Gibt es gesetzliche Grenzwerte für Pyrrolizidinalkaloide?
In der Europäischen Union (EU) gilt generell die Empfehlung, so wenig wie möglich Stoffe aufzunehmen, die erbgutverändernd und krebserzeugend wirken. Denn schon geringe Mengen solcher Stoffe können gefährlich für die Gesundheit sein, wenn man sie über einen längeren Zeitraum zu sich nimmt. Das gilt auch für Pyrrolizidinalkaloide.
Im Dezember 2020 wurden in der EU erstmals gesetzliche Höchstgehalte für PA in bestimmten Tees, Kräutern und Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt. Die Grenzwerte gelten ab dem 1. Juli 2022. Sie finden die Grenzwerte in der Verordnung 2020/2040 der EU.
Wie können Sie Pyrrolizidinalkaloide vermeiden?
Verbraucher:innen, die häufig oder viel Tee trinken, sollten nicht nur Kräuter- oder Rooibostee trinken, sondern bewusst mit anderen Getränken abwechseln. Außerdem ist es sinnvoll, verschiedene Teesorten und Hersteller zu variieren.
Bioprodukte sind nicht besser, da es sich bei den PA um einen natürlichen Inhaltsstoff der Pflanzen handelt und dieser deshalb auch in Bioprodukten vorkommen kann. Vor allem Eltern wird empfohlen, ihren Kindern nicht nur Kräutertee, sondern auch andere Getränken wie Mineralwasser oder dünne Fruchtsaftschorlen anzubieten.
Babys sollte man abgekochtes Leitungswasser oder Mineralwasser mit der Kennzeichnung "zur Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet" zum Trinken geben. Auch Schwangere und Stillende sollten darauf achten, Kräutertee und Tee abwechselnd mit anderen Getränken zu trinken.
- Achten Sie beim Waschen und Zubereiten von Blattsalaten auf Pflanzen, die fremd aussehen und sortieren Sie diese aus.
- Sammeln Sie wildwachsende Kräuter nur, wenn Sie sich sehr gut auskennen. Es besteht die Gefahr, dass Sie ungewollt Pflanzen miternten, die Pyrrolizidinalkaloide enthalten.