- Gibt es schon ein Urteil?
Ja, das Gericht hat ohne mündliche Verhandlung am 29. August 2022 ein Urteil erlassen. SuperFit Sportstudios hatten ein Anerkenntnis abgegeben. Beachten Sie auch die News zum Urteil gegen SuperFit.
- Kann ich mich noch für die Klage anmelden?
Nein. Die Anmeldung oder Abmeldung im Register für die Klage war nach Auffassung des vzbv jedenfalls noch bis Ablauf des 29. August 2022 (Montag) möglich. Nach diesem Termin war eine Eintragung mehrere Wochen technisch weiterhin möglich. Es ist aber unklar, ob sie dann noch fristgerecht war. Diese Frage können wir im Rahmen dieses Verfahrens nicht klären. Eine Eintragung nach dem (abgesagten) Termin der mündlichen Verhandlung kann nicht schaden. Ob sie nützt, kann nicht garantiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter Teilnahme an der Klage. Aber auch ohne Anmeldung zur Klage können Sie Ihre Ansprüche gegenüber SuperFit geltend machen. Nähere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.
- Warum ist die mündliche Verhandlung ausgefallen?
Die Beklagte hat kurzfristig ein Anerkenntnis erklärt. Daraufhin hat das Gericht die mündliche Verhandlung abgesagt und ein Urteil erlassen. Eigentlich war der erste Termin der mündlichen Verhandlung für den 29. August 2022 vorgesehen.
Folgen des Urteils
- Wann ist mit Zahlungen von SuperFit zu rechnen?
Das Unternehmen hat angeben, dass es schon Zahlungen geleistet hätte. Falls Sie noch keine Zahlung erhalten haben, fordern Sie SuperFit gerne dazu auf. Sie können dafür den Text des Musterbriefs „SuperFit“ anpassen und verwenden. Aus dem Urteil folgt keine unmittelbare Zahlungspflicht.
- Wie hoch ist der Betrag den ich fordern kann?
Grundsätzlich können Sie die Rückzahlung Ihrer Mitgliedsbeiträge für Zeiten der Corona-bedingten Schließungen fordern. Der Betrag hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem:
- Dauer der Schließungen, während Ihr Vertrag noch lief
- Höhe des monatlichen „Mitgliedsbeitrages“
- Eventuell von Ihnen bereits einbehaltene „Mitgliedsbeiträge“
Möglicherweise wird SuperFit auch Gutscheine oder Laufzeitverlängerungen, die Sie als Ausgleich für Schließzeiten erhalten haben, anrechnen. Sofern Sie sich nicht aktiv und ausdrücklich dafür entschieden haben, halten wir eine Anrechnung grundsätzlich nicht für zulässig.
Sofern SuperFit von Ihnen Mahngebühren oder Inkassokosten für Zeiträume in denen Sie aufgrund der Schließungen nicht gezahlt haben, verlangt hat, können Sie auch diese zurückverlangen.
- Was kann ich tun, wenn ich mich nicht für die Klage angemeldet habe?
Grundsätzlich können Verbraucher:innen, die sich wirksam für die Musterfeststellungsklage registriert haben, sich gegenüber SuperFit (EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH) auf das Urteil berufen.
Die Verbraucherzentrale erwartet von dem Unternehmen allerdings, dass es für alle Betroffenen das Eintreiben von Beiträgen für die Schließungszeit einstellt bzw. Rückforderungen begleicht. Schon aus Rücksicht auf das öffentliche Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen wäre das ratsam.
Zudem hat auch der Bundesgerichtshof bereits in einem Urteil entschieden, dass ein Fitnessstudio in den Corona-bedingten Schließzeiten grundsätzlich keine Beiträge von den Kunden verlangen durfte.
Sie können den Text des Musterbriefs „SuperFit“ anpassen und verwenden um Ihre Forderung gegenüber dem Unternehmen zu erheben.
- Was muss ich jetzt unternehmen?
Wenn Sie sich wirksam im Klageregister eingetragen haben, müssten Sie zunächst nichts unternehmen. SuperFit hat angegeben, dass die „streitgegenständlichen Beträge“ erstattet würden. Falls das nicht passiert, sollten Sie SuperFit dazu auffordern.
- Soll ich ein Mahnverfahren gegen SuperFit Sportstudios einleiten?
Zunächst sollten Sie SuperFit mit einfachem Schreiben zur Zahlung auffordern. Falls das Unternehmen sich weigert zu zahlen, könnten weitere Schritte angebracht sein. Lassen Sie sich dazu von der Verbraucherzentrale Berlin oder einer Rechtsanwaltskanzlei beraten.
Beratung
- Wo kann ich mich beraten lassen?
