Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Stand:
Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung. Er prüft eine Sammelklage und sucht Betroffene.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Nehmen Sie an unserer Umfrage zu Erfahrungen mit dem Webangebot Service Rundfunkbeitrag (www.service-rundfunkbeitrag.de) teil, um eine Sammelklage möglich zu machen.
  2. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert.
  3. Informieren Sie andere Betroffene über unser Verfahren und unseren News-Alert. Je mehr Menschen sich melden, desto wahrscheinlicher können wir Sammelklage erheben.
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Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD-ZDF-Beitragsservice. Der Anbieter macht nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für einen Service verlangt, der bei der offiziellen Stelle kostenlos ist.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt werden. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Webseite hereingefallen.

Wer ist betroffen?

Jeder, der eines der Online-Formulare genutzt hat und dafür 29.99 Euro bezahlt hat oder bezahlen soll. Mit einem Widerruf können viele Betroffene das Geld zurückbekommen. Für Verbraucher:innen, denen das Unternehmen nicht zurückzahlt, prüft der vzbv eine Sammelklage.

Schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Umfrage

Haben auch Sie Erfahrungen mit dem Webangebot Service Rundfunkbeitrag (www.service-rundfunkbeitrag.de) gemacht? Bitte lassen Sie es uns wissen!

So reagieren Sie, wenn Sie auf Service-Rundfunkbeitrag.de hereingefallen sind

Option 1)

Wenn Sie das kostenpflichtige Angebot bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben und noch keine Bestätigung des Widerrufs erhalten oder den Widerruf noch nicht erklärt hat, können Sie durch einfachen Widerruf per E-Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de die Forderung zurückweisen und gegebenenfalls Erstattung verlangen. Bitte nutzen Sie folgenden oder einen vergleichbaren Text:

Betreff: Widerruf und Rückforderung – GEZ-[Rechnungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre (erneut) bezüglich des von Ihnen behaupteten Vertrags über die Nutzung von service-rundfunkbeitrag.de den Widerruf. Dieser Widerruf ist noch möglich, da Sie mich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben. Ich fordere Sie auf, mir zu bestätigen, dass Sie an den von Ihnen geltend gemachten Forderungen nicht mehr festhalten.

[Sofern bereits gezahlt, ergänzt um folgende Passage:]

Ich fordere Sie außerdem auf, das von mir gezahlte Entgelt umgehend zu erstatten. Überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:

[Kontodaten ergänzen]

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Option 2)

Verbraucher:innen, die www.service-rundfunkbeitrag.de ab dem 28. Juni 2024 genutzt und dafür eine Rechnung erhalten haben, können die Forderung mit diesem Musterbrief zurückweisen. Im Falle weiterer Fragen berät Sie Ihre Verbraucherzentrale vor Ort.

So bleiben Sie auf dem Laufenden

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