- Erstantrag
Falls Sie oder der Pflegebedürftige noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, stellen Sie auf diese Weise einen Antrag. Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird dann geprüft. Wenn ja, erhalten Sie einen Pflegegrad.
Ausführliche Infos, wie Sie an einen Pflegegrad kommen, haben wir hier zusammengefasst.
- Höherstufungsantrag
Hat die Pflegekasse bereits einen Pflegegrad anerkannt, doch mittlerweile haben sich bei dem Pflegebedürftigen weitere Einschränkungen der Fähigkeiten oder bei der Selbstständigkeit ergeben? Dann stellen Sie einen Höherstufungsantrag. Der wird eine erneute Begutachtung nach sich ziehen. Sind danach die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad erfüllt, erhalten Sie höhere Leistungen.
- Änderung der Pflegeleistung ab
Ein Pflegebedürftiger kann zwischen verschiedenen Leistungsarten wählen und sie auch miteinander kombinieren. Möchten Sie die Leistungsart wechseln, stellen Sie einen Antrag auf Leistungsänderung.
Ein Beispiel: Bisher wurde eine Pflegebedürftige von ihrem Ehemann gepflegt, jetzt soll ein Pflegedienst die Versorgung übernehmen. Darum ändert die Pflegebedürftige ihre Leistungen – statt Pflegegeld möchte sie nun Sachleistungen bekommen.
Die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse erläutern wir unten genauer.
- Personalien des Pflegebedürftigen
Die Pflegekasse benötigt einige Daten des Pflegebedürftigen (Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Versichertennummer), damit sie genau weiß, wer die Leistungen beantragt hat und wie derjenige zu erreichen ist.
- Daten zum Betreuer / Bevollmächtigten
Ein Betreuer wird eingesetzt, wenn sich ein Mensch nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Die gesetzliche Betreuung muss immer vom Betreuungsgericht angeordnet werden und wird für die Bereiche bestimmt, die der Betreute nicht mehr selbst regeln kann. In diesen Bereichen entscheidet der Betreuer für den Betreuten. Ist ein Betreuer vorhanden, so benötigt die Pflegekasse auch die Kontaktdaten wie Name, Adresse oder Telefonnummer des Betreuers, damit sie ihn bei Rückfragen erreichen kann.
Wichtig: Denken Sie daran, eine Kopie des Betreuer-Ausweises beizulegen!
Ein Bevollmächtigter ist eine Person, die aufgrund einer Vollmacht in gesundheitlichen, rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten für eine andere Person entscheidet. Ist ein Bevollmächtigter vorhanden, so benötigt die Pflegekasse auch seine Kontaktdaten wie Name, Adresse oder Telefonnummer, damit sie ihn bei Rückfragen erreichen kann.
Wichtig: Denken Sie daran, eine Kopie des Vollmacht beizulegen!
- Pflegegeld
Mit dem von der Pflegeversicherung ausgezahlten Pflegegeld kann der Pflegebedürftige selbst entscheiden, wie die Pflege sichergestellt werden soll. Er kann sich zum Beispiel von Familienangehörigen, Nachbarn oder Freunden pflegen lassen.
In der Regel wird das Pflegegeld dann an die Personen weitergegeben, die die Pflege ausführen.
- Pflegesachleistung
Mit Pflegesachleistung ist die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gemeint. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Höchstbetrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet.
- Kombinationsleistung
Es ist auch möglich, Pflegesachleistung und Pflegegeld (beides siehe oben) in Anspruch zu nehmen, dann wird dies Kombinationsleistung genannt. Das kann sinnvoll sein, wenn sie den Pflegedienst nicht für die komplette Höhe des Sachleistungsbetrags nutzen wollen.
Ein typisches Beispiel:
Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen Sachleistungen in Höhe von 1.298 Euro zur Verfügung. Möchten Sie gar keine Sachleistungen, hätten Sie stattdessen Anspruch auf 545 Euro Pflegegeld. Statt sich für das eine oder das andere zu entscheiden, können Sie die beiden Leistungen auch miteinander kombinieren.
Lassen Sie sich zum Beispiel vom ambulanten Pflegedienst nur bei körperlich besonders anstrengenden Aufgaben helfen, kommen Sie vielleicht mit 519,20 Euro hin - das wären 40 Prozent der maximal möglichen Sachleistungen.
