Wie kündige ich im Sonderfall?
Wer einen Vertrag mit dem Pflegeheim regulär kündigt, macht – rechtlich gesprochen – von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch. In Sonderfällen können Sie ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Als Bewohner:in können Sie den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt und Ihnen nicht zumutbar ist, den Vertrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise sein,
- dass ein schwerer Fehler in der Pflege stattgefunden hat oder
- dass das Personal Sie beleidigt hat.
Ob ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Die Kündigung aus wichtigem Grund müssen Sie schriftlich erklären und begründen. Um beweisen zu können, dass das Kündigungsschreiben zugegangen ist, verschicken Sie es möglichst als Einschreiben mit Rückschein.
Ziehen Sie in eine Pflegeeinrichtung und stellen Sie in den ersten zwei Wochen nach Einzug fest, dass Ihnen die Einrichtung doch nicht zusagt, können Sie den Vertrag während dieser "Probezeit" ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Gut zu wissen: Wird Ihnen zunächst kein Vertrag ausgehändigt, beginnt die zweiwöchige Frist erst mit dem Tag, an dem Sie den Vertrag erhalten haben. Haben Sie vor Vertragsschluss vom Unternehmen, das das Pflegeheim betreibt, keine Informationen zum Leistungsumfang bekommen, können Sie ebenfalls ohne Frist kündigen.
Auch bei einer Erhöhung der Heimkosten haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Hier ist die Kündigung zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem das Pflegeunternehmen die Erhöhung des Entgelts verlangt.
Pflegevertrag kündigen bei Todesfall?
Was Angehörige mit dem Pflegeheim zu regeln haben, wenn ihre pflegebedürftigen Verwandten gestorben sind, beschreiben wir in einem eigenen Beitrag.