Unzulässige Werbeversprechen für zwei "AuraNatura"-Produkte

Stand:
LG Düsseldorf vom 29.07.2022 (34 O 37/21)
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Die Verbraucherzentrale NRW ist größtenteils erfolgreich gegen eine Reihe von Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug für zwei Nahrungsergänzungsmittel vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Health Claims für die Senioren-Nahrungsergänzungsmittel „BlasenFit Forte“ und „ProstaVita Forte“. Der Schweizer Hersteller AN Schweiz AG vertreibt diese unter der Marke „AuraNatura“. 

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.07.2022 der Unterlassungsklage gegen die AN Schweiz AG in 11 von 12 Anträgen stattgegeben. Unterlassen mit das Unternehmen künftig unter anderem Werbeaussagen wie „Stoppt Blasenentzündung dauerhaft“ und „Bringt Ihre Prostata wieder auf Normalgröße und senkt den Cholesterinspiegel“.

Nicht unterlassen muss der Hersteller die Aussage „Irgendwann trifft es schließlich jeden Mann“. Hier stellte das Gericht keine Angabe mit Gesundheitsbezug im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 und 5 Health-Claims-VO fest.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Düsseldorf vom 29.07.2022 (34 O 37/21)

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

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