Die nicht genutzten 60 Prozent können Sie sich dann als Pflegegeld auszahlen lassen. Von den maximal möglichen 545 Euro Pflegegeld ziehen Sie die 40 Prozent ab und haben dann noch über: 327 Euro. Damit können Sie sich bei weiteren Unterstützern erkenntlich zeigen, vielleicht hilft Ihnen ja zum Beispiel ein Verwandter beim Einkaufen und bei Arztbesuchen.
- Tages- oder Nachtpflege
Angebote der Tages- oder Nachtpflege gelten als teilstationäre Angebote. Die Pflegebedürftigen werden dort über den Tag oder in der Nacht versorgt, die übrige Zeit verbringen sie zu Hause. Zusätzlich besteht Anspruch auf ambulante Leistungen wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen. Dies soll die häusliche Pflege ergänzen und stärken. Pflegende Angehörige sollen Entlastung erfahren und Pflegebedürftige, die nicht allein bleiben können, versorgt sein.
- Vollstationäre Pflege
Mit vollstationärer Pflege ist die Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung, also einem Heim, gemeint.
- Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Gemeint sind Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung.
- Die Pflege wird durchgeführt von
Wenn jemand aus dem privaten Umfeld die Pflege übernimmt, wird derjenige auch "Pflegeperson" genannt. Das können Angehörige, etwa Ehefrau, Tochter oder Sohn, aber auch Nachbarn oder Freunde sein. Gegenüber der Pflegekasse ist wichtig, dass diese Person den Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig versorgt.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt die Pflegeversicherung für die Pflegepersonen bestimmte Sozialleistungen, Unfallversicherungsschutz, sowie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zur Verfügung. Um zu ermitteln, ob hier Ansprüche bestehen, benötigt sie die Daten der Pflegepersonen.
In Frage kommt auch eine durch den Pflegebedürftigen selbst angestellte Pflegekraft. Achtung: Gemeint sind hiermit nicht Dienstleister wie ambulante Pflegedienste, die ihr Personal für die Pflege schicken. Mit einer angestellten Pflegekraft ist jemand gemeint, mit dem Sie selbst direkt einen Vertrag abgeschlossen haben.
Ein Pflegedienst, Pflegeheim oder eine Einrichtung schließlich meint, dass Sie einen Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, das wiederum sein Personal für die Pflege einsetzt. Bei ambulanten Pflegediensten zum Beispiel ist das der Normalfall.
- Die Pflegebedürftigkeit ist Folge von
Die Pflegekasse fragt ab, ob andere Kostenträger an den Pflegekosten beteiligt sein können oder ob eine Verrechnung von Leistungen in Frage kommt.
- Ich erhalte bereits Pflegeleistungen oder habe Leistungen beantragt
Die Pflegekasse fragt ab, ob andere Kostenträger an den Pflegekosten beteiligt sein können oder ob eine Verrechnung von Leistungen in Frage kommt.
- Ich habe Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften, weil
Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter. Mit abgedeckt sind außerdem deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.
Besteht ein Beihilfeanspruch, beteiligen sich die Beihilfestellen prozentual an den Pflegekosten. Deshalb möchte die Pflegekasse das wissen.
- Bitte überweisen Sie das Pflegegeld auf folgendes Konto
Die Kontoverbindung ist erforderlich, damit die Pflegekasse Leistungen an den Versicherten auszahlen kann.
- Vom Wohnort abweichende Aufenthaltsadresse
Eventuell wird die pflegebedürftige Person nicht im eigenen Haushalt, sondern zum Beispiel im Haushalt der Tochter gepflegt. Dann ist es für die Pflegekasse wichtig zu wissen, wie sie dort Kontakt zum Pflegebedürftigen aufnehmen kann.
- Der Termin zur Begutachtung soll vereinbart werden mit
Es ist sinnvoll, dass bei einer Begutachtung eine Pflegeperson, ein Angehöriger oder eine andere Vertrauensperson anwesend ist. Wenn mit dieser Person der Begutachtungstermin abgestimmt werden soll, teilen Sie der Pflegekassen ihre Anschrift mit.
- Schweigepflichtentbindung
Damit die Pflegekasse Entscheidungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit treffen kann, braucht sie Informationen unter anderem von Ärzt:innen, Therapeut:innen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Altenpflegeinrichtungen und dem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Da jedoch alle diese Personen oder Einrichtungen der Schweigepflicht unterliegen, unterstützt die Entbindung von der Schweigepflicht die Bearbeitung der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Sie können sie jederzeit widerrufen.
- Datenschutzhinweis
Der Hinweis auf den Datenschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier erhalten Sie entweder direkt die entsprechenden Angaben oder finden einen Verweis auf die Stelle, an der Sie sie erhalten.