Das Wichtigste in Kürze:
- Der Zensus 2022 findet von Mitte Mai bis Mitte August 2022 statt.
- Es handelt sich um eine seriöse Befragung auf Grundlage des Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022).
- Es gibt eine "Befragung der Haushalte" und eine "Gebäude- und Wohnungszählung".
- Die Teilnahme ist verpflichtend.
Haben Sie per Post einen Terminvorschlag und einen Informations-Flyer vom Zensus erhalten? Es handelt sich in diesem Fall um eine seriöse Befragung. Durchgeführt wird der Zensus von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder mit dem Ziel, mehr über die Bevölkerung zu erfahren und, basierend darauf, politische und wirtschaftliche Entscheidungen zu ermöglichen – beispielsweise bei Fragen zu Wohnraum und Bildungsangebot. Vorhandene Daten aus staatlichen Registern sind hier nicht genau genug.
Was ist der Zensus 2022?
Ein Zensus ist eine Volkszählung. Es geht aber nicht nur darum, zu erfahren, wie viele Menschen genau im Land leben. Der Zensus soll auch Informationen darüber liefern, wie diese Menschen wohnen und arbeiten. Der Zensus wird auf Grundlage des Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022) durchgeführt. Alle Mitgliedsstaaten der EU sind außerdem verpflichtet "Bevölkerungsergebnisse" zu erfassen.
Im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte August 2022 werden dafür stichprobenartig Haushalte befragt. Auch eine Gebäude- und Wohnungszählung ist vorgesehen. Die Informationen aus dem Zensus werden dann beispielsweise genutzt, um Steuermittel zu verteilen, Wahlkreise einzuteilen oder neue Bauprojekte für Wohnraum zu beurteilen.
Der Zensus 2022 wird als "registergestützter Zensus" durchgeführt. Das bedeutet, dass zuerst bereits in Registern vorhandene Daten ausgewertet werden. Zusätzlich werden Informationen erhoben, die bisher nirgends erfasst sind – wie etwa Angaben zur beruflichen Situation. Die Stichproben ergänzen außerdem die Angaben aus den bereits vorhandenen Registern, weil man so einschätzen kann, wie genau oder ungenau die Registerdaten sind. So können sie verlässlicher genutzt werden.
Welche Daten werden erhoben?
Im Zensus werden Daten über die teilnehmenden Personen erhoben. Das beinhaltet unter anderem:
- Geschlecht
- Alter
- Bildungsabschlüsse
- Beruf
- Zusammensetzung des Haushaltes
Angaben wie Ihr Name und andere personenbezogene Daten werden nur für die Durchführung verwendet – damit beispielsweise nicht zweimal die gleiche Person befragt wird. Alle personenbezogenen Daten werden im Anschluss gelöscht, damit die Daten, die für den Zensus relevant sind, anonym ausgewertet werden können. Es werden keine Daten an andere staatliche Stellen wie Meldeämter, Finanzämter oder die Polizei weitergegeben.
Alle Interviewer:innen sind außerdem zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wie werden die Daten erhoben?
Für den Zensus 2022 werden die Daten auf zwei verschiedene Weisen erhoben.
1. Befragung der Haushalte
Bei der Befragung der Haushalte werden 10 Prozent der Bevölkerung nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und befragt. Der Ablauf ist wie folgt:
- Sie erhalten per Post einen Terminvorschlag und weitere Informationen zum Zensus.
- Wenn Sie zum Zeitpunkt des Terminvorschlages verhindert sein sollten, können Sie sich bei der angegebenen Kontaktperson melden und einen passenderen Termin vereinbaren.
- Interviewer:innen kommen zum vereinbarten Termin zu Ihnen. Die Fragebögen können Sie sich vorher auf der Internetseite des Zensus 2022 ansehen.
Die Interviewer:innen des Zensus 2022 kommen nicht unangemeldet zu Ihnen. Sie sollten also nur Auskunft erteilen, wenn Sie zuvor einen Terminvorschlag erhalten haben.
Die seriösen Interviewer:innen werden extra für diese Aufgabe geschult und können sich ausweisen.
2. Gebäude- und Wohnungszählung
Die Gebäude- und Wohnungszählung findet auf anderem Wege statt. Wie auch bei der Haushaltsbefragung erhalten Sie per Post eine Einladung zur Teilnahme. Statt eines Interviews füllen Sie in diesem Fall aber selbst einen Fragebogen aus. Dies sollten Sie, wenn möglich, online und mit den Daten aus der Einladung tun.
Was passiert, wenn ich den Zensus nicht ausfülle?
Die Teilnahme am Zensus ist verpflichtend. Das heißt: Sollten Sie zu den zufällig ausgewählten Teilnehmer:innen gehören, müssen Sie die Informationen bereitstellen.
Wenn Sie die Teilnahme verweigern, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe dieses Bußgeldes wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt. Das Bundesstatistikgesetz sieht Geldbußen von bis zu 5000 Euro vor.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter:
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.