- Worum geht es in dem Verfahren?
Der Telekommunikationskonzern Vodafone hat ab Frühjahr 2023 Preiserhöhungsschreiben verschickt. Danach wurden die Preise für Internet-Anschlüsse einseitig erhöht. Es geht um Verträge mit monatlichen Pauschalpreisen für Festnetz- bzw. Kabelanschlüsse. Diese Preiserhöhungen hält der vzbv für unrechtmäßig.
- Welches Ziel verfolgt die Klage?
Die Klage soll dafür sorgen, dass die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen. Das Gericht soll feststellen, dass Vodafone die Preise nicht einseitig ändern konnte.
- Um wie viel Geld geht es?
Nach unserer Kenntnis hat Vodafone die Preise in vielen Fällen um 5 Euro pro Monat erhöht. Wir fordern die Erstattung gezahlter Beträge und beantragen, dass Vodafone Zinsen für die Dauer des Gerichtsprozesses zahlt. Der Erstattungsbetrag für den einzelnen Betroffenen hängt davon ab, ob und für welchen Zeitraum dieser die erhöhten Preise zahlt. Wenn die Klage erfolgreich ist, erhöht sich der Erstattungsbetrag mit jedem Monat, in dem die erhöhten Preise gezahlt wurden.
- Wer ist betroffen?
Betroffen von der Preiserhöhung sind Verbraucher:innen mit Internetverträgen über DSL- oder Kabelanschlüsse mit verschiedenen Unternehmen des Vodafone-Konzerns. Die Klage richtet sich gegen die
- Vodafone GmbH
- Vodafone West GmbH
- Vodafone Deutschland GmbH.
Die Verträge können ursprünglich auch mit Vorgänger-Unternehmen geschlossen worden sein - wie zum Beispiel Kabel-Deutschland, Vodafone NRW/Hessen/Baden-Württemberg oder Unitymedia.
- Kann ich mich der Klage auch anschließen, wenn ich gekündigt habe?
Es kommt darauf an, ob Ihr Vertrag nach dem Zeitpunkt, zu dem die Preiserhöhung wirksam werden sollte, geendet hat. Nur dann können Sie sich der Klage anschließen.
Falls Sie den Vertrag mit Vodafone umgehend gekündigt haben und bei einem anderen Unternehmen einen höheren Preis bei gleicher Leistung bezahlen, könnten Sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben. Diese Frage wird diese Sammelklage allerdings nicht klären.
- Kann ich an der Klage teilnehmen, obwohl ich nach der Preiserhöhung ein neues Angebot von Vodafone angenommen habe?
Wenn Sie für mindestens einen Monat von der Preiserhöhung betroffen sind, können Sie an der Klage teilnehmen.
Haben Sie später ein neues Angebot von Vodafone ausdrücklich angenommen, gilt ab diesem Zeitpunkt ein neuer Vertrag. Das ist zum Beispiel so, wenn Sie höhere Internetgeschwindigkeit vereinbaren. Es spielt keine Rolle, ob der Preis ab diesem Zeitpunkt höher oder niedriger ist. In dem Fall zählen nur die Monate vor dem neuen Vertrag als Berechnungsgrundlage. Für diesen Zeitraum können Sie im Rahmen der Klage Geld zurückbekommen.
- Wie funktioniert die Sammelklage?
Wie eine Sammelklage allgemein funktioniert, erläutern wir gesondert unter Fragen und Antworten zu Sammelklagen.
- Kann ich Geld zurückbekommen, wenn ich erst ab dem 1. Januar 2024 mehr zahle?
Einige Wochen bevor Kund:innen mehr zahlen mussten, hat Vodafone die Preiserhöhung per Mail oder Brief angekündigt. Sie können sich für die Klage anmelden, wenn Sie noch in 2023 ein Preiserhöhungsschreiben von Vodafone erhalten haben.
Termine
- Wann kann ich mich für die Klage anmelden?
Betroffene Verbraucher:innen können sich für die Klage anmelden, wenn das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Register öffnet. Unsere Terminübersicht verschafft Ihnen einen Überblick über das Verfahren. Abonnieren Sie unseren News-Alert, damit wir Sie über Termine und den Verlauf des Verfahrens direkt informieren können.
