Vitamin K ist für die Blutgerinnung von höchster Bedeutung. Es ist vor allem in pflanzlichen Lebensmitteln wie Grünkohl und Spinat zu finden.
Was steckt hinter der Werbung zu Vitamin K?
Vitamin K ist häufig in Nahrungsergänzungsmitteln zu finden und wird unter anderem damit beworben, einen Beitrag zur Blutgerinnung bzw. für gesunde Knochen zu leisten. Zwar ist es richtig, dass Vitamin K für den Körper wichtig ist, jedoch ist es natürlicherweise in vielen pflanzlichen (Vitamin K1, Phyllochinon oder Phytomenadion) und tierischen Lebensmitteln (K2, Menachinon) enthalten. Es gibt auch synthetisch oder bakteriell gewonnenes Vitamin K2, welches als neuartige Lebensmittelzutat zugelassen ist, aber nicht extra gekennzeichnet wird (in der Zutatenliste steht Vitamin K2 oder Menachinon).
Nur zwei gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind für Vitamin K erlaubt:
- Vitamin K trägt zu einer normalen Blutgerinnung bei
- Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei
Nicht wissenschaftlich belegt und auch nicht zulässig sind dagegen krankheitsbezogene Aussagen, wonach Vitamin K (egal ob K1 oder K2) vor Osteoporose oder Gefäßerkrankungen schützt. Laut aktueller S3-Leitlinie zu Osteoporose (Stand: 06.09.2023) solle zwar für eine ausreichende Versorgung mit Vitamin K gesorgt werden: "Vitamin K2 soll [jedoch] nicht zur spezifischen Therapie der Osteoporose verwendet werden."
Ernährungsexperten gehen davon aus, dass bei einer ausgewogenen Ernährung ein Mangel bei gesunden Personen selten ist. Es gibt allerdings Hinweise darauf, dass die Versorgung der Bevölkerung nicht ideal ist. Das gilt insbesondere für junge Erwachsene zwischen 15 und 24 Jahren.
Worauf sollte ich bei der Verwendung von Vitamin-K-Produkten achten?
- Besonders fettlösliche Vitamine können leicht überdosiert werden. Nach aktuellem Wissensstand gibt es für Vitamin K allerdings keine Belege dafür, dass es gesundheitsschädlich wirken kann. Für Nahrungsergänzungsmittel schlägt das BfR aufgrund der unterschiedlichen Wirksamkeit als Höchstmenge 80 µg K1 oder 25 µg K2 je Tagesdosis eines Produkts vor. Lebensmittel sollten gar nicht mit Vitamin K angereichert werden.
- Als Vitamin-K-Verbindungen sind gemäß EU-Richtlinie 2002/46/EG, Anhang II (Fassung vom 30.09.2022) in Deutschland und anderen EU-Ländern für Nahrungsergänzungsmittel Phyllochinon (Phytomenadion, K1) und Menachinon (K2) zugelassen.
- Wechselwirkungen mit Medikamenten: Zur Prophylaxe von Thrombose-Erkrankungen werden häufig Vitamin-K-Antagonisten (zum Beispiel Marcumar), also sozusagen "Gegenspieler" von Vitamin K, verabreicht. Dadurch wird die Vitamin-K-Aufnahme gehemmt und es kommt zu einer Verzögerung der Blutgerinnung. Wenn Sie solche gerinnungshemmenden Arzneimittel verschrieben bekommen haben, brauchen Sie Ihre Ernährung zwar nicht zwangsläufig auf eine Vitamin-K-arme Kost umzustellen. Sie sollten allerdings plötzliche Änderungen in der Ernährung, wie die Umstellung auf eine sehr fettarme Kost oder eine, die sehr reich an Blattgemüse ist, vermeiden, um keine großen Schwankungen in der Blutgerinnung zu verursachen. Zur Unterstützung gibt es ein Informationsfaltblatt des Instituts für Ernährungsmedizin des Klinikums rechts der Isar. In jedem Fall sollten Sie eine zusätzliche Vitamin-K-Einnahme in Form von Nahrungsergänzungsmitteln oder Medikamenten zuvor mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen.
Weiterhin soll laut BfR auf einem Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin K ein Warnhinweis auf der Verpackung erfolgen: "Personen, die gerinnungshemmende Medikamente einnehmen, sollten vor dem Verzehr von Vitamin-K-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln ärztlichen Rat einholen". Seriöse Hersteller folgen dieser Empfehlung.
Wofür braucht der Körper Vitamin K?
