Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung verzichten Sie heute freiwillig auf einen Teil Ihres Bruttoeinkommens. Diesen Betrag zahlt der Arbeitgeber dann für Sie als Sparbetrag in einem dieser Produktklassen ein:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage (Pensionszusage, deferred compensation)
Dazu schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Vereinbarung über Gehaltsumwandlung ab, auch Barlohnumwandlung genannt. Das müssen Sie dazu wissen:
- Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zumindest einen der oben genannten Durchführungswege für Gehaltsumwandlung zu ermöglichen. Welchen er auswählt, entscheidet er. Nur, wenn der Arbeitgeber keinen der genannten Wege benennt oder anbietet, können Sie selbst einen Direktversicherungsvertrag vorschlagen.
- Wenn die Gehaltsumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds umgesetzt wird und der Arbeitgeber dabei Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen hat, muss er einen Zuschuss leisten. Dieser Zuschuss beträgt 15 Prozent des Betrages, den Sie freiwillig von Ihrem Gehalt umwandeln.
In diesen Fällen weicht die Mindesthöhe des Zuschusses nach unten ab oder entfällt:
➜ Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung verdienen.
➜ Wenn Sie privat krankenversichert sind.
Je nach Tarifvertrag gibt es Abweichungen von der Zuschusspflicht. Derzeit müssen zum Beispiel die meisten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes aufgrund der Tarifverträge keinen Zuschuss zur Entgeltumwandlung leisten.
Die Verbraucherzentralen halten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuschuss für nicht ausreichend für eine attraktive Mehrleistung. Der Arbeitgeber kann aber selbstverständlich einen höheren Zuschuss leisten als gesetzlich vorgeschrieben. - Für monatliche Beträge von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sparen Arbeitnehmer:innen die Einkommensteuer ein, die eigentlich auf diesen Umwandlungsbetrag anfällt. 2024 liegt der maximale Betrag, den Sie pro Monat umwandeln können, im Westen bei 604 Euro und im Osten bei 596 Euro.
Für monatliche Beträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sparen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge, also die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, auf den Umwandlungsbetrag ein. 2024 liegt der maximale Betrag, den Sie pro Monat umwandeln können, im Westen bei 302 Euro und im Osten bei 298 Euro.
Welche Nachteile hat die Gehaltsumwandlung?
- Wenn Sie mit Ihrem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, sparen Sie bei Entgeltumwandlung keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein.
Wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung verdienen, sparen Sie gar keine Sozialversicherungsbeiträge auf die umgewandelten Beiträge. Im Westen liegt diese Bemessungsgrenze bei 90.600 Euro, im Osten bei 89.400 Euro.
Die "Förderung" ergibt sich dann nur daraus, dass die Einkommensteuer und der Arbeitgeberzuschuss übrig bleiben. - Sofern in den Zeiten mit Gehaltsumwandlung das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen lag, fallen auch die gesetzliche Rente sowie Kranken-, Arbeitslosen- und gegebenenfalls das Erziehungsgeld geringer aus.
- Der Arbeitgeber ist der Vertragspartner, also Versicherungsnehmer, der Versorgungseinrichtung. Das heißt, Sie haben nur Rechte aus der Versorgungszusage gegenüber Ihrem Arbeitgeber, nicht aber gegenüber der Versorgungseinrichtung. Es gilt kein Verbraucherrecht.
- Die Kapitalsumme ist vor dem 62. Lebensjahr nicht kapitalisier- oder beleihbar, auch nicht, wenn Sie in einer finanziell prekären Situation sind oder Sie das Geld als Eigenkapital für eine Immobilienfinanzierung brauchen. Ebenso kann eine begonnene Rentenauszahlung in der Regel nicht abgebrochen und in eine Restkapitalzahlung umgewandelt werden.
Die mangelnde Flexibilität der Verträge kann dazu führen, dass die Kaufkraft durch Inflations- oder Teuerungsschübe entwertet wird. - Vertragsguthaben sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie können sich aber Kapital vor Rentenbeginn oder Renten nach Rentenbeginn in Form von Hinterbliebenenleistungen auszahlen lassen. Dafür sind spezielle Vereinbarungen notwendig. Das geht nur an unmittelbare Angehörige. Dazu gehören Ehe- und eingetragene Lebenspartner:innen sowie Kinder, die zum Zeitpunkt des Todes kindergeldberechtigt waren. Für alle anderen Erben ist die Auszahlung eines vereinbarten Sterbegeldes von maximal 8.000 Euro möglich.
- Oft sind die Finanzprodukte bei der Gehaltsumwandlung intransparent und haben hohe, rendite- und leistungsschmälernde Vertragskosten. Sie sollten daher nicht jedes Angebot annehmen. Prüfen Sie es vorher oder lassen Sie sich unabhängig beraten. Vom Arbeitgeber beauftragte Vermittler kassieren eine Provision. Entsprechend kann das ihre Empfehlungen für eine Produkt beeinflussen.
Was sind mögliche Vorteile der Gehaltsumwandlung?
- Betriebliche Versorgungsleistungen werden bis zu monatlich 100 Euro nicht auf die Sozialleistung angerechnet, wenn Sie im Alter Grundsicherung beziehen.
- Während der Ansparphase sind Guthaben der betrieblichen Altersversorgung im Falle einer Pfändung oder Beantragung von Bürgergeld nicht pfänd- oder anrechenbar.
- Bei sehr hohem Arbeitgeberzuschuss kann sich die Gehaltsumwandlung lohnen. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Bayern sollte ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 100 Prozent (50 Prozent Anteil am Gesamtbruttobeitrag) ausreichen, um einen ausreichenden Mehrwert zu erhalten.
- Für Geringverdiener, also Menschen mit einem Verdienst bis 2.500 Euro monatlich, können Arbeitgeber freiwillig steuerbegünstigte Arbeitgeberzuschüsse leisten.