Teilnehmen
- Kostet mich die Teilnahme etwas?
Nein. Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.
- Wie kann ich bei der Klage mitmachen?
Nachdem wir die Klage eingereicht haben, entscheidet das Gericht über die Öffnung eines Klageregisters beim Bundesamt für Justiz. Um an der Klage teilzunehmen, müssen Sie sich in das Klageregister eintragen. Sie erhalten vom Bundesamt eine Anmeldebestätigung. Wir stellen Ihnen dann einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können. Er enthält auch Textbausteine, die Sie für die Anmeldung nutzen können.
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- Wie kann ich mich im Klageregister eintragen?
Das Bundesamt für Justiz stellt unter anderem ein Online-Formular und eine Ausfüllanleitung bereit. Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung unseren Klage-Check zu nutzen und sich online anzumelden. Wir bieten Ihnen für Ihre Anmeldung Textbausteine an, die Sie im Klage-Check erhalten.
- Wie verwende ich das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz?
- Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus.
- Die Angaben unter „VI. zu Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ sind für die wirksame Anmeldung sehr wichtig. Nutzen Sie den Klage-Check um einen passenden Textbaustein zu erhalten.
- Versichern Sie „die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben“ und Ihre datenschutzrechtliche Einverständnis durch Auswahl der Felder zum Ankreuzen.
- Wenn Sie das Feld „Senden“ anklicken, wird automatisch geprüft, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.
- Muss ich der Anmeldung Unterlagen beifügen?
Sie müssen keine Unterlagen beifügen, um sich in das Klageregister einzutragen. Bitte übermitteln Sie keine weiteren Dokumente an das Bundesamt für Justiz. Diese werden nicht bearbeitet.
- Bis wann kann ich mich in das Klageregister eintragen?
Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung anmelden. Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Abmelden können Sie sich ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt.
- Was passiert nach der Anmeldung?
Das Bundesamt für Justiz bestätigt Ihnen den Eintrag in das Klageregister schriftlich per Briefpost. Mit der Bestätigung per Post erhalten Sie ein Geschäftszeichen. Wichtig: Bitte bewahren Sie diese schriftliche Bestätigung zur späteren Verwendung gut auf.
- Muss ich Vodafone vor der Anmeldung zur Erstattung auffordern?
Sie müssen Vodafone nicht vorher auffordern, Ihnen Beträge zu erstatten. Sie können direkt an der Klage teilnehmen. Es schadet aber auch nicht, wenn Sie Vodafone auffordern, zu erstatten. Denn damit können Sie Verzug erzeugen und ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Zinsen erhalten.
- Wann kann ich nicht an der Klage teilnehmen?
Wenn Sie mit dem Unternehmen bereits einen Vergleich oder eine sonstige gütliche Einigung abgeschlossen haben, können Sie an der Klage nicht mehr teilnehmen.
- Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?
Sie können sich bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung abmelden.
Einzelheiten zur Anmeldung im Register
- Welche Person soll sich unter II. für das Register anmelden?
Im Formular des Bundesamtes für Justiz soll stehen, wer Inhaber des geltend gemachten Anspruchs ist. In der Regel ist es die Person, die den Vertrag geschlossen hat.
Bei besonderen, anderen Konstellationen können Sie diese in dem Formularfeld „Angaben zu Gegenstand und Grund…“ unter VI. darlegen.
- Wen trage ich im Online-Formular unter IV. als Vertretung ein?
Sie können diesen Bereich frei lassen. Bitte tragen Sie keinesfalls “Verbraucherzentrale Bundesverband“ / “vzbv“ oder ähnliches als Vertreter ein. Wir führen die Klage, vertreten aber nicht einzelne Verbraucher:innen.
Für die Anmeldung zum Klageregister benötigen Sie grundsätzlich keine anwaltliche Unterstützung oder einen sonstigen Beistand.
Falls Sie sich durch einen Rechtsbeistand, einen Betreuer oder einen sonstigen Vertretungsberechtigten unterstützen lassen, geben Sie dies unter IV. an. Es ist sinnvoll, dass dann Ihr Vertreter das Formular ausfüllt. Das Bundesamt für Justiz (BFJ) versendet die Bestätigung über die Registereintragung an den Vertreter.
