Dorian Lötzer: Heute geht es um ein besonders aktuelles Thema. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kurz verklagt die Daimler AG im Rahmen einer sogenannten Musterfeststellungsklage. Das Wort schreckt im ersten Moment ab, ist aber im Endeffekt relativ einfach erklärt.
Statt einer Klage durch eine Einzelperson klagt bei einer Musterfeststellungsklage stellvertretend ein Verbraucherverband. Bei dieser Klage können sich dann Verbraucher innen anmelden und somit Teil des Verfahrens werden, ohne selbst Kosten tragen oder einen Anwalt einschalten zu müssen. Das Gericht entscheidet dann, ob ein Rechtsverstoß vorliegt. Wenn der Verbraucherverband die Klage gewinnt, ist es dadurch für die Mitkläger:innen erheblich einfacher, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Um mehr über die Klage zu verstehen, spreche ich nun mit Patrick Langer. Er ist Referent im Team, Musterfeststellungsklagen beim vzbv und hat sich bereit erklärt, uns den Sachverhalt näher zu bringen.
Guten Tag, Herr Langer,
Patrick Langer: Hallo. Grüß Sie.
Dorian Lötzer: Können Sie vielleicht jetzt mal als Einblick in das Thema, vielleicht zum Start, kurz erklären, was ihr Team macht und was überhaupt so eine Musterfeststellungsklage ganz grob ist?
Patrick Langer: Ja sehr gerne, also den meisten wird der Verbraucherzentrale Bundesverband (ich würde jetzt in Zukunft einfach vom vzbv sprechen, der Kürze halber) vermutlich als Verbraucherpolitischer Verband bekannt sein. Zum größten Teil also wir sind ein Lobbyverein und uns geht es darum, für die Rechte und Interessen von Verbrauchern einzutreten, auch im Austausch mit der Wirtschaft, in der Politik, Verbänden und Unternehmen natürlich. Dazu gehört aber auch zum sehr großen Teil der Bereich Rechtsdurchsetzung. Also wir können auch konkrete Maßnahmen gegen Unternehmen einleiten, wenn wir der Ansicht sind, dass die sich nicht rechtstreu am Markt verhalten.
Und unser Team Musterfeststellungsklagen wird in diesem Bereich genau dann tätig, wenn ein Unternehmen durch eine bestimmte Handlung eine Vielzahl von Verbrauchern geschädigt hat. Da können wir dann rechtliche Fragen im Voraus klären lassen, gerichtlich, über die sich die Verbraucher dann später in ihren Einzelverfahren nicht mehr jeder parallel für sich genommen streiten müssen.
Also es geht nicht nur so darum. Die Rechtslage mit zu beeinflussen im Sinne der Verbraucherinnen, sondern auch da, wo es zu Rechtsverstößen kommt, nachzuhaken und dann zu sagen hier setzen wir uns für die Rechte der Verbraucher ein.
Patrick Langer: Ganz vorranging, natürlich
Dorian Lötzer: Okay und jetzt also ganz spezifisch zu dem Sachstand heute geht es darum, dass der vzbv eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eingereicht hat. Wie kam es dazu?
Patrick Langer: Vielen wird wohl die Musterfestellungsklage gegen die Volkswagen AG (gegen VW) noch sehr gut in Erinnerung sein und neben VW ist Daimler eben ein weiterer Dieselmotor Hersteller, dessen Fahrzeuge vom Kraftfahrtbundesamt flächendeckend zurückgerufen wurden oder zumindest in sehr großem Stil. Auch in diesem Fall - und da gibt es eine gewisse Parallele zu Volkswagen - werfen wir dem Hersteller vor, dass er unzulässige Abschalteinrichtungen zur Abgaskontrolle in seinen Fahrzeugen verwendet hat und sich auf diesem Weg letztlich die Typengenehmigung erschlichen hat für diese Fahrzeuge. So zumindest unser Vorwurf.
