~3.000
untersuchte Webseiten
42 %
mit gesetzeskonformer Umsetzung des Kündigungsbuttons
58 %
ohne gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons
Auch ein Jahr nach seiner Einführung fehlt bei der Mehrheit der untersuchten Webseiten eine gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons. Mehr als die Hälfte der untersuchten Anbieter verwendet auf Ihren Webseiten teils immer noch keine Kündigungsbuttons oder solche, die nur schwer auffindbar sind. Bei einigen Seiten wichen Beschriftungen von der vorgegebenen Formulierung ab, bei anderen musste man sich erst durch mehrere Unterseiten klicken, um den Button zu finden. Auch auf der gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsseite fanden die Verbraucherzentralen Verstöße.
Im Juni 2023 untersuchte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wiederholt branchenübergreifend Webseiten darauf, ob sie die Online-Kündigung rechtskonform anbieten. Die erste Überprüfung der Webseiten fand am 2. November 2022 statt. Im Vergleich zur Erhebung aus November 2022 hat sich die Zahl der Webseiten mit Kündigungsbutton bei der aktuellen Überprüfung um 14 Prozentpunkte erhöht (von 28 auf 42 Prozent).
Wichtig!
Der Kündigungsbutton gilt nicht in Bezug auf Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, oder für Verträge über Finanzdienstleistungen. Unter Finanzdienstleistungen fallen auch Versicherungen.