Neue Krankschreibung per Video
Ärzte können ihre Patienten und Patientinnen seit Oktober 2020 auch per Videosprechstunde krankschreiben. Die entsprechende Richtlinie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entsprechend angepasst.
Voraussetzungen der AU‐Bescheinigung per Video:
- Sie ist nur möglich bei Patient:innen, die in der Praxis von früheren Behandlungen bereits bekannt sind und bei denen eine Arbeitsunfähigkeit per Videoübertragung sicher genug beurteilt werden kann.
- Eine Erstbescheinigung kann per Video für maximal 7 Tage ausgestellt werden. Danach müssen die Patient:innen die Praxis aufsuchen, falls sie weiterhin krank sein sollten.
- Folgebescheinigungen können per Video nur bei vorherigem Praxisbesuch ausgestellt werden, bei der Person im ärztlichen Dienst mit einer persönlichen Untersuchung Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt hat.
- Patient:innen müssen außerdem vor der Videosprechstunde über die eingeschränkten Möglichkeiten für Befunde auf diesem Wege aufgeklärt werden.
Generell gilt: Ist keine hinreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde möglich, muss eine persönliche Untersuchung in der Praxis erfolgen.
Außerdem darf die Arbeitsunfähigkeit nicht ausschließlich auf Grundlage etwa eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonats ausgestellt werden.
Haben Selbstständige auch einen Anspruch auf Krankengeld?
Für Selbstständige gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie haben aber 3 verschiedene Möglichkeiten, um sich dennoch für den Krankheitsfall abzusichern:
- Sie geben eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse ab und zahlen einen höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der auch den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld beinhaltet.
- Sie schließen einen Wahltarif Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
- Alternativ können Sie eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen.
Wie viel Krankengeld wird gezahlt?
Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem Sie krankgeschrieben sind. Es richtet sich nach der Höhe Ihres regelmäßigen Einkommens:
- Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto.
- Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt.
- Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2023) begrenzt.
Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie normalerweise nicht zahlen, wenn Sie Krankengeld bekommen. Anders kann es sein, wenn Sie neben dem Arbeitseinkommen weitere beitragspflichtige Einkünfte haben.
Zieht sich eine Arbeitsunfähigkeit sogar über Monate und müssen Sie für Medikamente und Hilfsmittel selbst größere Anteile zahlen oder wegen der Krankheit die Wohnung umbauen, kann es finanziell eng werden. Einen zusätzlichen Schutz gegen dieses Risiko bieten einige Berufsunfähigkeitsversicherungen, die auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit zahlen. Wenn Sie sich nach einer entsprechenden Versicherung umsehen, können Sie auf diese Klausel achten. Die Versicherung springt dann in der Regel nach 6 Monaten Krankheit ein und zahlt über einen längeren Zeitraum eine Rente.
Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?
Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Gerechnet wird das vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Dabei wird die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgerechnet.
Sie erhalten nur dann durchgehend Krankengeld, wenn Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig schreibt. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht möglich.
Das heißt: Sie müssen spätestens am Werktag, nach dem die Krankmeldung ausläuft, wieder zu Ihrem Arzt! Endet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an einem Freitag, reicht es, wenn die weitere Krankschreibung am anschließenden Montag erfolgt.
Eine Lücke in der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann auch zur Beendigung des Krankengeldanspruchs überhaupt oder zur Neubewertung der Arbeitsunfähigkeit führen. Dies ist der Fall, wenn Arbeitgeber zwischenzeitlich gekündigt haben und bei Lückenbeginn kein Arbeitsverhältnis mehr besteht.
Was passiert, wenn ich ein Attest nicht rechtzeitig einreiche?
Bislang waren Sie dafür verantwortlich, dass die Atteste bei Krankenkasse und Arbeitgeber vorliegen. Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend.
Das bedeutet:
- Die Ärzte und Ärztinnen leiten das Attest an die Krankenkassen weiter. Bei den Krankenkassen ist das Attest für die Arbeitgeber abrufbar.
- Versicherte können von den Vertragsärzt:innen eine vereinfachte Bescheinigung auf Papier für die eigenen Unterlagen und eine weitere Bescheinigung für den Arbeitgeber verlangen.
- Durch die Einführung der eAU kann es nicht mehr nur deswegen zu Lücken beim Krankengeld kommen, weil versäumt wurde, das Attest bei der Krankenkasse vorzulegen.
Kann ich in Urlaub fahren, wenn ich Krankengeld beziehe?
Für Reisen innerhalb Deutschlands ist keine Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Die Krankenkasse müssen Sie auch nicht über eine solche Reise informieren. Sie müssen lediglich an Heilbehandlungen und Untersuchungen teilnehmen. Ist während der Zeit der Reise keine Behandlung geplant, können Sie im Inland also problemlos fahren.
Anders sieht es bei Auslandsreisen aus. Grundsätzlich ruht der Anspruch auf Krankengeld im Ausland. Das können Sie in der Regel verhindern, indem Sie sich vor einer Auslandsreise die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Mehr dazu haben wir in einem separaten Beitrag zusammengestellt.