Technisch ist die Sachlage aber bei Daimler jetzt um einiges komplizierter als bei Volkswagen. Da haben wir nicht bloß einen einzigen Motor mit einer Abschalteinrichtung, sondern es gibt Rückrufe zu verschiedenen Fahrzeugen, verschiedenen Motoren und je nach Konstellation auch zu verschiedenen Abschalteinrichtungen. Und die Gerichte entscheiden je nach Sachverhaltskonstellationen da auch noch sehr unterschiedlich. Was wir wollen mit unserer Klage ist: Wir wollen für Einheitlichkeit in der Rechtsprechung sorgen und verhindern, dass jeder Verbraucher sich in diesen ganzen parallelen Einzelverfahren immer wieder in seinem individuellen Fall um dieselben Fragen streiten muss.
Diese Klage haben wir letztlich jetzt erhoben, weil viele Verbraucherinnen diese Rückrufe schon im Jahr 2018 erhalten haben und damit mit Ablauf diesen Jahres 2021 auch die Verjährung droht. Wenn die Klage erfolgreich ist, würde für die Teilnehmenden dann eben verbindlich feststellen und darauf unsere Klage ausgerichtet, dass die Daimler AG unzulässige Abschalteinrichtungen planmäßig eingesetzt hat. Und durch diese Feststellung würde dann für die einzelnen Verbraucher der Weg offenstehen, von Daimler Schadenersatz zu verlangen, de facto.
Dorian Lötzer: Es gibt ja auch - also neben VW gab es ja auch einige andere Konzerne und Firmen, die an diesem ganzen Dieselskandal beteiligt waren. Warum genau die Daimler AG?
Patrick Langer: Genau. Das ist nun schon so, dass die deutschen Automobilhersteller traditionell einen ganz erheblichen Marktanteil dieser Fahrzeuge in Deutschland haben und die Musterfeststellungsklage nutzen wir natürlich insbesondere auch, um Unternehmen anzugehen, die sehr viele Verbraucher geschädigt haben. Und deswegen war es aus unserer Sicht auch nur folgerichtig, hier nochmal tätig zu werden.
An dieser Stelle (und das dürfen wir nicht vergessen): Der Dieselskandal ist letztlich auch eine der größten Unternehmensskandale in der deutschen Nachkriegsgeschichte gewesen. So hat sich es eben ergeben.
Dorian Lötzer: Wir haben jetzt mal so grob über, ich sag mal, die Klage an sich und den Inhalt der Klage gesprochen. Interessieren würde mich auch, was Ihrer Einschätzung zufolge die grundsätzlichen Ansprüche für Verbraucherinnen sind.
Patrick Langer: Ja, da hat der Bundesgerichtshof am Beispiel von Volkswagen tatsächlich schon sehr viel geklärt. Dazu gehört zum einen: Wer ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtungen gekauft hat, der hat grundsätzlich einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gegenüber dem Motorhersteller, muss sich allerdings für die gefahrenen Kilometer auch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Also da wird dann was abgezogen für die gefahrenen Kilometer.
Jüngst hat dann der Bundesgerichtshof jetzt vor einigen Wochen tatsächlich entschieden, dass neben dieser Rückabwicklungsmöglichkeit auch einen - er nennt das kleiner Schadenersatz - möglich sein kann. Das bedeutet, dass man gegen den Motorhersteller einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises hat als Einmalzahlung bei Behalt des Fahrzeuges. Genaue Kriterien und Bemessungsgrößen wieviel das dann tatsächlich ist, lassen sich aber tatsächlich nicht verallgemeinern.
Dorian Lötzer: Sagen wir mal: ich habe ein Auto gekauft (ein Dieselfahrzeug damals) wie finde ich dann heraus, ob jetzt genau mein Auto, mein Motor, von der Daimler AG so hergestellt wurde und diese in dieser Klage miteinbegriffen ist?
Patrick Langer: Da stellen sie eine sehr interessante Frage, die wir natürlich auch mitdenken, wenn wir diese Klagen einreichen. Tatsächlich ist es so, dass wir genau für diese Fälle auf unserer Homepage www.vzbv.de/Daimler einen Klage-Check bereitstellen zu Register Eröffnung, in denen wir bestimmte Daten abfragen. Also zum Beispiel: welches Fahrzeug fahren Sie? Und auch: Haben wir haben Sie einen Rückruf erhalten? Denn darum geht es letztlich: einen verpflichtenden Rückruf.
Das sind Informationen, die wir auf unserer auf unserem Klage-Check (das ist so ein Online-Tool, wo die Verbraucher durch Anklicken und Beantworten von Fragen durchgeleitet werden) sehr einfach ein Ergebnis bekommen, ob sie an der Klage teilnehmen und da, wie gesagt, sich mit anschließen können, an das Klageregister.
Dieser Rückruf, von dem sie sprechen - Wie sah der in der Regel aus? War das dann ein Brief, den man gekriegt haben müsste?
Patrick Langer: Das waren Briefe von der Daimler AG.
Dorian Lötzer: Und das war dann, sie sagten, 2018?
Patrick Langer: Also sie fingen an 2018. Wir haben in unserer Klage verschiedene Fahrzeugmodelle der GLC und GLK Reihe inbegriffen und da wir von mehreren Rückrufen hier sprechen, hängt das auch ein bisschen davon ab. Die sind auch teilweise in Schüben rausgekommen, aber wir wissen, dass die die ersten 2018 da rausgegangen sind.
Dorian Lötzer: Okay. Sagen wir mal, ich habe jetzt festgestellt: Ich bin betroffen und ich würde auch gerne an der Musterfeststellungsklage teilnehmen. Was ist der Prozess, Teil der Klage zu werden und mit wieviel Aufwand ist das dann dementsprechend auch verbunden?
Patrick Langer: Die Anmeldung nehmen sie als Verbraucher über die Seite des Bundesamts für Justiz vor - den Link dazu finden, Sie auch bei uns auf der Homepage. Und zwar sieht das BFJ (das ist die Abkürzung für Bundesamt für Justiz) da eine online Eingabemaske vor, in der Sie Angaben machen, zu ihren persönlichen Daten und auch einen ganz kurzen Abriss, warum Sie sich an der Klage teilnehmen wollen. Da gibt es Textbausteine auf unserer Homepage, die wir Ihnen auch zur Verfügung stellen und das ist im Prinzip das Online-Verfahren, wie man sich der Klage anschließt.
Sie kriegen dann eine Bestätigung des Bundesamts für Justiz per Post, die wir auch dringend empfehlen aufzuheben, weil da auch ihre Anmeldenummer mit drinsteht. Die könnten noch sehr wichtig werden im Nachgang.
Dorian Lötzer: Wie sieht es denn, wenn ich da jetzt Teil werde, Datenschutztechnisch aus? Tauche ich als Mitkläger irgendwo auf öffentlich oder ist das komplett anonymisiert in der Musterfeststellungsklage? Wie funktioniert das?
Patrick Langer: Ja, es ist so: Sie werden natürlich in das Register mit aufgenommen, das ist ganz wesentlich, damit Sie auch später dann nachweisen können, dass Sie sich der Klage angeschlossen haben. Aber Sie selbst sind nicht Partei des Verfahrens. Kläger ist einzig und allein der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das ist im Prinzip auch ein großer Vorteil dieses Verfahrens. Sie selbst müssen sich im Prinzip nur der Klage anschließen. Die Prozesskostenrisiken liegen allein bei uns auch das ganze Verfahren kostet für Sie überhaupt nichts und Sie müssen vor allem auch zu keinen Terminen erscheinen.
