Erbe, Spenden, Investments: Maschen mit Vorschussbetrug

Stand:
Wenn Unbekannte Sie über E-Mail oder soziale Medien kontaktieren und Ihnen Geld, etwa ein Erbe oder eine Spende, versprechen, wollen Sie Ihnen nur Geld aus der Tasche ziehen. Meist sollen Sie vorab etwas zahlen. Das nennt man Vorschussbetrug. So erkennen Sie Betrugsversuche und können sich schützen.
Eine Hand reicht aus einem Computermonitor und nimmt Geldscheine entgegen

Das Wichtigste in Kürze:

  • In den meisten Fällen treten Betrüger:innen über E-Mail oder die sozialen Medien an Sie heran und versprechen Erbschaften, Spenden oder vermeintlich lukrative Geschäfte. Oder sie interessieren sich für etwas, das Sie verkaufen wollen.
  • Um an das versprochene Geld zu kommen oder Ihre Ware loszuwerden, sollen Sie aber zunächst selbst etwas bezahlen.
  • Gehen Sie auf derlei Nachrichten nicht ein und blockieren Sie den Absender.
  • Sie sind auf die Masche hereingefallen? Dann erstatten Sie unbedingt Strafanzeige bei der Polizei
On

So gehen die Kriminelle vor, um Sie zu ködern

Eine Frau, die einen Teil ihres großen Vermögens spenden möchte und im Internet auf Sie aufmerksam geworden ist. Ein Vermögensverwalter, der Sie als Erben eines Verstorbenen ausfindig gemacht haben will und viel Geld verspricht. Ein Mann, er ein "todsicheres" Geschäft zur Geldanlage kennt und Ihnen exklusiv anbietet, mit einzusteigen. Auf andere Weise emotional wird es bei so genanntem Love Scamming. Auch dabei geht es den Absendern nur darum, Ihr Geld zu bekommen.

Solche Geschichten werden gerne als Kettenbrief per E-Mail oder in sozialen Netzwerken per Direktnachricht verschickt. Und sie haben eine Gemeinsamkeit: Sie sind in der Regel erfunden. Und oft sollen sie dazu dienen, ein illegales Schneeballsystem zu finanzieren.

Sie sollen zunächst etwas zahlen? Tun Sie das nicht!

Ziel der Personen, die Ihnen schreiben: Selbst abzukassieren. Denn wer würde sich nicht über Reichtum freuen? Bevor es den allerdings geben kann, sollen Sie selbst etwas bezahlen.

Bei der Frau etwa, die angeblich etwas an Sie spenden möchte, sollen Sie erst mal einen gewissen Geldbetrag auf ein ausländisches Bankkonto überweisen, "um Ihre Glaubwürdigkeit zu beweisen".

Beim Vermögensverwalter, der angeblich eine Erbschaft zu vergeben habe, sollen Sie in der Regel Gebühren vorab zahlen, damit er Ihnen das Erbe auszahlen könne.

Beliebt ist auch die Behauptung, Sie müssten vorab die Mehrwertsteuer oder andere Steuern bezahlen, um Geld aus dem Ausland erhalten zu können. In allen Fällen gibt es für Sie keinen Cent – aber auch das eigene Geld ist futsch!

Häufig werden auch Menschen angeschrieben, die in sozialen Medien oder Anzeigenportalen etwas verkaufen wollen. Angebliche Interessenten würden Boten vorbei schicken, die die Ware abholen und das Geld mitbrächten. Für diese Dienstleistung sollen Sie aber erst mal Geld vorstrecken und an die oder den "Interessenten" zahlen.

Nachdem Sie möglicherweise mehrfach etwas bezahlt haben und die Kriminellen feststellen, Sie zu keinen weiteren Zahlungen überreden zu können, ist auch kein Kontakt mehr zu der Person möglich, die Ihnen die rührende Geschichte geschrieben hat.

Wie kann ich mich schützen?

Diese kriminelle Handlung nennt man Vorschussbetrug. Denn Sie zahlen quasi einen Vorschuss für etwas, das sie später angeblich bekommen sollen - sei es Geld in Form einer Spende oder eines Erbes, für ein Produkt oder eine Dienstleistung. Da es all dies aber überhaupt nicht gibt, ist es Betrug. Denn nachdem Sie bezahlt haben, bekommen Sie nichts.

Am besten gehen Sie auf Nachrichten mit solchen Geschichten gar nicht ein und blockieren den Absender. Falls Sie auf die Masche hereingefallen sein sollten, erstatten Sie unbedingt Strafanzeige bei der Polizei. Das ist oft auch über die Internetwache in Ihrem Bundesland möglich. Dabei sind die Nachrichten zwischen Ihnen und den Kriminellen wichtige Beweismittel. Sie sollten sie also auf keinen Fall löschen!

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.