Die Investitionskosten steigen
Investitionskosten sind finanzielle Aufwendungen, die bei Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltungsmaßnahmen entstehen. Dabei kann es um das Gebäude selbst, eine technische Anlage, allgemeine Einrichtungsgegenstände oder Fahrzeuge gehen. Zur Erhöhung von Investitionskosten führen zum Beispiel die Sanierung oder der barrierefreie Umbau von Gebäuden oder Gemeinschaftsräumen.
Auflagen von Behörden – zum Beispiel Brandschutz oder die Ausstattung und Größe von Zimmern – können ebenfalls größere Investitionen nach sich ziehen.
Die Investitionskosten stellen einen erheblichen Teil der Kosten, die Sie regelmäßig bezahlen. Die Aufwendungen für bestimmte Investitionen werden dabei auf einen monatlichen Betrag umgerechnet, der auf alle umgelegt wird. Eine Erhöhung der Investitionskosten ist nicht einfach so möglich, sie ist an Auflagen gebunden.
- Die Investitionskosten dürfen nur erhöht werden, wenn die Investition notwendig ist, damit die Einrichtung weiter betrieben werden kann.
- Sowohl die Höhe der Investitionen als auch das erhöhte Entgelt müssen angemessen sein.
- Luxussanierungen dürfen nicht auf die Bewohner:innen umgelegt werden.
- Kosten, die durch eine öffentliche Förderung gedeckt sind, dürfen ebenfalls nicht auf die Bewohner:innen umgelegt werden.
Mehr Informationen zur Zusammensetzung der Kosten im Pflegeheim bekommen Sie in diesem Artikel.
So muss das Pflegeunternehmen bei einer Entgelterhöhung vorgehen
Es gibt ein fest vorgeschriebenes Verfahren, das das Unternehmen dabei einhalten muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob es das Entgelt für Pflege- oder Betreuungsleistungen, Unterkunft, Verpflegung, Investitionsaufwendungen oder sonstige Entgeltbestandteile erhöhen will. Erfüllt das Unternehmen auch nur eine gesetzliche Vorgabe nicht, ist die Erhöhung unwirksam.
Das Unternehmen muss Ihnen schriftlich mitteilen,
- dass es das Entgelt erhöhen möchte,
- um welchen Betrag es das Entgelt erhöhen möchte,
- ab welchem Zeitpunkt es das erhöhte Entgelt verlangt.
Das Unternehmen muss die Entgelterhöhung begründen. Die Begründung muss
- die Positionen benennen, für die sich Kostensteigerungen ergeben haben,
- die alten und neuen Entgeltbestandteile gegenüberstellen,
- den Maßstab angeben, wie die einzelnen Positionen der Kostensteigerung auf Sie umgelegt werden.
Die Mitteilung über die beabsichtigte Preiserhöhung müssen Sie spätestens 4 Wochen vor dem Tag, zu dem Sie den erhöhten Betrag zahlen sollen, erhalten. Dieses Verfahren gilt übrigens für alle Bewohner:innen, egal ob Sie Selbstzahler sind oder Leistungen der Pflegekassen oder eines Sozialhilfeträgers erhalten.
Ankündigungen vor Pflegesatzverhandlungen ernst nehmen
Es kommt immer wieder vor, dass Pflegeunternehmen ankündigen, dass sie die Preise erhöhen möchten, bevor sie die Verhandlungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern beginnen. Zu diesem Zeitpunkt wissen sie noch nicht, wie hoch die Entgelterhöhung tatsächlich ausfallen wird. Sie teilen also den Erhöhungsbetrag mit, den sie erreichen wollen. Erst danach verhandeln sie die tatsächliche Erhöhung und den Zeitpunkt, ab dem das erhöhte Entgelt gezahlt werden soll. Nach Abschluss der Vereinbarung fordern sie diesen Betrag ab dem ausgehandelten Zeitpunkt rückwirkend.
Wenn die Verhandlungen mehrere Monate dauern, handelt es sich meist um einen beachtlichen Betrag. Daher empfehlen wir Ihnen, den angekündigten Erhöhungsbetrag ab der Ankündigung monatlich zur Seite zu legen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, die erhöhten Kosten zu tragen, sollten Sie sich direkt nach Erhalt des Ankündigungsschreibens an das Sozialamt wenden.
Zustimmung zur Entgelterhöhung
Bevor ein Unternehmen die Entgelte erhöhen kann, braucht es Ihre Zustimmung. Das gilt auch, wenn Sie Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen. Erfüllt das Pflegeheim die gesetzlichen Pflichten nicht, können Sie die Zustimmung verweigern. Hierfür nutzen Sie am besten diesen Musterbrief. Wenn das Pflegeunternehmen die Erhöhung dennoch durchsetzen möchte, muss es sie einklagen.
Sollte die Ankündigung der Entgelterhöhung tatsächlich fehlerhaft sein, kann Ihnen das Pflegeheim daraufhin eine korrigierte Ankündigung der Entgelterhöhung zuschicken. Für die gilt dann wieder die vierwöchige Ankündigungsfrist, bevor die Entgelterhöhung in Kraft treten kann.
Wurde das gesetzlich festgelegte Verfahren eingehalten und stimmen die Fristen, dann ist die Erhöhung korrekt. Eine Verweigerung der Zustimmung ist dann nicht möglich.
Zahlen Sie die höheren Kosten nicht, wollen aber gleichzeitig das Risiko eines Klageprozesses vermeiden, können Sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Unternehmer die Preiserhöhung verlangt, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.