Die gesetzliche Rente verstehen

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Je weiter die Rente entfernt ist, umso weniger Gedanken machen sich die meisten um ihre Finanzen im Alter. Wer versteht, wie die gesetzliche Rente funktioniert, kann besser schon frühzeitig gezielt vorsorgen.
Mann sorgt wie ein Gärtner für sein Alter vor

Das Wichtigste in Kürze:

  • seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise bis auf 67 Jahre. Der Geburtsjahrgang 1964, der 2031 in Rente geht, wird als erster voll davon betroffen sein.
  • Das Rentenniveau ist bis zum Jahr 2025 mit 48 Prozent, also knapp der Hälfte des Durchschnittseinkommens, aller Versicherten garantiert.
  • Es lohnt sich, die Renteninformation zu lesen. Sie ist eine erste Orientierung, um sich der späteren Rentenlücke als Unterschied zwischen den Lebenshaltungskosten im Alter und der voraussichtlichen Rente bewusst zu werden.
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Je weiter die Rente entfernt ist, umso weniger Gedanken machen sich die meisten um ihre Finanzen im Alter. Wer versteht, wie die gesetzliche Rente funktioniert, kann besser schon frühzeitig gezielt vorsorgen.

Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen der wichtigste Baustein der Altersvorsorge. Im Durchschnitt beträgt sie jedoch weniger als die Hälfte des letzten Bruttoeinkommens vor der Rente. Im Jahr 2022 waren es bei Männern durchschnittlich 1.728 Euro und bei Frauen durchschnittlich 1.316 Euro nach 35 Versicherungsjahren. Davon gehen noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Der einzige Baustein für die Finanzen im Alter sollte die gesetzliche Rente daher nicht bleiben.

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland beruht auf dem Umlageverfahren, auch Generationenvertrag genannt. Danach zahlt die aktuelle Generation der Beitragszahler:innen die Rente der heutigen Rentner:innen. Die heute einzahlende Generation – also die jetzigen Arbeitnehmer:innen - bekommt ihre Rente später von den dann zahlenden Kindern und Enkel:innen. Es spart also nicht jede:r die eigene Rente an, sondern die Renten werden aus den jeden Monat eingehenden Rentenbeiträgen der Arbeitnehmer:innen gezahlt.

Umlageverfahren – So funktioniert es

Grundsätzlich hat das Umlageverfahren seit seinem Bestehen gut funktioniert. Seit einigen Jahren sind allerdings die Herausforderungen durch den demographischen Wandel groß: Durch die steigende Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten wird unsere Gesellschaft im Durchschnitt im älter. Ab dem Jahr 2025 gehen die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er-Jahre in Rente. Die Erwerbstätigkeit von Frauen und die Zuwanderung von Arbeitskräften nehmen zwar zu, reichen aber nicht aus, den Ausfall der geburtenstarken Jahrgänge - der sogenannten Babyboomer - als Beitragszahler:innen auszugleichen. In der Folge werden weniger junge Menschen – also Beitragszahler:innen - mehr ältere Menschen, die bereits in Rente sind, finanzieren müssen.

Der Gesetzgeber hat mehrfach reagiert:

  • seit 2001 ist das Rentenniveau gesenkt und zum Ausgleich die Riesterrente als private, freiwillige und staatlich geförderte Vorsorge eingeführt.
  • seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise bis auf 67 Jahre. Der Geburtsjahrgang 1964, der 2031 in Rente geht, wird als erster voll davon betroffen sein.

Rentenhöhe und Rentenformel

Voraussetzung für eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung sind mindestens 60 Kalendermonate, in denen Versicherte Beiträge gezahlt haben.

Der Gesetzgeber passt die Renten regelmäßig am 1. Juli eines Jahres an, das heißt sie steigen in der Regel über die Jahre: Aufgrund des Umlageverfahrens ist die Entwicklung der Rente an die Entwicklung der Löhne gekoppelt. Steigt der durchschnittliche Bruttolohn aller Versicherten, dann steigt auch die Rente. Sinken die Bruttolöhne, verhindert eine gesetzliche Schutzklausel, dass die Renten sinken. In einem solchen Fall gibt es eine sogenannte Nullrunde, die Renten bleiben unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Zuletzt gab es die Nullrunde während der Corona-Pandemie.

In der Zeit von 2000 bis heute stiegen die Renten im Durchschnitt um knapp 2,3 Prozent pro Jahr. Der Anstieg war etwas höher als die durchschnittliche Teuerungsrate, die in diesem Zeitraum ungefähr 1,9 Prozent betrug.

Löhne und Renten steigen aber trotz der regelmäßigen Anpassungen nicht in gleichem Maße. In der Rentenformel berücksichtigt der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor bereits seit einigen Jahren die Tatsache, dass es laufend weniger Beitragszahlende gibt. Der Nachhaltigkeitsfaktor sorgt dafür, dass der Beitragssatz, den einzahlende Arbeitnehmer:innen schultern müssen, stabil bleibt. Aufgrund des demographischen Wandels steigen die Renten deswegen langsamer.

