Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Stand:
Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet.
Hand auf einem Heizkörper

 

So profitieren Sie von der Klage gegen HanseWerk Natur:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen HanseWerk Natur mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
On

Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

News-Alert zur Klage abonnieren

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Freitag, 17. November 2023
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage gegen HanseWerk beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ein.
  • Mittwoch, 20. Dezember 2023
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Mittwoch, 12. Februar 2025
    Erste Mündliche Verhandlung
    Beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht findet der erste Verhandlungstermin statt. Das Oberlandesgericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    zweite Mündliche Verhandlung
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.


Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

Die HanseWerk Natur GmbH (HanseWerk) ist ein Fernwärmeanbieter im Norden Deutschlands und betreibt dort etwa 150 Wärmenetze. Seine Preise ermittelt das Unternehmen anhand von Formeln mit festen und variablen Faktoren. So kann sich bei laufenden Verträgen der Wärmepreis ändern, den das Unternehmen von seinen Kund:innen fordert. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn so eine Formel bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt. In den letzten Jahren kam es bei HanseWerk zu auffallend hohen Preissteigerungen und Beschwerden bei der Verbraucherzentrale.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein. Außerdem stellt HanseWerk die konkreten Preisberechnungen für Verbraucher:innen nicht nachvollziehbar dar.

Um wie viel Geld geht es?

Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben und zu hunderten bis tausenden Euro Nachzahlungen bei Verbraucher:innen führen. Im Versorgungsgebiet Hohenlockstedt-Eichenring betrug der Arbeitspreis Ende 2020 noch 4,959 Cent/ kWh (brutto). Bis ins Jahr 2023 erhöhte sich dieser schrittweise auf 38,039 kWh (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh/ Jahr bedeutet dies nach Schätzungen des vzbv 8.550,00 Euro Mehrkosten.

Wann kann ich mich für die Klage anmelden?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat das Klageregister am 20. Dezember 2023 eröffnet. Seitdem können Sie sich für die Klage anmelden.


Aktuelle Meldung zur Klage

Auf einer Heizkostenabrechnung liegen Euroscheine und -Münzen und ein Kugelschreiber.

Klagen gegen E.ON und HanseWerk laufen als Musterfeststellungsklagen weiter

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Klagen gegen E.ON und HanseWerk als reine Musterfeststellungsklagen weiter und klärt auf diesem Weg wichtige Rechtsfragen. Damit sind die erfassten Ansprüche der betroffenen Verbraucher:innen umfassend vor Verjährung geschützt.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Nahaufnahme eines Smartphones, das in einer Hand gehalten wird und einen roten, absteigenden Graphen auf dem Bildschirm anzeigt. Im Hintergrund ist ein größerer Bildschirm mit einem ähnlichen Graphen zu sehen, der ebenfalls einen Abwärtstrend zeigt.

MSCI World im Minus – Was sollten Anleger:innen jetzt tun?

Der MSCI World Index hat im Februar und März an Wert verloren. Einige Anleger:innen sind verunsichert und fragen sich, ob sie ihre ETFs verkaufen oder die Schwankungen aussitzen sollten. Wir erklären die Hintergründe der Marktentwicklung und geben Handlungsempfehlungen.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse, welche beim Bundesgerichtshof (BGH) am 3. Juni 2025 in die entscheidende Phase geht.