Beispiel: Zulagen für Riesterverträge des Jahres 2019 kann der Sparer bis spätestens 31. Dezember 2021 beantragen. Wichtig: Die Anbieter versenden zum Anfang des Folgejahres den so genannten Zulageantrag, der ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden muss. Erst dann werden die Zulagen an den Anbieter ausgezahlt und von diesem auf den Sparvertrag überwiesen.
Viele Förderberechtigte haben in der Vergangenheit die Zulagen gar nicht oder nicht rechtzeitig beantragt. Deshalb hat der Gesetzgeber im Jahr 2005 zusätzlich gestattet, dem Anbieter eine Vollmacht bis auf Widerruf zu erteilen, um die Zulagen zu beantragen. In der Fachsprache heißt dies "Dauerzulageantrag".
Die Beantragung kann also auf zwei Wegen erfolgen - jährlich oder bis auf Widerruf mittels Dauerzulageantrag.
Stellen Sie einen Dauerzulageantrag, damit die Zulagen nicht verloren gehen!
Änderungen der familiären Situation müssen dem Anbieter mitgeteilt werden. Berücksichtigen Sie dabei auch, dass sich der Eigenbeitrag dann ändert.