Das Wichtigste in Kürze:
- Der Kauf von Genossenschaftsanteilen zur Geldanlage ist sehr risikoreich.
- Sie können Ihr gesamtes eingesetztes Geld verlieren und müssen unter Umständen sogar noch nachzahlen.
- Unseriöse Anbieter versuchen Sie mit staatlicher Förderung und dem guten Ruf von Genossenschaften zum Kauf von Genossenschaftsanteilen zu locken.
- Mitglied einer Genossenschaft zu werden, ist dann sinnvoll, wenn Sie selbst die Leistungen der Genossenschaft nutzen, zum Beispiel dort zur Miete wohnen.
Guter Ruf der Genossenschaften wird ausgenutzt
Genossenschaften haben meist einen guten Ruf. Grundsätzlich handelt es sich um eine solidarische Form der Zusammenarbeit für wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange. Den meisten sind Wohnungsbaugenossenschaften oder auch Genossenschaftsbanken bekannt. Daneben gibt es zum Beispiel auch Einkaufsgenossenschaften oder Energiegenossenschaften zur Errichtung von Windparks. Wenn Sie zum Beispiel eine Wohnung von einer Genossenschaft mieten möchten, müssen Sie Anteile von der Genossenschaft erwerben.
Leider gab es aber auch immer wieder „Trittbrettfahrer“, die den guten Ruf der Genossenschaften ausnutzen und für ihre betrügerische Maschen missbrauchen.
Mit Argumenten wie eine super Rendite, staatlicher Förderung (vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie), Unterstützung durch den Arbeitgeber, hohe Sicherheit und sozialem Engagement zum Beispiel durch den Bau von Wohnungen oder Windrädern verschleiern diese Anbieter, dass Sie in Wahrheit abgezockt werden.
Die perfide Masche mit den Genossenschaften
Bei genauerem Hinschauen stellt sich dann heraus, dass die Anbieter überhöhte und nicht rückzahlbare Beitrittsgelder und überhöhte laufende Entgelte zum Beispiel für die Ratenzahlungen verlangen. Auch eine Kündigung ist oft nur eine schlechte Option, da die Kündigungsfristen bis zu fünf Jahre betragen. Zudem steht meist in den Satzungen der Anbieter, dass ausstehende Raten trotzdem gezahlt werden müssen. Wenn Sie kündigen, verlangen die Anbieter häufig den gesamten Betrag für die Restlaufzeit in einer Summe. Diese Beträge belaufen sich in der Regel auf ca. 4.000 bis 6.000 €.
Die Auszahlung des Kapitals ist zudem an weitere Bedingungen geknüpft. Wenn es endlich zur Auszahlung kommt, bedeutet das nicht, dass Sie Ihr vollständiges Kapital wiedersehen. Entscheidend ist der sogenannte Buchwert zum Zeitpunkt der Auszahlung. Hat die Genossenschaft schlecht gewirtschaftet, sehen Sie unter Umständen nur einen Teil Ihrer Einzahlungen wieder. Geht die Genossenschaft in die Insolvenz kann es sogar dazu kommen, dass Sie noch nachzahlen müssen.
Genossenschaften unterliegen weitgehend nicht dem Vermögensanlagengesetz und sie müssen für die Mitgliedschaft keinen Verkaufsprospekt herausgeben. Zudem sind Genossenschaften nicht verpflichtet, Sie vor dem Risiko zu warnen, dass Sie Ihr gesamtes eingezahltes Kapital verlieren können. Anders als bei einer Tages- oder Festgeldanlage greift hier in aller Regel auch keine Einlagensicherung.
So schützen Sie sich
- Genossenschaftsanteile sind als Spar- oder Geldanlageprodukt nicht geeignet. Es handelt sich vielmehr um eine unternehmerische Beteiligung mit einem entsprechenden Verlustrisiko. Die Möglichkeit der staatlichen Förderung bedeutet leider keine Sicherheit.
- Wenn Sie dennoch Ihr Geld in eine Genossenschaftsbeteiligung investieren möchten, empfehlen wir Ihnen mindestens die Warnliste der Stiftung Warentest zu prüfen. Sollte die Genossenschaft dort nicht gelistet sein, bedeutet dies aber nicht, dass keine Gefahr besteht.
- Sollten Sie Ihre Genossenschaftsanteile kündigen oder widerrufen wollen, ist eine vorherige rechtliche Beratung dringend zu empfehlen.