Das Wichtigste in Kürze:
- Scoring ist ein mathematisches Verfahren, mit dem Ihr Verhalten vorhergesagt werden soll.
- Auskunfteien sammeln Daten über Sie und werten aus, wie wahrscheinlich Sie Ihre Rechnungen bezahlen. Sie bilden einen Score-Wert.
- In Ihren Scoring-Profilen können falsche, unzulässige oder veraltete Informationen stehen.
- Überprüfen Sie regelmäßig, welche Daten die Auskunfteien über Sie haben und lassen Sie veraltete oder fehlerhafte Informationen löschen.
- Nach zwei EuGH-Urteilen bekommen Verbraucher:innen mehr Rechte zu erfahren, wie der Score zustande kommt.
Was ist ein Score?
Vielleicht wollten Sie schon einmal etwas auf Rechnung bestellen und es hat nicht geklappt? Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, kam die Meldung, dass diese Zahlungsoption aktuell leider nicht zur Verfügung steht. Ein technischer Defekt? Eher nicht. Wahrscheinlich hat Ihr Score den Schwenk im Bezahlsystem ausgelöst. Aber was ist eigentlich ein Score?
Jeder Mensch hat einen Score, auch ohne eine vorige Anmeldung. Denn Auskunfteien sammeln Daten über Sie, ohne dass Sie davon etwas mitbekommen. Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem vorhergesagt werden soll, wie Sie sich verhalten. Private Auskunfteien wie Schufa, CRIF, Arvato, Creditreform Boniversum und Infoscore Consumer Data (gehört zur Experian-Gruppe) berechnen mit dem Score-Wert, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihre offenen Posten bezahlen.
Ein schlechter Score kann dazu führen, dass Ihnen bestimmte Zahlungs- oder Kreditoptionen nicht angeboten werden. Oder Ihnen wird der Abschluss eines Mobilfunkvertrages verwehrt.
Ihr Weg zu mehr Datenkontrolle
- Prüfen! Fordern Sie eine kostenfreie Datenkopie bei den unterschiedlichen Auskunfteien an. Das steht Ihnen zu. Prüfen Sie die über Sie gespeicherten Daten genau.
- Korrektur! Wenn die Daten falsch oder unvollständig sind, lassen Sie sie korrigieren. Unzulässige Daten müssen gelöscht werden.
- Unternehmen anschreiben! Wenn ein Unternehmen einen Sachverhalt bei der Auskunftei meldet, der nicht den Tatsachen entspricht, sollten Sie nicht nur die Auskunftei, sondern unbedingt auch das Unternehmen selbst kontaktieren. Sie haben ein Recht auf Korrektur oder Löschung des Eintrags. Wenn Sie das Unternehmen anschreiben, lassen Sie der Auskunftei immer eine Kopie des Schreibens zukommen.
Wie genau funktioniert Scoring?
Sie haben bei unterschiedlichen Auskunfteien ein Profil. Dort werden Daten über Sie gesammelt, zum Beispiel Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, die aktuelle Anschrift und auch, ob Sie ein Konto oder einen Handyvertrag haben. Das sind die so genannten Positivdaten. Darüber hinaus wird vermerkt, ob Sie bei einzelnen Rechnungen oder Raten im Zahlungsverzug sind. Das sind die so genannten Negativdaten.
All diese Daten dienen dazu, Sie in eine bestimmte Gruppe einzusortieren und Ihren Score-Wert zu berechnen.
Ein Beispiel: Nehmen wir mal an, die Score-Skala einer Auskunftei geht von 0 bis 100. Wenn Sie einen Score-Wert von 95 Prozent haben, dann bedeutet das, dass 95 von 100 Kunden in Ihrer Vergleichsgruppe die Rechnungen fristgerecht bezahlt haben.
Als generelle Regel gilt: Eine niedrige Punktezahl (Score-Wert) bedeutet, dass Sie Ihre Rechnungen sehr wahrscheinlich nicht bezahlen. Menschen mit einem niedrigen Score-Wert werden als wenig kreditwürdig eingestuft.
Da jede Auskunftei den Score anders berechnet, kann Ihr Score je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen.
Welche Daten dürfen nicht in Ihr Scoring-Profil?
Die Art und der Umfang der Daten, die Auskunfteien über Sie sammeln dürfen, ist nicht im Einzelnen gesetzlich festgelegt. Aus legal gewonnenen Daten dürfen Auskunfteien zwar grundsätzlich einen Score-Wert für Sie bilden. Allerdings dürfen nicht alle Daten in Ihr Profil aufgenommen werden. Im Scoring-Profil nichts verloren haben Angaben
- zum Beruf,
- zur Höhe Ihres Gehalts,
- zur persönlichen Lebenssituation,
- zum Arbeitgeber oder
- zur Glaubensrichtung.
Welche Probleme kann es beim Scoring geben?
