3. Aktuellen Vertrag kündigen
Normalerweise müssen Sie Ihren aktuellen Vertrag nicht selbst kündigen.
Das übernimmt der neue Anbieter für Sie.
Geben Sie Ihrem neuen Anbieter eine Voll-Macht zur Kündigung.
Eine Voll-Macht ist ein Text.
In dem Text schreiben Sie, dass Ihr neuer Anbieter Ihren aktuellen Vertrag kündigen darf.
Vielleicht ist die Kündigungs-Frist von Ihrem aktuellen Vertrag schon bald abgelaufen.
Dann kündigen Sie lieber selbst.
So können Sie sicher sein, dass die Kündigung noch rechtzeitig ankommt.
Vielleicht hat Ihr aktueller Anbieter eine Preis-Erhöhung angekündigt.
Dann haben Sie ein Sonder-Kündigungs-Recht.
Sonder-Kündigungs-Recht bedeutet:
Sie können den Vertrag sofort kündigen.
Egal, wie lange Ihr Vertrag eigentlich noch läuft.
Das Sonder-Kündigungs-Recht gilt bis einem Tag vor dem Datum, an dem der Preis erhöht wird.
Kündigen Sie auch dann lieber selbst.