1. Erst informieren, dann entscheiden
Wenn Ärzte und Ärztinnen Ihnen eine IGeL anbieten, müssen Sie nicht spontan zustimmen. Sie haben das Recht, kritische Fragen zu stellen und das Recht auf eine Bedenkzeit. Sie können sich unabhängige Informationen oder eine zweite ärztliche Meinung einholen und Sie dürfen das Angebot selbstverständlich ablehnen.
Falls Sie selbst Interesse an einer Selbstzahlerleistung haben, gilt ebenfalls die Empfehlung der Verbraucherzentralen, sich aus verschiedenen Quellen zu informieren.
In unserer Linkliste finden Sie hilfreiche Webseiten, die seriös über Nutzen und Risiken von ärztlichen Zusatzleistungen aufklären.