Für Fragen zur Musterfeststellungsklage in Sachen SuperFit Sportstudios hat die Verbraucherzentrale Berlin ein Infotelefon eingerichtet. Mittwochs und donnerstags von 10:00 – 14:00 Uhr können sich Verbraucher:innen unter (030) 214 85-190 zum Ortstarif informieren.
- Wie gehe ich mit Inkassoschreiben um?
Wenn Sie Inkassoforderungen in Bezug auf Beiträge erhalten, die Sie wegen der coronabedingten Schließzeiten nicht gezahlt haben, können Sie unter Hinweis auf die Urteile des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs die Zahlung verweigern. Wir gehen nicht davon aus, dass SuperFit solche Forderungen angesichts der klaren Rechtslage noch geltend macht.
Grundsätzlich gilt: Falls Sie eine Forderung nicht begleichen, gehen Sie das Risiko eines gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. einer Klage ein. Um das Risiko zu vermeiden, können Sie die ausstehenden Beiträge unter Vorbehalt zahlen. Lassen Sie sich im Zweifel von der Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwaltskanzlei beraten.
- Was kann ich machen, wenn mir das Studio den Zutritt verweigert?
SuperFit hat in Schreiben betreffend „Beiträge während der Schließzeit“ angegeben, dass eventuell bestehende Zutrittsbeschränkungen aufgehoben werden. Falls das in Ihrem Fall noch nicht passiert ist, sollten Sie SuperFit danach fragen. Im Übrigen sollten Sie mit Hinweis auf die Entscheidung des Kammergerichts darauf bestehen, dass während der Schließzeiten keine Beiträge geschuldet waren und die Nichtzahlung dieser Beiträge somit nicht zur Zutrittsverweigerung berechtigt. Lassen Sie sich im Zweifel von der Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwaltskanzlei beraten.
Ausgangslage
- Worum geht es?
Als die SuperFit Sportstudios während der Corona-Zeit geschlossen waren, hat SuperFit (EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH) weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen verlangt. Es wurden in vielen Fällen auch Mahnungen verschickt und Inkassoverfahren durchgeführt.
Wir haben durch das Kammergericht in Berlin feststellen lassen, dass SuperFit keinen Anspruch auf diese Mitgliedsbeiträge hat und sie ggf. zurückzahlen muss. Besteht dieser Anspruch nicht, müssen auch verlangte Mahn- und Inkassokosten nicht von den Verbraucher:innen getragen werden.
- Wer kann von der Klage profitieren?
Alle diejenigen, die während der Corona-bedingten Schließzeiten keine Beträge gezahlt haben, und deshalb Mahnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten haben, können von der Klage profitieren. Auch wer die Beiträge gezahlt hat, kann grundsätzlich von der Klage profitieren. Falls SuperFit in Ihrem Fall aktuell davon absieht, Ansprüche (zum Beispiel durch ein Inkassobüro) geltend zu machen, können Sie sich dennoch der Klage anschließen. Wenn SuperFit zwischenzeitlich keine Beiträge einfordert, bedeutet dies nicht unbedingt, dass auf alle Ansprüche verzichtet wird.
Mit unserem Klage-Check konnten sich Verbraucher:innen online informieren, ob Ihr Fall zur Klage passt.
- Was passiert, wenn ich einen Gutschein erhalten habe?
SuperFit hat den Mitgliedern zum Teil Gutscheine als Ersatz für die Schließzeiten ausgestellt. Es ist offen, welche Rechtswirkungen diese Gutscheine haben. Um ihre Chancen zu wahren, können sich Verbraucher:innen, die einen Gutschein erhalten haben, trotzdem an der Klage beteiligen.
- Wie erfahre ich von aktuellen Entwicklungen?
Neuigkeiten zum Verfahren erhalten Sie auf unsere Website unter Aktuelles. Abonnieren Sie auch unseren News-Alert zur Klage gegen SuperFit um auf dem Laufenden zu bleiben.
Teilnahme an der Klage
- Wie kann man sich an der Klage beteiligen?
Wer sich der Musterfeststellungsklage anschließen wollte, musste seine Ansprüche in einem Klageregister anmelden. Die Eintragung ist nicht mehr möglich.
Allgemeine Informationen zur Eintragung in das Klageregister und zur Anmeldung der Ansprüche beim Bundesamt für Justiz finden Sie in unseren FAQ zum Register. Das BfJ bietet auf seiner Website verschiedene Formulare und Ausfüllhilfen an. Die Anmeldedaten werden ohne weitere Prüfung in das Klageregister für Musterfeststellungsklagen eingetragen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt allein bei den jeweiligen Verbraucher:innen.
- Was kostet die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage?
Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Anwalt beauftragen. Falls Sie sich jedoch von einem Anwalt beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.