vzbv verklagt Parship

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt Musterfeststellungsklage gegen Online-Partnervermittler Parship (PE Digital GmbH). Der Verband hält Klauseln zur Vertragsverlängerung in Parship-Verträgen für unwirksam. Nutzer:innen sollen den Vertrag außerdem fristlos kündigen dürfen und zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückerhalten.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Nutzer:innen dürfen nach Ansicht des vzbv jederzeit kündigen.
  • vzbv hält Verlängerungsklauseln für unwirksam.
  • Betroffene können zum Teil auf hunderte Euro Erstattung hoffen.
Off

Parship muss Nutzer:innen gehen lassen

Verbraucher:innen müssen sehr private und intime Angaben machen, um die Online-Partnervermittlung unter www.parship.de nutzen zu können. Vertrauen in den Anbieter ist daher das A und O. Für derartige Verträge sieht das Gesetz vor, dass man sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Parship lehnt dies ab. Der vzbv möchte nun verbindlich klären lassen, dass die Nutzer:innen den Vertrag fristlos kündigen dürfen.

Ein weiteres Ärgernis ist, dass sich die Verträge frühzeitig um ein Jahr verlängern. Die Verbraucher:innen haben daran in der Regel kein Interesse und müssen trotzdem hunderte Euro an Parship zahlen. Der vzbv hält auch dies für rechtswidrig.

Sie können bald an der Klage teilnehmen!

Verbraucher:innen können sich der Klage in wenigen Wochen kostenlos anschließen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet hat. Schon jetzt können Sie mit dem Klage-Check prüfen, ob sich Ihr Fall für die Klage eignet.

Auf unserer Webseite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Verbraucher:innen können sich für den Newsletter anmelden, um fortlaufend über Termine und das Verfahren informiert zu sein.

Verbraucher:innen, die individuelle Hilfe benötigen, können die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen. Beschweren können sie sich über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.