Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Stand:
Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

 

So profitieren Sie von der Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland:

Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über das Prozessende informiert zu werden.

On

News-Alert zur Klage abonnieren

Termine

  • Montag, 13. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland beim Brandenburgischen Oberlandesgericht ein.
  • Montag, 14. März 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich in das Register eintragen.
  • Samstag, 14. Mai 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Innerhalb von zwei Monaten nach Registeröffnung müssen sich mindestens 50 Verbraucher:innen in das Register eingetragen haben. Diese Zahl wurde übertroffen.
  • Dienstag, 17. Januar 2023
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Am Tag vor der mündlichen Verhandlung besteht die letzte Möglichkeit für Verbraucher:innen, sich in das Register einzutragen. Das Bundesamt für Justiz hat 168 Eintragungen gezählt.
  • Mittwoch, 18. Januar 2023
    Mündliche Verhandlung
    Die mündliche Verhandlung findet in Brandenburg an der Havel statt. Der vzbv hat in seiner News über den Verlauf informiert. Mit dem Ablauf dieses Tages wird das Register geschlossen. Danach ist keine Austragung mehr möglich.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.


Häufig gestellte Fragen

Welche Ziele verfolgt die Klage?

Das Gericht soll der Sparkasse Märkisch-Oderland vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss. Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.

Kostet mich die Teilnahme am Verfahren etwas?

Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind für Sie kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Rechtsbeistand beauftragen. Falls Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.

Kann auch ich von der Klage profitieren?

Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn

1) Sie bei der Sparkasse Märkisch-Oderland einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben

und

2) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:

   a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“

   b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“


Aktuelle News zur Klage

Sparkasse Märkisch-Oderland: Bericht der mündlichen Verhandlung

Das Brandenburgische Oberlandesgericht fällte heute in der mündlichen Verhandlung zu Prämiensparverträgen der Kreissparkasse Märkisch-Oderland noch kein Urteil. Das Gericht wird zunächst ein Sachverständigengutachten einholen. 168 Verbraucher:innen haben sich der Klage angeschlossen.

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!