Die Kennzeichnung: Rätselraten beim Kleingedruckten
Wer sich genauer informieren möchte, findet die folgenden Informationen auf der Verpackung:
- Verwendungszweck wie "Handcreme" oder "Haarshampoo"
- Füllmenge beispielsweise 20 Milliliter oder 50 Gramm
- Hinweise zur Lagerung wie "Nach dem Öffnen kühl lagern"
- Inhaltsstoffe "Ingredients": Unter dieser Überschrift listet der Hersteller die verwendeten Inhaltsstoffe nach Gewicht in abnehmender Reihenfolge auf. Zuerst werden also die Hauptbestandteile genannt, am Ende stehen Stoffe, die nur in kleinen Mengen enthalten sind. Die Inhaltsstoffe werden nach der internationalen Nomenklatur kosmetischer Inhaltsstoffe, kurz INCI, benannt. Einige Hersteller drucken eine zusätzliche deutsche Übersetzung der Inhaltsstoffliste auf das Etikett. Doch Vorsicht: Im Gegensatz zur vorgeschriebenen Kennzeichnung muss diese nicht vollständig sein.
- Vorsichtsmaßnahmen: Zum Beispiel "Nicht bei gereizter Haut anwenden".
- Haltbarkeit: Wenn die Haltbarkeit weniger als 30 Monate beträgt, findet man den Text "mindestens haltbar bis" oder das Symbol einer Sanduhr. Zusätzlich muss ein Haltbarkeitsdatum angegeben werden. Wenn die Haltbarkeit mehr als 30 Monate beträgt, wird das Produkt mit dem Symbol eines geöffneten Cremetopfs gekennzeichnet. Dieser gibt an, wie lange das Produkt nach dem Öffnen haltbar ist: 12 M bedeutet 12 Monate.
Tipp: Schreiben Sie auf das Etikett das Datum, an dem Sie das Produkt zum ersten Mal geöffnet haben. - Hersteller: Name und Anschrift der verantwortlichen Person (Abkürzungen sind möglich). Bei Produkten, die außerhalb der EU hergestellt wurden, muss zusätzlich das Ursprungsland angegeben sein.
- Chargennummer (Zeichen zur Identifikation): Diese ist wichtig, wenn Sie ein Produkt reklamieren oder unerwünschte Wirkungen melden möchten.
Die Kennzeichnung von Kosmetikprodukten muss unverwischbar, deutlich sichtbar und leicht lesbar sein.
Bei kleinen Artikeln wie Lippenstiften finden Sie die Liste der Inhaltsstoffe in der Regel nicht auf dem Etikett. Sie muss aber im Geschäft am Regal oder Ständer angebracht sein. Fragen Sie im Geschäft nach, wenn die Informationen nicht zu finden sind. Beim Online-Kauf sollten Sie Shops bevorzugen, die eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe zur Verfügung stellen.
Einiges steht aber auch nicht auf der Verpackung:
- Die meisten Duftstoffe dürfen unter dem Begriff Parfüm, Aroma oder Fragance zusammengefasst werden. Bisher müssen nur 26 Duftstoffe einzeln mit Namen aufgeführt werden und das auch nur, wenn ihr Anteil in Kosmetik, die auf der Haut verbleibt, zum Beispiel Creme, 0,001 Prozent oder in abspülbarer Kosmetik, etwa Duschgel, 0,01 Prozent übersteigt. Ab Juli 2028 gilt diese neue Regelung auch für bestehende Kosmetikprodukte.
- Während auf einer Haselnuss-Schokolade, der Haselnussanteil angegeben werden muss, bleibt bei dem Aloe-Shampoo unklar, wie viel Aloe Vera tatsächlich enthalten ist. Oft wird ein pflanzlicher Inhaltsstoff besonders ausgelobt oder auf der Verpackung abgebildet, obwohl er nur in sehr geringer Menge enthalten ist.
Wenn Sie ein Kosmetikprodukt nicht vertragen
Wenn ein Kosmetikprodukt unerwünschte Wirkungen wie Hautausschlag oder Schlimmeres hervorruft, sollten Sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen, um zu klären, welcher Bestandteil des Produktes die Ursache für Ihre Beschwerden ist. Wichtig: Bewahren Sie das verdächtige Produkt auf. Am besten nehmen Sie es bei Ihrem Arztbesuch mit. Verbraucher:innen können unerwünschte Wirkungen eines kosmetischen Mittels auch selbst formlos dem Hersteller, Händler und/oder der Lebensmittelüberwachung melden. Weitere Informationen zur Meldung unerwünschter Wirkungen von Kosmetikprodukten finden Sie im verlinkten Flyer.
Folgende Informationen müssen Sie zur Meldung unerwünschter Wirkungen angeben:
- Eine Kontaktperson für eventuelle Rückfragen, falls Sie Ihre Meldung anonym vornehmen möchten, wie zum Beispiel Ihr Friseursalon oder Ihre Arztpraxis.
- Welche unerwünschte Wirkung ist aufgetreten?
- Wann ist die Wirkung aufgetreten?
- Den Namen des verdächtigten Kosmetikproduktes und die Chargennummer (falls erkennbar).
Gut zu wissen: Sie können unerwünschte Wirkungen von Kosmetikprodukten auch einfach per Smartphone über ein Online-Formular des Bundesportals der Behörde melden.
Problematische Inhaltsstoffe
In Kosmetikprodukten können insgesamt mehr als 30.000 Substanzen zum Einsatz kommen.
Folgende Tabelle enthält einige Beispiele für Kosmetikinhaltsstoffe, die wir aus Sicht des Gesundheits- oder Umweltschutzes kritisch bewerten: