Wo kann ich mich impfen lassen?
Die Corona-Schutzimpfung erhalten Sie
- in Haus-, Privat- und Facharztpraxen,
- in Kinder- und Jugendpraxen,
- durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte,
- in Apotheken.
Apotheker:innen dürfen auch Kinder impfen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, wenn Sie dafür geschult sind (§ 20 c Abs. 1 Infektionsschutzgesetz).
Informieren Sie sich in der Praxis oder Apotheke, ob Sie sich dort impfen lassen können. Eine Umkreissuche nach Apotheken, die impfen, finden Sie außerdem beim Deutschen Apothekerverband e.V..
Wer bezahlt eine Corona-Schutzimpfung?
Mit dem Ende der Corona-Maßnahmen ist auch die bundesweite Corona-Impfverordnung ausgelaufen. Der Bund übernimmt die Kosten für eine Corona-Impfung nicht mehr. Für Menschen, für die eine Corona-Impfung von der STIKO empfohlen wird, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Impfung medizinisch für notwendig hält.
Bei privat Krankenversicherten übernehmen private Krankenversicherungen in der Regel die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen und somit auch die Corona-Impfung. Sind Sie unsicher, ob Ihr Versicherungsschutz auch die Corona-Impfung umfasst, kontaktieren Sie am Besten Ihr Versicherungsübernehmen.
Gibt es Risiken, die mit einer Corona-Impfung verbunden sind?
Die Studien zeigen bei den bisherigen Impfstoff-Kandidat:innen keine größeren Gefahren an. Leichte Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, leichtes Fieber, Müdigkeit und eine schmerzende Schwellung an der Einstichstelle sind bei Impfungen nichts Ungewöhnliches.
Meist ist das sogar ein gutes Zeichen: Das Immunsystem reagiert auf den Impfstoff. Wenn die Symptome aber stärker werden und nicht schnell wieder abklingen, wenden Sie sich an Ihre zu einer Ärztin oder Ihren Arzt.
Bei Impfstoffen lässt sich nicht ganz ausschließen, dass es in seltenen Fällen zu schwereren Nebenwirkungen kommt. In sehr seltenen Fällen ist es zu allergischen Reaktionen gekommen. Auch das ist für Impfstoffe nicht ungewöhnlich. Mediziner:innen können darauf reagieren. Wissen Sie, dass Sie Allergien haben, sollten Sie das vor der Impfung ansprechen. Informationen rund um Nebenwirkungen bekommen Sie auf der verlinkten Website.
Gut zu wissen: Wenn Sie Nebenwirkungen feststellen, melden Sie diese über das Portal des Paul-Ehrlich-Instituts. So bekommen die Behörden davon Kenntnis erhalten.
Achtung: Eine solche Meldung ersetzt keinen Kontakt zu einem Arzt, wenn es Ihnen schlecht geht!
Was gilt als Impfschaden und wer haftet dafür?
Ein sogenannter Impfschaden ist nach der gesetzlichen Definition des § 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dann gegeben, wenn die Schutzimpfung eine über das übliche Ausmaß einer normalen Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung hervorgerufen hat.
Beispiele für normale Impfreaktionen, die nicht als Impfschaden gelten, sind:
- Schmerzen an der Einstichstelle,
- Rötungen,
- Kopf- oder Gliederschmerzen.
Bei einem dauerhaften Impfschaden haben Betroffene nach § 60 IfSG einen Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach dem Bundesversorgungsgesetz. Wer dafür auf Landesebene zuständig ist, sehen finden Sie auf der Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Daneben können auch der Hersteller des Impfstoffs, etwa nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), oder die impfenden Ärzt:innen haften, sofern diesen Fehler bei der Impfung unterlaufen sind, die zu einem Impfschaden geführt haben.