Musterfeststellungsklage gegen Parship

Stand:
Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können.

 

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Termine

  • Montag, 29. November 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht gegen Parship Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein.
  • Montag, 24. Januar 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Donnerstag, 24. März 202
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen müssen sich bis zu diesem Stichtag in das Register eintragen, damit das Verfahren weiterläuft. 493 Verbraucher:innen haben sich zu diesem Stichtag angemeldet.
  • Mittwoch, 20. September 2023
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene können sich bis spätestens heute zur Klage anmelden.
  • Donnerstag, 21. September 2023
    Erste mündliche Verhandlung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Donnerstag, 26. Oktober 2023
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • Donnerstag, 2. November 2023
    Revisionsverfahren
    Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.


Häufig gestellte Fragen

Was hat das Oberlandesgericht Hamburg am 26. Oktober 2023 entschieden?

In seinem Urteil  hat das Gericht festgestellt, dass die Klauseln zur Vertragsverlängerung, die Parship für Vertragsschlüsse bis zum 28.02.2022 verwendet hat, unzulässig sind, wenn der Vertrag eine Erstlaufzeit von maximal einem Jahr hatte. Bei Verträgen, die schon von Anfang an länger laufen sollten – also insbesondere 2-Jahres-Verträgen – hält das Gericht die Verlängerungsklausel für rechtmäßig. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht abgelehnt.

Kann ich mich der Klage noch anschließen?

Nein, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Wie geht es nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg weiter?

Das Oberlandesgericht war in erster Instanz zuständig. Der vzbv hat das Urteil inzwischen dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Er wird nun abschließend entscheiden.

Wann wird es die verbindliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs geben?

Das kann durchaus ein oder mehrere Jahre dauern. Während dieser Zeit können die Ansprüche der angemeldeten Verbraucher:innen aber nicht verjähren.


Aktuelle Meldung zur Klage

vzbv lässt Urteil gegen Parship durch Bundesgerichtshof prüfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kämpft vor dem Bundesgerichtshof weiter für die Rechte der Parship-Kund:innen. Unter anderem hatte das Oberlandesgericht Hamburg den Nutzern der Online-Partnervermittlung das Recht verwehrt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Nach Ansicht des vzbv haben sie ein Recht dazu.

Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!