Wie jedes statistische Verfahren, ist Scoring nicht zu 100 Prozent zuverlässig. Auch wenn viele Auskunfteien mit anderen Aussagen werben – Ihr Score muss nicht der Wahrheit entsprechen. Folgende Probleme gibt es immer wieder:
- Datenmissbrauch: Es kann passieren, dass andere Ihre Daten ausspähen (Phishing) und missbräuchlich verwenden, zum Beispiel, um in Ihrem Namen Online-Shopping zu betreiben. Meistens erfahren die Betroffenen erst von dem Betrug, wenn das Inkassoschreiben im Briefkasten landet. Dann ist es zu spät. Denn zu diesem Zeitpunkt hat das betroffene Unternehmen Ihren vermeintlichen Zahlungsausfall längst an die Auskunftei weitergeleitet. Das können Sie tun: Wenn Sie Opfer eines Betrugsfalls sind, sollten Sie das sofort an die Auskunftei melden. Verlieren Sie keine Zeit. Wenn ein anderes Unternehmen Informationen zu Ihrer Kreditwürdigkeit einholt, wird es über den Sachverhalt informiert und muss Ihren Fall dann gesondert prüfen.
- Veraltete oder unzulässige Daten: Es kann vorkommen, dass veraltete oder unzulässige Daten in Ihrem Profil stehen, die für Sie nicht vorteilhaft sind. Sie können bei den Auskunfteien mindestens einmal jährlich kostenfrei alle Daten erfragen, die über Sie gesammelt wurden. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch und lassen Sie inkorrekte Informationen ändern oder löschen.
- Fragen Sie nach der Bedeutung des Schufa-Scores: Wenn Ihnen ein Vertrag verweigert oder nur zu schlechteren Konditionen angeboten wurde, dann fragen Sie beim Anbieter nach, woran dies lag. Wenn hier vor allem der Schufa-Score genannt wird, können Sie von der Auskunftei verlangen Ihnen verständlich zu erklären, wie der Score zustande gekommen ist.
- Unvollständige Daten: Es kann passieren, dass eine Auskunftei nicht alle relevanten Informationen über Sie hat. Das kann daran liegen, dass bestimmte Unternehmen nur mit bestimmten Auskunfteien zusammenarbeiten. Viele Sparkassen und Raiffeisenbanken arbeiten beispielsweise nicht mit der Schufa zusammen. Das heißt, sie bekommen keine Daten von der Schufa und melden auch keine an sie. Wer laut Auskunftei kein Konto besitzt, gilt als weniger kreditwürdig. Bei einem unvollständigen Profil kann es passieren, dass ein niedrigerer Score-Wert eingesetzt wird.
Wann dürfen Unternehmen Kundeninformationen an Auskunfteien weitergeben?
Unternehmen können offene Forderungen nur unter strengen Auflagen an eine Auskunftei wie die Schufa melden. Grundsätzlich dürfen Zahlungsrückstände nur dann an eine Auskunftei übermittelt werden, wenn die betroffenen Person eingewilligt hat oder ein berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe besteht (Art. 6 DSGVO).
Sollen die Informationen über Zahlungsrückstände zur Erstellung von Score-Werten genutzt werden, ist dies unter anderem nur unter diesen Bedingungen zulässig:
- Säumige Zahler:innen müssen zweimal schriftlich vom Unternehmen gemahnt worden sein.
- Es muss eine vierwöchige Frist zwischen erster Mahnung und Weitergabe der Daten bestehen.
- Betroffene Personen müssen über die geplante Meldung unterrichtet worden sein und dürfen keine Einwände gegen die Forderung haben (§ 31 BDSG).
Auch diese Bedingungen bieten allerdings keinen ausreichenden Schutz vor negativen Einträgen: Wird Ihnen ein Vertrag mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen untergeschoben, kann auch ein solcher unberechtigter Vorgang bei Auskunfteien landen und in deren Bewertung zu einem schlechteren Score-Wert führen.
Was sind Ihre Rechte gegenüber Auskunfteien?
Nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH wurden die Verbraucherrechte deutlich gestärkt. So urteilte der EuGH im Dezember 2023 im Falle der Wiesbadener Schufa Holding, dass es sich beim Bonitätsscoring um eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall handelt, wenn der Score maßgeblich über den Abschluss oder die Konditionen eines Vertrages entscheidet.
In einem weiteren Urteil vom 27.02.2025 entschied der EuGH, dass Auskunfteien bei einem solchen Scoring den Betroffenen in der Datenauskunft verständliche Informationen mitteilen müssen, damit diese nachvollziehen können, welche personenbezogenen Daten sich wie genau auf den konkreten Score ausgewirkt haben. Auf das Geschäftsgeheimnis können sich Auskunfteien nicht länger berufen.
Im Zweifel sind Auskunfteien verpflichtet, die aus ihrer Sicht schützenswerten Details zu den Scorewert-Berechnungen gegenüber einem Gericht oder der Aufsichtsbehörde offenzulegen, damit diese entscheiden können, welche Informationen den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Adressen der Auskunfteien
Kontaktieren Sie die Auskunfteien, wenn Sie wissen möchten, welche Daten über Sie vorliegen. Hier finden Sie alle wichtigen Adressen. Nutzen Sie gern unseren Musterbrief. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Scoring mit Kundendaten: So verlangen Sie Auskunft bei Schufa & Co.
CRIF GmbH
Team Selbstauskunft
Friesenweg 22
22763 Hamburg
Online-Formular
selbstauskunft.de@crif.com oder Kontaktformular
Creditreform Boniversum GmbH
Consumer Service
Hammfelddamm 13
41460 Neuss
Online-Formular
selbstauskunft@boniversum.de
infoscore Consumer Data GmbH
Abteilung Datenschutz
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden
Online-Formular
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Online-Formular
Hier können Sie ein passendes Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen
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Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Hessen und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.