Auch wenn unautorisierte Buchungen von der Bank korrigiert werden müssen, droht je nach Fall doch ein finanzieller Schaden. Bis zur Sperrung haften Sie für unberechtigte Abhebungen und Zahlungen mit bis zu 50 Euro. Haben Sie Ihre Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt (etwa PIN und Karte gemeinsam aufbewahrt), müssen Sie auch für höhere Schäden gerade stehen. Zeigen Sie einen Diebstahl auch bei der Polizei vor Ort an.
Bescheinigungen für Hotels / Mietwagen / Flüge
Am Flughafen reichen Personalausweis oder Reisepass für eine Identifizierung aus. Es kann am Schalter schneller gehen beziehungsweise Geld sparen, wenn Sie von zu Hause einen Online-Check-in durchführen. Hilfreich ist, wenn Sie sich Ihre elektronische Buchungsnummer separat notiert haben und bei einem Verlust vorzeigen können.
Bei so genannten Vouchers für Hotels und Mietwagen wenden Sie sich bei einem Verlust an Ihren Reiseveranstalter. Vouchers können Sie vorab mehrfach ausdrucken oder kopieren und an verschiedenen Orten verstaut mitnehmen. Identifizieren müssen Sie sich oft zusätzlich mit Ausweis, Reisepass oder anderen Dokumenten. Manche Anbieter vor Ort (Hotels, Mietwagenfirmen) könnten jedoch auf einen Voucher als Zahlungsnachweis bestehen.
Smartphone
Gerät das Smartphone in die Hände anderer, kann es mit Ihrem Mobilfunkanbieter zu Streitigkeiten wegen der Kostenübernahme kommen. Telefonate und Internetverbindungen kosten oft Geld, über die Mobilfunkrechnung lassen sich Käufe und Abos bei Drittanbietern bezahlen. Letzteres können Sie im Vorhinein durch eine Drittanbieter-Sperre ausschließen.
Die SIM-Karte des Mobiltelefons lässt sich häufig ebenfalls über die 116116 sperren. Sie werden auch dort an Ihren eigentlichen Anbieter vermittelt. Die direkten Telefonnummern einiger großer Anbieter lauten:
- Telekom: 0049 / 800 3302202
- Vodafone: 0049 / 172 1212
- E-Plus: 0049 / 177 1771000
- Base: 0049 / 89 96160231
- O2: 0049 / 179 55222
- Congstar: 0049 / 30 40504050
Zum Sperren der SIM-Karte brauchen Sie bei einigen Anbietern neben Ihrer Mobilfunknummer und persönlichen Daten auch ein Kundenkennwort, das zum Beispiel im Vertrag stehen kann. Viele Anbieter berechnen fürs Sperren / Zuschicken einer neuen SIM-Karte Gebühren. Auch für das Gespräch können aus dem Ausland Kosten entstehen.
Neben der SIM-Karte auch das Smartphone sperren
Um das gesamte Telefon sperren, die darauf befindlichen Daten vernichten oder das Gerät durch sein GPS-Signal orten zu lassen, müssen Sie diese
Dienste vorher freischalten, zum Beispiel bei Geräten von
Apple und
Android. Haben Sie das getan, sind diese Schritte in der Regel per Online-Login möglich.
Andererseits ist dadurch natürlich auch
Missbrauch der Funktionen durch Dritte möglich: Wenn diese Ihre Zugangsdaten haben, können Sie etwa die Daten auf Ihrem Mobiltelefon löschen. Auch einige Apps bieten solche Funktionen.
Das Smartphone selbst können Sie über seine 15-stellige IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identification) bei einem späteren Fund identifizieren. Sie steht auf dem Typenschild unter dem Akku, auf der Rückseite oder am SIM-Kartenfach. Notieren Sie die Nummer, zum Beispiel auf unserer kostenlosen SOS-Handykarte. Die IMEI wird auch per Tastenkombination *#06# bei vielen Geräten angezeigt.
Ausweis / Reisepass
Bei einem Verlust müssen Sie sich sofort bei der Passbehörde Ihrer Gemeinde melden. Notieren Sie sich vor dem Urlaub die Telefonnummer.
Ist die Online-Ausweisfunktion aktiviert, müssen Sie auch diese sperren lassen. Das klappt grundsätzlich über die zentrale Nummer 116116. Das Auswärtige Amt nennt für Meldungen aus dem Ausland zusätzlich die 0049 / 30 40504050 (gebührenpflichtig).
- Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
- Einen Diebstahl sollten Sie bei der örtlichen Polizei anzeigen.
- Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in einer Personalausweisbehörde aufheben lassen. Das geht nur persönlich.
Gehen Ausweise im Ausland verloren, kümmern sich die deutschen Auslandsvertretungen um Ersatz. Sie stellen Reiseausweise oder vorläufige Reisepässe aus. Damit können Sie zumindest nach Deutschland zurückkehren. Die Adressen finden sich auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
Schlüssel
Ein verlorener Schlüssel kann gleich mehrere Probleme bereiten:
- Sie müssen Ihren Vermieter informieren. Ein Schlüssel für die Haustür in den Händen der Falschen gefährdet auch dessen Besitz sowie den der Nachbarn.
- Sie müssen Ihren Arbeitgeber informieren.
- Bricht jemand mit Ihrem Schlüssel bei Ihnen ein, zahlen Hausratversicherungen je nach den Umständen nicht in allen Fällen.
- Beim Autoschlüssel müssen Sie Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung informieren. Insbesondere, wenn die verlorenen Schlüssel dem Kfz zugeordnet werden können, sind besondere Sicherungsmaßnahmen notwendig. In diesem Fall brauchen Sie je nach Kfz-Modell neue Schlösser, oder die Werkstatt kann die bestehenden Schlüssel und Schlösser umprogrammieren.
Einige Privathaftpflichtversicherungen zahlen den Austausch von Schlössern bei Ihnen zu Hause und auf der Arbeit. Dies gilt allerdings nur für fremde (private) Schlüssel. Sofern es um den Verlust von eigenen Schlüsseln geht, etwa in einem Mehrfamilienhaus für die Wohnungseingangstür, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, es sei denn, es handelt sich um einen Generalschlüssel. Es greift gegebenenfalls aber die Hausratversicherung.
Gerade wenn die Schließanlagen aufwendig sind oder viele Kollegen neue Schlüssel bekommen müssen, kann das teuer werden. Schauen Sie also in die Vertragsbedingungen. Melden Sie den Schlüsselverlust unverzüglich Ihrer Privathaftpflicht- bzw. Hausratversicherung. Sorgen Sie umgehend für den Austausch des Schlosses.
Schalten Sie bei einem Diebstahl eines Autoschlüssels außerdem die Polizei am Urlaubsort ein. Fahren Sie einen Mietwagen, müssen Sie auch den Verleih informieren.