Von Terrestrik über IPTV bis Satellit: Das sind die Empfangsarten für Fernsehen

Stand:
Analoges Fernsehen ist Geschichte: Seit Jahren empfangen Zuschauer:innen Fernsehen ausschließlich digital. Das bedeutet mehr Programme als beim analogen Fernsehen sowie eine bessere Qualität. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Fernsehprogramme empfangen können und die richtige Gerätewahl treffen.
TV-Satellitenschüssel, die in den Himmel gerichtet ist

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Jahren gibt es in Deutschland kein analoges Fernsehen mehr.
  • Digitales Fernsehen bietet mehr Programme – vor allem, wenn Sie das Internet nutzen.
  • Auch qualitativ ist der Empfang besser als bei analogem Fernsehen.
  • Die Empfangsart ist wichtig für die Wahl des Empfangsgerätes, für das Sie sich entscheiden. Denn vom Empfangsweg hängt ab, welchen Tuner Sie brauchen.
  • Einige Fernehsender senden inzwischen nicht mehr in Standardqualität sondern nur noch in hochauflösender Qualität (HDTV)
On

So wählen Sie das richtige Gerät für den Fernsehempfang aus

Eine zentrale Frage für die Auswahl des richtigen Geräts ist, auf welchem Weg Sie Ihr Fernsehprogramm empfangen. Denn davon hängt es ab, welches Empfangsteil Sie benötigen.

Achten Sie beim Kauf darauf, dass das Empfangsteil für die jeweilige Übertragungsart im neuen Fernseher bereits integriert ist. Sinnvoll ist ein integrierter Tripletuner, der in modernen Flachbildfernsehern Tripletuner bereits serienmäßig eingebaut ist. Das heißt, Sie können Fernsehsender sowohl über Antenne also auch über Kabel und Satellit digital empfangen und sind nicht auf eine einzige Empfangsart festgelegt. Sie brauchen dann weder einen zusätzlichen Receiver noch eine zweite Fernbedienung.

Der Vorteil: Sie haben mehr Komfort und weniger Aufwand. Sollte das integrierte Empfangsteil einmal kaputt gehen, ist das kein Problem. Sie müssen dieses dann nicht austauschen, sondern können jederzeit einen externen Receiver anschließen. Diese Empfangsmöglichkeiten haben Sie.

DVB-T2 HD: Empfang über Antenne

DVB-T2 HD meint Fernsehen über die Antenne, also terrestrisch. In vielen Regionen können Sie  mit einer Zimmerantenne oder auch mit der alten Dachantenne circa 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) empfangen. Haben Sie einen  internetfähigen Receiver oder Fernseher, können Sie sogar noch mehr Sender über das Internet empfangen. Der Empfang der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ist - abgesehen vom Rundfunkbeitrag - kostenfrei. Für Privatsender müssen Sie mit Kosten in Höhe von rund 7,99 Euro pro Monat rechnen.

Kabelfernsehen (DVB-C)

Seit 2019 wird auch Kabelfernsehen  komplett digital übertragen. Um Kabelfernsehen zu schauen, brauchen Sie einen Kabelvertrag. Sie können ihn als sogenannten Einzelnutzervertrag abschließen. Bis zum 30.06.2024 gab es im Kabel noch sogenannte Mehrnutzerverträge. Hier wurden die Kabelgebühren durch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung an den Kabelnetzbetreiber bezahlt. Die Mieter bezahlten dann ihre Kabelgebühren im Rahmen der Betriebskosten an den Vermieter. Weitere Informationen über diese Änderung finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330.

 

IPTV: Fernsehen über das Internet

Sie können Fernsehprogramme auch per Internet empfangen. Einige VDSL-Anbieter bieten den Anschluss gleich mit an. Die Kosten für den Fernsehempfang liegen bei etwa 5 Euro pro Monat. Bei modernen Smart-TVs empfangen Sie Programme über eine App oder bei älteren Geräten mit einem Receiver. Diesen müssen Sie beim Anbieter mieten oder kaufen.

IPTV: Internet-Fernsehen über Streamingdienste

Beim Fernsehempfang über das Internet über einen Streamingdienstanbieter wird kein spezieller Receiver benötigt. Bei modernen Smart-TVs empfangen Sie Programme über eine App, über das Smartphone oder Tablet (ebenfalls mittels App) oder bei älteren Geräten mit einem HDMI-Stick zum Einstecken. Für den Fernsehempfang per Streamingdienst brauchen Sie einen breitbandigen Internetanschluss. Die Kosten liegen meist zwischen 6 und 10 Euro. Bei einigen Anbietern bekommen Sie  sogar kostenlose Zugänge, allerdings können Sie sie nur zeitlich begrenzt nutzen und / oder mit Werbeeinblendungen.

Satellitenfernsehen (DVB-S / DVB-S2) bietet maximale Programmvielfalt

Die größte Programmvielfalt gibt es per Satellitenempfang. Mit DVB-S und DVB-S2 empfangen Sie alle gängigen Fernsehprogramme frei und unverschlüsselt. Lediglich die Privatsender sind in HDTV verschlüsselt und können über den Pay-TV Anbieter HD+ entschlüsselt werden. Allerdings müssen Sie erst mit Ihrem Vermieter klären, ob Sie eine eigene Satellitenschlüssel installieren dürfen und ob das möglich ist. Der Vermieter kann die Installation von Satellitenschlüsseln verbieten. Auch bei denkmalgeschützten Häusern kann es zu Problemen kommen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.