Mit "Vitamin K" ist kein einzelnes Vitamin gemeint, sondern eine Gruppe von Verbindungen mit ähnlicher Grundstruktur. Die K-Vitamine sind an der Bildung verschiedenster Eiweißbausteine beteiligt. So wirken sie zum Beispiel bei der Herstellung von Proteinen für die Blutgerinnung mit und sind von Bedeutung für Proteine des Blut-Plasmas, der Niere und der Knochen. Bei Frauen mit einer niedrigen Vitamin-K-Aufnahme ist Studien zufolge auch das Risiko von Knochenbrüchen höher. Welche Rolle die Vitamin-Verbindungen aber tatsächlich bei Entstehung der Krankheit spielen und ob eine zusätzliche Einnahme von Vitamin K einen Nutzen bringt, bleibt offen. Diskutiert wird auch ein Einfluss auf den Schutz von Vitamin K auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Welche Mengen an Vitamin K der Mensch benötigt, kann nur geschätzt werden, da experimentelle Untersuchungen in aussagekräftiger Form nicht existieren. Aus diesem Grund gibt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung für Vitamin K lediglich Schätzwerte für eine angemessene Zufuhr an:
- Bei Männern zwischen 15 und 50 Jahren beträgt dieser Wert 70 µg.
- Frauen zwischen 15 und 50 Jahren sollen etwa 60 µg aufnehmen.
- Für ältere Personen (> 50 Jahre) ist der Wert höher, um einen möglicherweise höheren Bedarf durch Verdauungsstörungen (s.u.) oder Medikamenten-Einnahme zu berücksichtigen. Für Männer beträgt er dann 80 µg, für Frauen 65 µg)
Wird über einen längeren Zeitraum zu wenig Vitamin K aufgenommen, kann es zu einem Mangel kommen. Dieser kommt bei gesunden Menschen, die sich ausgewogen ernähren, allerdings kaum vor. Häufig liegt ein Mangel in chronischen Magen-Darm-Erkrankungen wie Zöliakie, Fettverdauungsstörungen, Morbus Crohn oder dem sogenannten "Kurzdarmsyndrom" begründet. Infolgedessen wird nicht mehr genügend Vitamin K aufgenommen. Chronische Leberschäden können dagegen zu einer unzureichenden Verwertung von Vitamin K führen. Des Weiteren sind Mangelerscheinungen bei langfristiger Einnahme bestimmter Medikamente wie Antibiotika, Medikamente gegen Epilepsie oder Tuberkulose, Medikamenten zur Hemmung der Blutgerinnung sowie bei langandauernder Einnahme von Salicylaten, z. B. durch Aspirin, möglich.
Ein Vitamin-K-Mangel kann zu Störungen der Blutgerinnung führen. Diese sichtbaren und unsichtbaren Blutungen können wiederum in verschiedensten Organen gefährliche Schäden anrichten – vom Magen-Darm-Trakt über Haut und Schleimhäute bis hin zu Nebenniere, Leber und Gehirn. Mithilfe einer einmaligen (intravenösen) Gabe von Vitamin K ist es möglich festzustellen, ob Gerinnungsstörungen auf einen Vitamin-K-Mangel zurückzuführen sind.
Kann ich meinen Tagesbedarf über die Nahrung decken?
Der Bedarf an Vitamin K lässt sich sowohl mit tierischen als auch pflanzlichen Lebensmitteln gut decken. Das von Pflanzen produzierte Vitamin K1 findet man in grünem Gemüse. Schon kleine Mengen (30-100 g) Grünkohl, Spinat und Brokkoli reichen um den Schätzwert für die angemessene Zufuhr zu decken. Auch Öle, Hülsenfrüchte, Früchte, Getreide, Eigelb, Milchprodukte und Fleisch sind gute Vitamin-K-Quellen.
Bei bakteriell fermentierten Lebensmitteln wie Käse und Joghurt schwankt der Vitamin-K2-Gehalt, je nach verwendeten Bakterienstamm. Durch die Nahrungszubereitung geht Vitamin K nur selten verloren. Die Vitamin-Verbindungen in Lebensmitteln sind relativ stabil gegenüber Hitze und Sauerstoff. Verluste sind jedoch bei längerer Lagerung von Lebensmitteln aufgrund der Lichtempfindlichkeit möglich.
Die Aufnahmerate in den Körper kann hierbei 10 % und 80 % schwanken und ist vor allem abhängig vom Vorhandensein und der Art der aufgenommenen Fette und anderer fettlöslicher Substanzen.
Bestimmte Bakterien des menschlichen Darmes sind ebenfalls in der Lage, Vitamin K2 zu bilden. Die Bedeutung in Bezug auf die Bedarfsdeckung ist dabei aber vermutlich gering, da das Vitamin in einem Darmabschnitt gebildet wird, in dem eine Aufnahme fettlöslicher Vitamine eher selten stattfindet.
Da Neugeborene noch keinen ausreichenden Vitamin-K-Speicher besitzen, sind sie auf eine schnelle Vitamin-K-Zufuhr nach der Geburt angewiesen. Die Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) empfiehlt daher die Gabe von Vitamin K zur Vorbeugung von Blutungen bei Säuglingen. Hierbei handelt es sich um Arzneimittel und nicht um Nahrungsergänzungsmittel. Empfohlen wird die orale Verabreichung von dreimal 2 mg Vitamin K als Tropfen. Dabei erfolgt die erste Gabe unmittelbar nach der Geburt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U1.