Dorian Lötzer: Klingt ja im Endeffekt eigentlich ganz praktisch. Wenn wir das Ganze mal andersrum drehen: Was sind denn eventuelle Risiken dabei oder was passiert denn, wenn ich mich der Klage anschließe und die Feststellungsklage jetzt nicht erfolgreich ist? Dass dem vzbv nicht recht gesprochen wird.
Patrick Langer: Es ist so, dass auch ein negatives Urteil grundsätzlich bindend ist. Das bedeutet im Prinzip: Falls das Gericht unsere beantragten Feststellungen ablehnt würde das bedeuten, dass die Teilnehmenden später selbst die Daimler AG auch nicht nochmal verklagen können. Da wäre, quasi, dieses versperrt auf diesem Wege.
Aber auch bei einem positiven Urteil ist zu berücksichtigen, dass aufgrund dieses Nutzungsersatzes, der abzuziehen ist und dieses gestuften Vorgehens, was Sie durchführen müssen, sprich: erst in unserer MFK teilnehmen und dann ihren Schadenersatzanspruch nochmal individuell der Höhe nach beziffern, der Daimler AG gegenüber - da kann es dazu führen, dass sie auf einen geringeren Betrag kommen werden, als wenn sie von Anfang an selbst geklagt hätten. Allein aufgrund der zeitlichen Dauer, die das Fahrzeug in der Zwischenzeit benutzt haben.
Und deswegen ist die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage, so sehen wir das zumindest, vor allem für diejenigen Verbraucher:innen sinnvoll, die aktuell aufgrund der bestehenden Risiken selbst noch keine einzelne Klage anstreben wollen.
Dorian Lötzer: Zeitliche Dauer ist ein sehr gutes Stichwort. So Gerichtsprozesse können sich erfahrungsgemäß ganz schön in die Länge ziehen. Was ist denn Ihre Einschätzung, wie die nächsten Schritte dieses ganzen Prozesses aussehen? Also nicht nur in der Zeit, die ist natürlich dauert, um überhaupt diese Ganzen Mitkläger oder die Verbraucher:innen zu finden, die sich daran beteiligen, an der Klage aber auch wie die, wie der Prozess an sich ablaufen wird.
Patrick Langer: Ja, es ist so: Wir haben jetzt mit der Eröffnung des Klageregisters schon einen Schritt in Richtung des Verfahrens weiter geschafft. Allerdings ist es so, dass wir da noch lange nicht am Ende sind. Also jetzt in 2 Monaten wird es nochmal eine formale Zählung geben, dann muss das Gericht schauen, ob sich mindestens 50 Verbraucher der Klage angeschlossen haben. Dann geht erstmal weiter. Dann wird das eine mündliche Verhandlung anberaumen. Da würde ich jetzt aber selbst noch keine Prognose abgeben wollen, wie lange das dauert.
Wovon wir ausgehen ist, wenn wir dann ein Urteil haben, in der ersten Instanz, das es möglicherweise je nach Ausgang des Verfahrens vielleicht auch eine zweite Instanz geben wird. Das wäre dann schon der Bundesgerichtshof. Und wenn wir das ganze Verfahren von Anfang bis Ende durchexerzieren würden, sprechen wir davon gut und gerne 2 Jahren.
Dorian Lötzer: Wenn ich jetzt von 2 Jahren spreche, also in der Regel ist es ja so, dass bei diesen Schadensfällen eine gewisse Verjährungsperiode gibt. Das heißt irgendwie, wenn ich 2018 betroffen wurde, dann kann ich nur so lange auch mein meine Ansprüche einklagen. Ist das dann hier so, dass die pausiert werden während der Klage oder wie funktioniert das genau?
Patrick Langer: Also die Verjährung wird im Prinzip dadurch gehemmt, dass Sie sich der Klage anschließen. Und da Sie nichts dafürkönnen, wie lange das Verfahren an sich dauert, bleibt das auch so lange bestehen wie das Verfahren natürlich auch noch läuft. Also die Verjährungshemmung, die ist unabhängig davon, wie lange das Gerichtsverfahren läuft, solange sie die ganze Zeit über angemeldet sind.