Rentenniveau und durchschnittliche Rente 

Das Rentenniveau ist bis zum Jahr 2025 mit 48 Prozent, also knapp der Hälfte des Durchschnittseinkommens, aller Versicherten garantiert. Dabei handelt es sich um einen rein rechnerischen Wert, der von einem beispielhaften Rentner ausgeht. Dieser sogenannte Standardrentner hat in 45 Berufsjahren immer das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient. Reichen die Beitragseinnahmen für dieses Rentenniveau nicht aus, muss der Bund zusätzliche Mittel zuschießen.

Das Rentenniveau von 48 Prozent wird oft als Mindestrente oder als Prozentsatz vom letzten Einkommen einer einzelnen Person verstanden. Das ist es jedoch nicht. Es handelt sich um eine beispielhafte Größe, die zur Steuerung des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung dient.

Die wenigsten Menschen erreichen 45 Beitragsjahre. Das hat verschiedene Gründe wie längere Auszeiten, Teilzeitjobs, längere Ausbildungszeiten oder Selbstständigkeit. So ist auch das tatsächliche Rentenniveau im Bundesdurchschnitt niedriger als das des sogenannten Standardrentners: Im Schnitt erhalten deutsche Rentner:innen ungefähr 39 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Versicherten.

Renteninformation

Damit Versicherte möglichst früh einschätzen können, wie viel Rente sie erhalten werden, verschickt die Deutsche Rentenversicherung jährlich eine Renteninformation. Alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens 60 Monate eingezahlt haben, erhalten damit Auskünfte über den Stand ihrer Renten-Anwartschaften. Basis sind die bei der Rentenversicherung gespeicherten Daten. Diese sollten Versicherte unbedingt prüfen, denn unter Umständen sind sie nicht vollständig – jede:r Versicherte kann zu diesem Zweck eine Kontenklärung beantragen. Insbesondere Kindererziehungszeiten müssen Versicherte selbst beantragen.

Die Renteninformation gibt Auskunft über die

  • Rentenansprüche wegen voller Erwerbsminderung
  • Höhe der bisher erreichten Rentenansprüche
  • Höhe der Ansprüche, wenn Versicherte weiterhin Beiträge zahlen, die dem  Durchschnitt der letzten fünf Jahre entsprechen

Zudem werden Rentenprognosen bei möglichen Steigerungen von ein und zwei Prozent angegeben.

In der Information werden bestimmte Fachbegriffe verwendet, die Versicherte kennen sollten:

Entgeltpunkte sind die wichtigsten Werte für die spätere Rente. Jahr für Jahr wird der Verdienst eines Versicherten durch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten geteilt. Der Durchschnittsverdienst liegt aktuell bei 45.358 Euro brutto jährlich. Die Summe der Entgeltpunkte wird für die individuellen Rentenansprüche mit dem Rentenwert multipliziert und ergibt die Rente. Das funktioniert so:

  • Verdienen Versicherte jährlich genau den Durchschnittsverdienst, erhalten sie einen Entgeltpunkt.
  • Verdienen sie mehr, beispielsweise 50.000 Euro jährlich, erhalten sie 50.000 Euro / 45.358 Euro = rund 1,1 Entgeltpunkte. V
  • verdienen sie weniger, beispielsweise 40.000 Euro jährlich, erhalten sie 40.000 Euro / 45.358 Euro = rund 0,9 Entgeltpunkte.

Rentenwert ist der Gegenwert für einen Entgeltpunkt. Er wird jedes Jahr an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Aktuell beträgt er 37,60 Euro je Entgeltpunkt.

 

Es lohnt sich, die Renteninformation zu lesen. Sie ist eine erste Orientierung, um sich der späteren Rentenlücke als Unterschied zwischen den Lebenshaltungskosten im Alter und der voraussichtlichen Rente bewusst zu werden. So können Versicherte frühzeitig die Weichen für die private Altersvorsorge stellen. Weitere Informationen zur privaten Altersvorsorge finden Interessierte hier. Mit den Online-Rechnern der Deutschen Rentenversicherung können Versicherte künftige Rentenansprüche als Orientierung selbst berechnen.

Grundsicherung im Alter für Rentnerinnen und Rentner

Können Rentner:innen den Lebensunterhalt im Alter nicht mit der gesetzlichen Rente und anderen Einkünfte bestreiten, besteht unter Umständen Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Es handelt sich dabei nicht um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder deren Aufstockung. Das Sozialamt stellt fest, ob Bedürftigkeit vorliegt und bezahlt die Grundsicherung. Bedürftige Rentner:innen müssen dazu dort einen Antrag stellen.

Zur Orientierung: Wenn das gesamte Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Rentner:innen prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Informationen bieten die Deutsche Rentenversicherung oder der Sozialverband Deutschland.

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