- Mehrwegpflicht in der Gastronomie beim Essen to go
770 Tonnen Verpackungsmüll entstehen in Deutschland täglich durch Einwegbehältnisse für Takeaway-Angebote. Das soll sich ab 1. Januar 2023 ändern. Restaurants, aber auch Lieferdienste und Caterer werden dann durch eine Neuregelung im Verpackungsgesetz verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe – etwa Bäckereien oder Imbisse – mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie müssen jedoch mitgebrachte Gefäße der Kundschaft akzeptieren und Speisen und Getränke für den „to go“-Verzehr auf Wunsch abfüllen. Auf diese Möglichkeit müssen sie auch deutlich hinweisen. Die Neuregelung ist ein erster Schritt, um Verpackungsmüll einzudämmen. Allerdings beziehen sich die gesetzlichen Vorgaben nur auf Kunststoffverpackungen. Alle anderen Einwegalternativen wie Pizzakartons oder Aluschalen bleiben erlaubt. Wichtig ist daher, dass Betriebe die Mehrweglösung nicht umgehen, und dass Verbraucher:innen das Mehrwegangebot auch nachfragen und nutzen.
- Lieferkettengesetz tritt in Kraft
Deutsche Unternehmen sind ab 2023 gesetzlich für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich. Am 1. Januar tritt das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" in Kraft. Bisher gab es lediglich freiwillige unternehmerische Selbstverpflichtungen gegenüber Menschenrechten und Umwelt.
Ob Kleidung, Elektronik oder Kaffee: Viele Waren für den deutschen Markt werden in fernen Ländern produziert. Dabei werden immer wieder grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt belastet. Lohndumping, Kinderarbeit, illegale Abholzungen sowie Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser mit Giftstoffen gehören zu den negativen Begleiterscheinungen. Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen jetzt, bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu ermitteln, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu dokumentieren. Außerdem müssen sie Beschwerdemöglichkeiten einrichten. Eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz ist allerdings nicht vorgesehen. Es gilt ab 2023 zunächst für rund 900 Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten im Inland, ab 2024 für weitere etwa 4.800 mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Die Verbraucherzentralen kritisieren, dass das Gesetz zu viele Schlupflöcher bietet und fordern unter anderem eine zivilrechtliche Haftung für Entscheider:innen in den Unternehmen und die rechtsverbindliche Verankerung von Sorgfaltspflichten aller Unternehmen in der gesamten Lieferkette und nicht nur für direkte Zulieferer. Auch eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht soll mit einbezogen werden. Aktuell plant die Europäische Union ein Europäisches Lieferkettengesetz, das möglicherweise verbraucherfreundlichere Vorgaben setzt. Die Europäischen Verbraucherverbände werden die Ausgestaltung des EU-Lieferkettengesetzes kritisch begleiten. Für Verbraucher:innen, denen faire Handelspraktiken und nachhaltige Produktion wichtig sind, bieten vorerst die etablierten Siegel des fairen Handels und Nachhaltigkeitslabel eine Orientierung für tägliche Konsumentscheidungen.
- Aus für Leuchtstofflampen mit Quecksilber und bestimmte Halogenlampen
Die Verwendung von Quecksilber in Elektro- oder Elektronikgeräten ist seit über 15 Jahren untersagt. Es ist ein giftiges Schwermetall, das umwelt- und gesundheitsschädlich ist. Bisher gab es noch Ausnahmen für einige Typen von Leuchtstofflampen. Ab 2023 verbietet das EU-Recht nun endgültig die weitere Produktion dieser Lampen. Die Verwendung und der Verkauf oder Erwerb von Lagerware sind weiterhin gestattet. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt das stufenweise Verbot, da es letztlich zu einer verstärkten Produktion von umweltfreundlicheren und energieeffizienten Lösungen führt. Diese tragen dazu bei, Energiekosten im Haushalt zu verringern. Dazu bietet sich der Einsatz moderner LED-Leuchtmittel an, die dazu ohne schädliche Chemikalien wie Quecksilber auskommen und umweltfreundlicher sind. Im Detail gilt der Produktionsstopp ab dem 25. Februar 2023 für sogenannte Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform (Typ T5). Das Produktionsverbot für Leuchtstofflampen in Röhrenform (Typen T5 und T8) greift ab dem 25. August 2023. Auf Basis der EU-Ökodesign-Verordnung folgen ab 1. September Halogen-Pins (G4, GY6.35 und G9), die die Effizienzmindestanforderungen nicht mehr erfüllen.