- Was gebe ich unter VI. zum „Gegenstand und Grund…“ an?
Die korrekten Angaben in dem Feld „VI. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses“ sind wichtig dafür, dass die Anmeldung wirksam ist. Deswegen sollten Sie bei den Angaben sehr sorgsam sein.
Um Ihnen die Eintragung zu erleichtern, haben wir Textbausteine vorbereitet. Nutzen Sie unseren Klage-Check um den für Sie passenden Text zu erhalten.
- Was soll ich unter VII. in das Feld „Angaben zur Höhe des Anspruchs“ eintragen?
Dieses Feld kann leer bleiben.
- Wie gehe ich vor, wenn ich mehrere Verträge habe?
Bitte melden Sie sich für jeden Vertrag einzeln an und füllen Sie für jeden Vertrag ein neues Anmeldeformular aus.
Ergebnis der Klage: Vor- und Nachteile
- Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?
Wenn Sie sich wirksam für die Sammelklage angemeldet haben, können Sie von dem Ausgang des Verfahrens profitieren. Wir verfolgen zwei Ziele:
- Leistung: Das Gericht soll das Unternehmen zur Zahlung verurteilen. Dann muss es den Gesamtbetrag aller einzelnen Zahlungsansprüche der Verbraucher:innen an einen „Sachwalter“ zahlen. Dieser prüft anschließend für jede angemeldete Person ob sie berechtigt ist. Außerdem berechnet er, wie hoch der einzelne Anspruch ist und zahlt ihn aus.
- Feststellung: Trifft das Gericht nur eine Feststellung, führt das nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch gegen das Unternehmen. Sollte das Unternehmen sich auch nach einem Urteil uneinsichtig zeigen, kann das bedeuten, dass Sie ein weiteres Verfahren führen müssen. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen Forderungen im Falle einer Verurteilung begleichen. Aus Rücksicht auf ihr öffentliches Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen sollten sie das tun.
- Welche Vorteile hat der Antrag auf Musterfeststellung?
Im Urteil getroffenen Feststellungen binden alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren über Ihre Ansprüche entscheiden. Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage haben Sie es einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Musterfeststellungsklage kann verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Wenn Sie sich an der Sammelklage beteiligen, wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.
- Welche Nachteile habe ich, wenn ich teilnehme?
Möglich ist, dass das Gericht nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die im Klageregister eingetragen sind. Sie können in dieser Sache dann nicht mehr individuell klagen.
Tipps und Beratung
- Muss ich der Preiserhöhung gegenüber Vodafone widersprechen?
Nein, das ist nicht nötig. Entscheidend für die mögliche Rückzahlung im Rahmen der Sammelklage ist die Anmeldung im Register. Einzelne Betroffene berichteten, dass der Vodafone-Kundenservice einen Widerspruch als Kündigung ausgelegt hat oder seinerseits eine Kündigung erklärt hat.
- Besteht die Gefahr, dass Vodafone meinen Vertrag kündigt, weil ich an der Klage teilnehme?
Es ist denkbar, dass Vodafone einen Vertrag im Rahmen der festgelegten Kündigungsfristen beendet. Wir erwarten allerdings nicht, dass Vodafone ein Interesse daran hat, massenhaft Verträge zu kündigen. Der vzbv hat Sammelklagen gegen unterschiedliche Unternehmen eingereicht. Teilweise hatten und haben Verbraucher:innen noch laufende Vertragsbeziehungen. Uns ist nicht bekannt, dass die beklagten Unternehmen Ihren Kunden wegen der Teilnahme an einer Klage gekündigt hätten.
- Muss ich die Vodafone-Rechnungen aufbewahren bzw. aus dem Online-Portal herunterladen?
Es ist sinnvoll, Rechnungen aufzubewahren bzw. rechtzeitig aus dem Online-Portal von Vodafone herunterzuladen und zu speichern. Das gilt auch für die von Vodafone versandten Preiserhöhungsschreiben. Möglicherweise spielen diese Dokumente eine Rolle um nach einer erfolgreichen Sammelklage die Rückzahlungen ausgezahlt zu bekommen.
Wir haben den Hinweis erhalten, dass Dokumente im Online-Portal von Vodafone nach zwölf Monaten gelöscht werden.