Kann ich meinen alten Diesel zurückgeben, wenn ich jetzt die Finanzierung widerrufe?
Grundvoraussetzung für den Widerruf ist, dass der Kauf des Autos und der Finanzierungsvertrag rechtlich verbunden sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Finanzierungsvertrag über den Händler gelaufen ist.
Weitere Voraussetzung ist, dass der Kreditvertrag fehlerhaft war. Nach dem jetzigen Stand der Rechtsprechung haben Kund:innen in vielen Fällen ein Recht zum Widerruf, weil die finanzierende Bank zum Beispiel keine oder unvollständige Angaben darüber gemacht hat, ob und wie der Kunde den Vertrag vorzeitig beenden kann. So hat bereits eine signifikante Anzahl von Landgerichten im Sinne der Verbraucher geurteilt.
Allerdings sind dabei nicht alle Urteile rechtskräftig oder die beklagte Bank hat aus taktischen Gründen, etwa durch Anerkenntnis oder Vergleich, eine wegweisende Gerichtsentscheidung vermieden. Gerichte in einem anderen Gerichtsbezirk oder in einer höheren Instanz können also durchaus anders urteilen. Zudem haben auch einzelne Landgerichte Verbraucherklagen abgewiesen:
Ein – an sich bestehendes – Widerrufsrecht kann auch wegen "Verwirkung" in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein. So sah es etwa das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 28. Mai 2019. Verwirkung bedeutet, dass der Kreditfinanzierer wegen besonderer Umstände nicht mehr damit rechnen muss, dass der Kreditnehmer sein Widerrufsrecht ausüben wird.
In solchen Fällen kann dann die so genannte Verwirkung des Widerrufsrechts eingetreten sein und der Kreditnehmer kann sein – an sich bestehendes – Widerrufsrecht nicht mehr ausüben. Ob sich diese Entwicklung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiter fortsetzen wird, bleibt abzuwarten.
Ein neuer Ansatz für einen Widerruf könnte sich nämlich aus der Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020 und vom 9. September 2021 ergeben. Die Entscheidungen betreffen das Widerrufsrecht bei (allgemeinen) Verbraucherdarlehen und erweitern möglicherweise den Kreis der Fehler in Widerrufsbelehrungen und Pflichtinformationen.
In einem weiteren Urteil vom 21. Dezember 2023 hat der EuGH jedoch entschieden, dass nicht jeder Fehler in Widerrufsbelehrungen die Folge haben muss, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Dies ist nur der Fall, wenn eine gewisse Erheblichkeit des Fehlers gegeben ist. Diese Rechtsansicht hat der BGH mit Urteil vom 27. Februar 2024 übernommen.
Desweiteren wird der BGH jedenfalls die Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020 in bestimmten Fällen dann nicht anwenden, wenn der Kreditgeber die gesetzlich festgelegte Musterbelehrung ordnungsgemäß verwendet hat. Mehr zum Urteil zum Widerruf von Krediten lesen Sie im verlinkten Beitrag.