- Weniger Lichtschutzfilter in Kosmetik erlaubt
Benzophenon-3 und Octocrylen werden als Lichtschutzfilter in Sonnencremes und anderen Kosmetikprodukten eingesetzt. Diese Substanzen stehen im Verdacht, das Hormonsystem zu stören. Bisher waren sechs Prozent Benzophenon-3 in den Produkten zulässig. Nach einer Neubewertung durch das EU-Komitee für Verbrauchersicherheit (SCCS) dürfen in Produkten für Gesicht und Lippen zwar weiterhin sechs Prozent Benzophenon enthalten sein. In Sprays und Produkten für den ganzen Körper sind allerdings jetzt nur noch 2,2 Prozent erlaubt. In allen anderen Mitteln sind es maximal 0,5 Prozent. Die zulässige Octocrylen-Höchstmenge betrug bislang für alle Produkte zehn Prozent. Gemäß der neuen Verordnung wird der zugelassene Anteil in Sprühanwendungen nun auf neun Prozent reduziert. Verbindlich greifen diese Änderungen erst zum 28. Juli 2023. Denn bis zu diesem Stichtag dürfen Kosmetika und Sonnencremes mit der bisher zulässigen Zusammensetzung weiterhin verkauft werden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ist es notwendig, dass die Kosmetikverordnung künftig neben der Gesundheitsverträglichkeit auch die biologische Abbaubarkeit und Umweltwirkung der Inhaltsstoffe berücksichtigt. Wer Alternativen zu Kosmetik mit Lichtschutzfaktor mit Benzophenon-3 und Octocrylen sucht, um seine Haut vor übermäßiger Strahlung zu schützen, sollte insbesondere die intensive Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr meiden und hautbedeckende Kleidung tragen. Bei Allergien gegen UV-Filter ist zertifizierte Naturkosmetik den Sonnencremes mit organisch-chemischen Filtern vorzuziehen, denn diese lässt nur mineralische Lichtschutzfilter zu.
- Aus für Blau- und Grün-Pigment in Tattoo-Tinten ab Januar 2023
Nachdem im Januar 2022 die Verwendung von mehr als 4.000 gefährlichen Chemikalien in Tätowierfarbe und Permanent Make-up EU-weit beschränkt oder verboten wurde, kommt zum 4. Januar 2023 auch das Aus für die Farbstoffe "Pigment Blue 15:3" und "Pigment Green 7". Wegen fehlender besserer Alternativen war für die beiden beliebten Farbstoffe eine längere Übergangfrist gewährt worden. Tinten für Tattoos oder Permanent-Make-up müssen zudem seit 2022 für diesen Verwendungszweck gekennzeichnet sein. Das Etikett muss eine Liste der Inhaltsstoffe und einschlägige Sicherheitshinweise enthalten. Um bei eventuell später auftretenden Problemen mit Tattoos besser vorbereitet zu sein, ist es sinnvoll, die Etiketten der verwendeten Tattoofarben zu fotografieren und die Fotos aufzubewahren bzw. sich eine Liste der Inhaltsstoffe mitgeben zu lassen. Das Verbot von altbekannten Pigmenten darf aber nicht dazu führen, dass weniger gut untersuchte Substanzen als Ersatz verwendet werden oder gar illegale Pigmente zum Einsatz kommen.
Die Grafiken auf dieser Seite sind im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.