Termine
- Donnerstag, 1. November 2018
Wir klagen!
Der vzbv reicht beim OLG Braunschweig die Musterfeststellungklage gegen VW ein.
- Montag, 26. November 2018
Registeröffnung
Das Gericht lässt die Klage zu und das Bundesamt für Justiz eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher sich in das Register eintragen!
- Montag, 28. Januar 2019
Zählung
Zu diesem Stichtag müssen sich mindestens 50 Verbraucher in das Register eingetragen haben. Diese Hürde ist genommen. Das Verfahren geht weiter.
- Sonntag, 29. September 2019
Registerschluss für Eintragungen
Am Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung besteht nach dem Musterfeststellungsklagen-Gesetz die letzte Möglichkeit für Verbraucher, sich in das Register einzutragen. Da dieser Tag mit dem 29. September 2019 auf einen Sonntag fällt, ist unter Juristen umstritten, welche Auswirkungen dies auf den Fristablauf hat. Es ist daher sinnvoll, die Anmeldung so früh wie möglich zu erledigen.
- Montag, 30. September 2019
Mündliche Verhandlung & Registerschluss für Austragungen
Heute findet der erste Termin der mündlichen Verhandlung in Braunschweig statt. Der vzbv wird über Verlauf informieren. Mit dem Ablauf dieses Tages wird das Register geschlossen. Danach ist keine Austragung mehr möglich.
- Montag, 18. November 2019
Zweite mündliche Verhandlung
Heute findet um 10 Uhr die zweite mündliche Verhandlung in Braunschweig statt.
- Donnerstag, 2. Januar 2020
vzbv und VW einigen sich auf Vergleichsverhandlungen
Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben sich darauf geeinigt, Gespräche über einen möglichen Vergleich aufzunehmen. Gemeinsames Ziel von Verbraucherzentrale Bundesverband und Volkswagen ist eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden. Ob es zu einem Vergleich kommt, ist offen.
- Freitag, 14. Februar 2020
Vergleichsverhandlungen scheitern
Volkswagen hat die Vergleichsverhandlungen aufgrund mangelnder Bereitschaft, ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu akzeptieren, scheitern lassen.
- Donnerstag, 20. Februar 2020
Gericht lädt zum Gespräch
Nachdem Volkswagen die Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgebrochen hat, hat das Oberlandesgericht Braunschweig die beiden Parteien zu einem Gütegespräch eingeladen.
- Freitag, 28. Februar 2020
vzbv und VW erzielen Vergleich für betrogene Käufer
Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals erhält rund eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer ein Angebot für eine schnelle, transparente und sichere Entschädigung. Auf diesen Vergleich haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG im Rahmen der Musterfeststellungsklage geeinigt.
- Donnerstag, 19. März 2020
Versand der Informationen zum Vergleich
Die Anmelder zum Klageregister werden ab Mitte März von Volkswagen ein Schreiben erhalten, in dem sie über das Angebot informiert werden. Das Schreiben wird auch eine persönliche Identifikationsnummer enthalten (PIN). Mit dieser PIN können sich Verbraucher ab dem 20. März 2020 auf einer Online-Plattform von Volkswagen anmelden.
- Freitag, 20. März 2020
Beginn Vergleichsphase
Das Vergleichsangebot wird zwischen dem 20. März und dem 30. April 2020 über eine Online-Plattform unterbreitet, die ein Dienstleister von Volkswagen erstellt und betreut. Außerdem wird die Möglichkeit bestehen, den Vergleich über ein Call-Center zu schließen.
- Donnerstag, 30. April 2020
Ende Vergleichsphase
Bis jetzt ist es möglich, den Vergleich anzunehmen. Ein späterer Abschluss des Vergleiches ist grundsätzlich nicht möglich. Wer das Angebot nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober eine eigene Klage einreichen.
- Donnerstag, 30. April 2020
Klagerücknahme
Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht die Musterfeststellungsklage zurück. Das ist Teil des Vergleichs zwischen dem vzbv und der Volkswagen AG. Die Musterfeststellungsklagen gegen VW endet somit.