Falls Sie meinen, dass Ihnen jemand eine Ware oder Dienstleistung zu einem Wucherpreis verkauft und eine Notsituation ausgenutzt hat, sollten Sie sich unabhängig beraten lassen. Beim Vorgehen gegen Wucher und dem Zurückfordern Ihres Geldes helfen die Verbraucherzentralen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Um einen Preis als Wucher zu bezeichnen, muss er mindestens doppelt so hoch sein wie marktüblich.
- Außerdem muss der Anbieter eine Notlage ausnutzen.
- Ob Wucher vorliegt, muss in jedem Einzelfall juristisch geprüft werden.
700 Euro für das Entfernen eines Wespennests, 1200 Euro für eine Spielekonsole – ist das Wucher? Beim ersten Beispiel kann das sein, beim zweiten eher nicht. Warum?
Laut dem Duden ist Wucher eine "Praktik, beim Verleihen von Geld, beim Verkauf von Waren o. Ä. einen unverhältnismäßig hohen Gewinn zu erzielen". Juristen sprechen dabei von einem "sittenwidrigen Rechtsgeschäft". Damit tatsächlich Wucher vorliegt, gegen den Sie sich eventuell erfolgreich wehren können, gibt es zwei wichtige Bedingungen:
- Leistung und Gegenleistung liegen auffällig weit auseinander. Das ist meist dann der Fall, wenn der geforderte Preis mindestens doppelt so hoch ist wie der übliche Marktpreis.
- Juristisch gesehen ist aber noch etwas erforderlich: Der Anbieter muss außerdem eine Notsituation ausnutzen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Wespennest dringend entfernt werden muss.
Am Beispiel des Wespennests: Ohne größere Aufwände sind fürs Entfernen etwa 150 Euro marktüblich, wie wir in diesem Artikel schildern. 700 Euro wären mehr als doppelt soviel. Sind die Wespen gefährlich und müssen schnell weg, kann es sich außerdem um eine Notlage handeln. Damit wären beide Bedingungen für Wucher erfüllt.
Beim Beispiel mit der Spielekonsole sind 1200 Euro nicht unbedingt ein Wucher. Zwar liegt der Preis mehr als das Doppelte über den marktüblichen rund 500 Euro, die der Hersteller für ein solches Gerät als unverbindliche Preisempfehlung (UVP) vorschlägt. Aber niemand ist zwingend auf eine Spielekonsole angewiesen, sodass es keine Notsituation gibt, die ausgenutzt werden könnte. Hier liegt es also an Ihnen, entweder mit dem Anbieter um einen niedrigeren Preis zu verhandeln, sich woanders nach der Konsole umzusehen oder auf den Kauf ganz zu verzichten.
Letztlich lässt sich jedoch nicht pauschal sagen, wann es sich bei einem Angebot um Wucher handelt. Jeder Einzelfall muss juristisch geprüft werden.
Haben Sie einen möglichen Fall von Wucher gefunden? Hinweise und Beschwerden können Sie an Ihre Verbraucherzentrale senden.
Weil Wucher eine Straftat sein kann, können Sie auch Anzeige bei der Polizei erstatten – zum Beispiel online. Melden Sie sich dazu bei der Polizeibehörde ihres Bundeslandes.
Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.