Dorian Lötzer: Die sprechen von „ganze Zeit über angemeldet,“ heißt das, es gibt auch Optionen, sich wieder abzumelden von der Musterfeststellungsklage?
Patrick Langer: Genau und das ist gar nicht mal so wahnsinnig viel Zeit und auch die Anmeldung tatsächlich das sind beides Sachen, die richten sich nach dem Tag der mündlichen Verhandlung. Also grundsätzlich ist eine Anmeldung zum Verfahren möglich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung. Und eine Abmeldung ist möglich, bis zum Ende des Tages der mündlichen Verhandlung tatsächlich.
Dorian Lötzer: Okay, aber sobald der Prozess tatsächlich läuft, die mündliche Verhandlung stattgefunden hat, ist man verbindlich Teil der Feststellungsklage.
Vielleicht noch zum Abschluss: Denken wir den ganzen Prozess zu Ende, wir gehen jetzt hypothetisch davon aus, dass alles gut geklappt hat mit der Anmeldung und wir Kläger gefunden haben und das Verfahren dann abgeschlossen wurde. Wir sind zwei Jahre in der Zukunft, das heißt grob bei 2023 oder sowas in der Art und dem vzbv wird Recht gesprochen. Wie sieht der Prozess danach aus, dass Verbraucherinnen auch ihre Ansprüche in Anspruch nehmen?
Patrick Langer: Ja, das ist grundsätzlich so, das gehört leider auch zur Wahrheit, das Urteil dieser Musterfeststellungsklage wird den Verbraucher:innen keine Zahlung zusprechen (ich klammere jetzt mal die Möglichkeit des Vergleiches aus, die sich vielleicht ergibt) im Laufe des Verfahrens. Aber es ist schon so, dass die Verbraucher:innen sich individuell an Daimler nochmal wenden werden müssen, weil dieses Urteil eben nichts sagt zur Schadenshöhe; zum individuellen Betrag. Das wird der Verbraucher selbst noch tun müssen.
Der hat aber letztlich in der Hand schon das Urteil, was diese verbindlichen Feststellungen trifft und daran sind auch die Gerichte gebunden. Also wenn er dann die gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, wo sich dann die Daimler AG nicht zu einer Zahlung bereit erklären sollte.
Dorian Lötzer: Und ich gehe davon aus, dass Sie und Ihr Team dann auch in dem Fall immer noch weiter unterstützen
Patrick Langer: Wir werden auf jeden Fall zusehen (das ist, wie ich eingangs schon sagte, auch in gewisser Weise unsere Aufgabe als Verbraucherschutzverein) natürlich, die Verbraucher dann nicht hängen zu lassen.
Dorian Lötzer: Wunderbar, dann bedanke ich mich ganz herzlich für das Gespräch und ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrer Klage!
Patrick Langer: Danke Ihnen.
Die Diesel Affäre hat wohl noch lange nicht ihr natürliches Ende gefunden. Für alle, die betroffen wurden, für die aber keine direkte Klage in Frage kommt, bietet es sich unter Umständen an, sich dem Klage Prozess des vzbv anzuschließen.
Um zu prüfen, ob ihr Anspruch gegen die Daimler AG habt, gibt es auf www.vzbv.de/Daimler einen Klage-Check. Alle weiteren Informationen zur Musterfeststellungsklage und zum Anmeldeprozess findet Ihr auch auf dieser Seite.
Wenn euch der Podcast gefällt, könnt ihr uns gerne auf allen gängigen Kanälen abonnieren oder die Folge an Freunde und Bekannte weiterleiten.
Mein Name ist Dorian Lötzer. Heute haben wir den Klageprozess des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Daimler AG genau genommen.