Banken und Versicherungen
Zum Beispiel wird die Möglichkeit auf Gebührenerstattung von Banken oder Sparkassen als Vorwand genutzt, an persönliche Daten zu kommen. Nach einem BGH-Urteil sind tatsächlich Kostenerstattungen möglich – weitere Infos und Musterbriefe gibt es hier. In manchen Anrufen soll eine angebliche Gesetzesänderung bei Lebensversicherungen besprochen werden.
Energiekosten und Gewinnspiel-Listen
Manchmal meldet sich jemand, um eine Umfrage oder Beratung zur Senkung der Energiekosten durchzuführen. In anderen uns bekannten Fällen wird angeboten, personenbezogene Daten aus Listen bei Gewinnspielfirmen zu löschen. Die Anrufer:innen verlangen für diesen nutzlosen Service um die 150 Euro oder schwatzen den Lauschenden obendrein ein Zeitungsabo auf.
Als Krönung wird auch mit Kontopfändung oder Gerichtsverfahren gedroht, falls angebliche Rechnungen aus Gewinnspielen nicht bezahlt werden. So ähnlich ist es zum Beispiel einer Seniorin im Jahr 2020 passiert, die ihr gesamtes Erspartes bar übergeben sollte. Ein angeblicher Anwalt von der Verbraucherzentrale hatte ihr am Telefon Angst gemacht, dass Vollstreckungsbeamte vorbeikommen und das Geld sonst mitnehmen würden. Es sei nur sicher, wenn sie es vorher schnell einem Boten von der Verbraucherzentrale übergebe. Nach mehreren Telefonaten traf tatsächlich jemand bei ihr ein und holte 16.000 Euro ab.
Erfundene Inkassoforderungen
Kriminelle geben sich beim Anruf als Verbraucherzentrale aus und behaupten, es läge eine Inkassoforderung vor, die mit einer sofortigen Barzahlung erledigt werden könne. Das Geld werde gleich am nächsten Tag von einem "Sicherheitsmitarbeiter der Verbraucherzentrale" abgeholt. So gelang es Gaunern in Frankfurt am Main, 5000 Euro zu erbeuten. Die geprellte Verbraucherin hatte das Geld eigens bei der Bank abgehoben und in einem Umschlag zur Abholung bereitgehalten.
Geldverlust durch Trading-Betrug
Bei dieser Masche wollen die Kriminellen offenbar gleich doppelt kassieren: Nachdem sie Geld bei Anlagen in Krypto-Währungen verloren haben, erhalten Opfer einen Anruf angeblicher Verbraucherschützer:innen. Die wissen über die Situation der Betroffenen Bescheid. In einem Fall Mitte 2023 behauptete der Betrüger am Telefon, die Verbraucherzentrale habe ein "Kontingent", aus dem das verlorene Geld zurückgezahlt werden könne. Für diesen "Service" müsse aber eine Gebühr vorab überwiesen werden.
Dem betroffenen Verbraucher nannte der Anrufer eine Kontonummer für die Vorab-Überweisung sowie eine Handynummer und er behauptete, bei der Kölner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW zu arbeiten. Dort hat der Betroffene zum Glück nachgefragt, wodurch der Schwindel aufflog. Der Kriminelle hatte sogar einen kopierten Personalausweis per E-Mail geschickt, um glaubwürdiger zu erscheinen. Der war vermutlich gefälscht oder gestohlen.
Falsche Rufnummern im Telefon-Display
Bei manchen Anrufen wird eine Telefonnnummer der Verbraucherzentrale als Rückrufnummer genannt. Mitunter wird eine Nummer einer Verbraucherzentrale sogar im Display der Angerufenen angezeigt, obwohl der Anruf gar nicht von der Telefonnummer stammt. "Call-ID-Spoofing" heißt der Fachbegriff dafür.