Was kostet ein Hausnotrufsystem?
Die einmalige Anschlussgebühr variiert zwischen 10 und 50 Euro, je nach Region und Anbieter. Die monatlichen Kosten liegen um die 20 bis 25 Euro im Basistarif; zwischen 30 und 50 Euro, wenn zusätzliche Leistungen hinzukommen.
Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Umständen (siehe unten) die Kosten in Höhe von 25,50 Euro monatlich. In diesen Kosten sind die Anschlussgebühren bereits enthalten. Sollte die Pflegeversicherung die Kosten übernehmen, zahlt diese direkt an den Anbieter des Hausnotrufs
Monatsbeiträge können mit Einzugsermächtigung, Dauerauftrag oder Überweisung beglichen werden. Vorsicht vor Abbuchungsaufträgen, hier kann eine erfolgte Abbuchung, anders als bei der Einzugsermächtigung, nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Tipp: Prüfen Sie den Vertrag gründlich auf versteckte Kosten.
Wer beteiligt sich an den Kosten?
75 Prozent der Nutzer von Hausnotsystemen zahlen die Kosten selbst. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt Hilfestellung geben.
Personen, die im Rahmen der Pflegeversicherung als pflegebedürftig anerkannt sind, können ein Hausnotrufsystem als technisches Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen. Der Antrag wird vom MD geprüft. Nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes ist für die Bewilligung Voraussetzung, dass der Pflegebedürftige
- allein lebend oder über weite Teile des Tages allein lebend ist und
- jederzeit aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes (z.B. Gleichgewichts- und Bewusstseinsstörungen, Herzanfälle, Fallneigung) mit dem Eintritt einer Notsituation zu rechnen ist,
- in der es dem Pflegebedürftigen nur mit Hilfe des Hausnotrufsystems möglich ist, einen Notruf abzusetzen.
oder
- mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbstständig abzusetzen.
Der Anbieter des Hausnotrufs muss von der Pflegeversicherung einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben. Die Pflegekasse übernimmt seit dem 1. September 2021 monatliche Mietkosten von 25,50 Euro. Die Kosten werden von der Pflegekasse direkt an den Leistungserbringer erstattet. In vielen Einrichtungen des betreuten Wohnens ist die Gebühr für ein Hausnotrufsystem in der Grundpauschale enthalten.
Krankenkassen beteiligen sich grundsätzlich nicht an den Kosten für einen Hausnotruf. Sie betrachten die Geräte als "Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens".
Wann kann ein Hausnotruf nötig sein?
Um zu entscheiden, ob ein Hausnotruf für Sie sinnvoll sein kann, orientieren Sie sich an folgenden Anhaltspunkten. Je mehr Punkte auf Sie zutreffen, desto sinnvoller kann ein Hausnotruf-System für Sie sein.
- Ich lebe allein in meiner Wohnung.
- Ich habe Angst, auszurutschen und mir etwas zu brechen.
- Alleine zu baden oder zu duschen, ist für mich schwierig.
- Manchmal ist mir schwindelig, ich fühle mich nicht mehr so sicher auf den Beinen.
- Ich neige leicht dazu, zu stürzen.
- Ich bin gehbehindert.
- Ich bin schon einmal in meiner Wohnung ausgerutscht oder gestürzt.
- Ich hatte schon einmal einen Schwächeanfall.
- Meine Augen oder mein Gehör werden immer schlechter.
- Ich hatte eine große Operation, deren Folgen mich beeinträchtigen.
- Ich hatte schon einmal einen Herzinfarkt oder Schlaganfall.
- Ich habe manchmal Gleichgewichtsstörungen.
- Ich leide unter einer chronischen Krankheit, die den Alltag bestimmt, zum Beispiel:
- Asthma (etwa bei akutem Anfall)
- Diabetes mellitus
- Zuckerkrankheit (zum Beispiel Unter- oder Überzuckerung)
- Epilepsie (etwa bei akutem epileptischem Anfall)
- Hämophilie (Bluterkrankheit)
- Herz-Kreislauf-Beschwerden (beispielsweise wenn ein Herzinfarkt vorzeitig bemerkt wird)