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- In der EU gibt es keine gesetzlich festgelegten Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, obwohl sie im Gesetz schon seit 2002 vorgesehen sind.
- Viele Mitgliedstaaten haben daher eigene Empfehlungen oder auch gesetzliche Vorgaben herausgegeben, die sich alle mehr oder weniger unterscheiden.
- Die gesetzlichen Höchstmengen gelten für alle Hersteller in diesem Mitgliedstaat, auch für Nahrungsergänzungsmittel, die sie in andere EU-Staaten exportieren. Trotzdem dürfen in diesem Staat Produkte mit Dosierungen über der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmenge verkauft werden, sofern sie in einem anderen EU-Staat legal am Markt sind (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung). In Deutschland wurde das bisher über Ausnahmegenehmigungen und Allgemeinverfügungen geregelt. Seit dem 1. April 2020 ist das etwas leichter und wird über die EU-Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung von Waren geregelt.
- Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Höchstwerte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln in Europa.
- Für Mindestmengen dieser Nährstoffe gibt es dagegen EU-weit geltende Regeln. Diese finden Sie hier.
- Aktuell wird in der EU wieder an der Erarbeitung europaweiter Höchstmengen gearbeitet, was die Verbraucherzentralen begrüßen. Allerdings liegt man dort weit hinter dem ursprünglichen Zeitplan zurück.. Es dürfte auch jetzt noch einige Zeit vergehen, zumal sich nun eine neue Kommission und ein neues EU-Parlament erst einmal einarbeiten müssen.
- Als wissenschaftliche Basis für Höchstmengen hat das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung bereits im März 2021 Vorschläge für Vitamin- und Mineralstoffhöchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln sowie für angereicherte Lebensmittel vorgelegt, die 2024 nochmal aktualisiert wurden.