Das Wichtigste in Kürze:
- Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume können bei Starkregen überflutet werden.
- Durch rückstauendes Abwasser aus dem öffentlichen Kanal können ebenfalls Schäden entstehen.
- Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer:innen selbst, wenn sie entgegen der Entwässerungssatzung ihrer Gemeinde oder Stadt keine Sicherungen eingebaut haben.
- Das Rückstau-Risiko muss in einer Elementarschadenversicherung extra abgesichert werden
Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser können die kommunale Kanalisation zum Überlaufen bringen. Abwasserkanäle können dann die gewaltigen Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen und ableiten. Die Folge: Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume unterhalb der Rückstauebene laufen voll.
Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal in die Gebäude zurückgedrängt wird, beschädigt Wände, Böden und die Wohneinrichtung. Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer:innen selbst. Sie sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor Überflutung und Rückstau bei Starkregen in den eigenen vier Wänden zu schützen.
Welche grundsätzlichen Schutzvorkehrungen sollte ich treffen?
Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über Toilette oder Wasseranschluss verfügen, sind bei Rückstau besonders gefährdet. Daher sollten Sie bereits bei der Bauplanung abwägen, auf welche Abflüsse Sie verzichten können. Ungenutzte Abläufe in Bestandsgebäuden sollten verschlossen werden.
Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen. Die Anlage gewährleistet auch die weitere Benutzung von Toiletten und Duschen während eines Rückstaus.
Vermieter:innen müssen sicherstellen, dass Sanitäranlagen jederzeit benutzt werden können. Rückstauklappen schaffen es hingegen nicht, für einen Abfluss des Wassers zu sorgen. Sie schützen das Gebäude im Fall eines Rückstaus lediglich davor, dass Wasser aus dem öffentlichen Kanal eindringt.
Wenn Sie länger weg sind, sollten Sie sämtliche Rückstauklappen verriegelen und alle Fenster im Keller fest verschließen.
Wie verhindere ich, dass Rückstauklappen blockiert sind?
Wenn Sie Abfälle über die Toilette entsorgen, können Feuchttücher, Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Essensreste, Haare oder Putzlappen in der Rückstauklappe hängen bleiben und so den Rückstauschutz blockieren.
Hygieneartikel und andere feste Stoffe sollten Sie auf keinen Fall in die Toilette werfen, sondern in einem kleinen Mülleimer sammeln und über den Hausmüll entsorgen.
Wie mache ich mein Haus rückstausicher?
Wenden Sie sich an einen Sanitärfachbetrieb. Klären Sie mit ihm, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekturbüro mitbedacht werden.
Individuelle Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen kostenpflichtig Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren.
Wie wichtig ist regelmäßige Wartung?
Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Sie bei Schäden Ihren Versicherungsschutz. Manuelle Rückstauklappen können Sie eigenverantwortlich warten, wenn Sie zuvor fachmännisch unterwiesen wurden.
Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollten Sie die eigene Wartung vorsorglich dokumentieren. Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an. Bevor Sie einen Auftrag vergeben, sollten Sie mehrere Angebote einholen und Leistungen und Preise miteinander vergleichen.
Welche Versicherung brauche ich?
Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Sie sind auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt. Sie müssen das Rückstaurisiko ausdrücklich innerhalb einer Elementarschadenversicherung absichern. Im Schadensfall können Versicherer einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen.
Achtung: Nicht jeder Rückstau ist mitversichert, hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an.
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Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.