Mehr Informationen zum Recht auf Widerruf finden Sie auch in Standardsprache.
Klicken Sie dafür diesen Link an: Von Widerruf bis Umtausch
Vielleicht ist es so:
Sie haben etwas gekauft.
Oder Sie haben einen Vertrag für eine Sache gemacht.
Aber nicht in einem Geschäft.
Sondern an einem anderen Ort.
Zum Beispiel
- im Internet
- am Telefon
- an der Haustür
Aber:
Sie wollen die gekaufte Sache oder den Vertrag jetzt nicht mehr.
Dann können Sie einen Widerruf machen.
Widerruf bedeutet:
Sie machen den Einkauf oder den Vertrag rückgängig.
Das müssen Sie dem Verkäufer mitteilen.
Zum Beispiel mit dem Zettel,
der bei dem Einkauf dabei war.
Das ist am besten.
Aber Sie können auch einen Brief schreiben.
Oder den Musterbrief von der Verbraucherzentrale benutzen.
Den Musterbrief finden Sie hier: Musterbrief.
Der Brief ist nicht in Leichter Sprache.
Schicken Sie den Brief dann an den Verkäufer.
Zum Beispiel
- Mit der Post an die Adresse von dem Verkäufer.
Am besten Sie verschicken den Brief als Einschreiben.
Bei einem Einschreiben wird genau aufgeschrieben:
- Wann das Einschreiben verschickt wurde.
- Wann das Einschreiben angekommen ist.
Dann haben Sie einen Beweis.
Dafür, dass der Brief abgeschickt wurde.
Heben Sie den Sendebericht von dem Fax auf.
Wenn Sie Ihre Einkäufe zurückschicken,
legen Sie den Brief mit in das Paket.
Es ist gut,
wenn Sie den Widerruf nochmal mit einer E-Mail an den Verkäufer
schicken.
Wie lange kann ich einen Widerruf machen?
Der Widerruf geht aber nur in einem bestimmten Zeitraum.
Dazu sagt man auch: Widerrufs-Frist.
Die Widerrufs-Frist ist nicht immer gleich.
Aber meistens ist die Widerrufs-Frist 14 Tage,
nachdem
- die bestellten Sachen bei Ihnen angekommen sind.
- Sie einen Vertrag unterschrieben haben.
Die 14 Tage gelten nur,
wenn Sie vom Verkäufer eine Widerrufs-Belehrung erhalten haben.
In der Widerrufs-Belehrung steht zum Beispiel:
- So lange können Sie den Widerruf machen.
- Das müssen Sie tun, wenn Sie einen Widerruf machen.
Manchmal hat der Verkäufer die Widerrufs-Belehrung nicht mitgeschickt.
Dann haben Sie für den Widerruf länger Zeit.
So lange bis der Verkäufer die Widerrufs-Belehrung an Sie geschickt hat.
Manchmal ist die Widerrufs-Frist auch anders.
Oder die Widerrufs-Frist beginnt zu einem anderen Zeitraum.
Zum Beispiel:
- Sie haben im Internet einen Vertrag für Gas gemacht.
Dann beginnt die Frist ab dem Tag, an dem der Vertrag gemacht wurde.
- Sie haben zum Beispiel Kleidung im Internet bestellt.
Dann beginnt die Frist einen Tag,
nachdem Sie die Kleidung bekommen haben.
Wichtig:
Auch das Wochenende und Feiertage zählen bei der Widerrufs-Frist mit.
Aber:
Die Frist kann nicht an einem Wochenende oder einem Feiertag enden.
Sie können aber einen Widerruf auch schon machen,
wenn die Ware noch nicht bei Ihnen ist.
Muss ich dem Verkäufer mitteilen,
warum ich den Vertrag nicht mehr will?
Nein.
Sie müssen in dem Brief nicht sagen,
warum Sie den Einkauf oder den Vertrag nicht mehr haben wollen.
Bei Verträgen mit Energie-Lieferanten gibt es Besonderheiten.
Ein Energie-Lieferant liefert zum Beispiel Strom.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Widerruf bei Strom- und Gasanbietern.
Der Text ist nicht in Leichter Sprache
Kann ich einen Widerruf machen,
wenn sich die Lieferung verspätet?
Manchmal ist es so:
Die Lieferung dauert länger als vereinbart.
Dann können Sie einen Widerruf machen.
Das geht auch, wenn die Ware noch nicht angekommen ist.
Muss ich erklären,
warum ich einen Vertrag widerrufe?
Nein.
Sie müssen nicht erklären,
warum Sie den Vertrag oder den Einkauf nicht mehr wollen.
Kann ich bei jedem Vertrag einen Widerruf machen?
Nein.
Der Widerruf geht nicht bei jedem Vertrag oder Einkauf.
Das heißt:
Manchmal müssen Sie den Einkauf oder den Vertrag behalten.
Der Widerruf geht nur bei Verträgen,
die über den Fernabsatz gemacht wurden.
Fernabsatz ist zum Beispiel:
- Internet
- Telefonat
- Brief
- Postkarte
- Fax
Das gilt aber nur,
wenn der Verkäufer regelmäßig Verträge und Verkäufe über den Fernabsatz macht.
Der Fernabsatz gilt bei diesen Personen und Geschäften nicht:
- Bei Privatpersonen
- Bei sehr kleinen Läden
Weil Privatleute und sehr kleine Geschäfte nur selten Fernabsatz machen.
Der Widerruf gilt auch,
wenn Sachen außerhalb von Geschäften oder Läden gekauft wurden.
Zum Beispiel:
- an der Haustür
- in Ihrer Wohnung
- am Arbeitsplatz
- auf der Straße
- bei einer Veranstaltung
Hier können Sie einen weiteren Text zu Einkäufen außerhalb von Läden lesen.
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.
Kann ich auch einen Widerruf für gekaufte Sachen in einem Laden machen?
Vielleicht ist es so:
Sie haben eine Sache in einem Laden gekauft.
Jetzt möchten Sie die Sache aber nicht mehr.
Sie wollen die Sache zurückgeben.
Das nennt man auch Widerruf.
Für einen Widerruf für Sachen aus einem Laden gibt es aber kein Gesetz.
Das heißt:
Der Laden muss die Sachen nicht zurücknehmen.
Aber:
Die meisten Läden nehmen die Sachen trotzdem zurück.
Die Läden müssen das aber nicht machen.
Die Läden machen das freiwillig.
Das nennt man dann auch: Umtausch oder Rückgabe.
Meistens geht der Umtausch oder die Rückgabe 30 Tage lang.
Aber das entscheidet jeder Laden selbst.
Aber manchmal gibt es auch ein Widerrufs-Recht im Laden.
Zum Beispiel:
Wenn Sie die gekaufte Sache in mehreren Teilen bezahlen.
Dazu sagt man auch: Finanzierung oder Ratenzahlung.
Der Widerruf dabei gilt aber nur,
- wenn die gekaufte Sache mehr als 200 Euro kostet
- und die Rückzahlung länger als 3 Monate dauert
Kann ich bei Click und Collect einen Widerruf machen?
Click und Collect bedeutet:
Sie bestellen etwas im Internet.
Aber Sie holen die bestellten Sachen in einem Laden ab.
Sie können einen Widerruf machen.
Aber nicht immer.
Das geht nur bei manchen Sachen.
Zum Beispiel:
Sie haben die Sachen in einem Online-Shop gekauft.
Und dann in einem Laden abgeholt.
Aber manchmal ist es so:
Sie haben die Sachen nur im Internet reserviert oder bestellt.
Und entscheiden im Laden,
ob Sie die Sachen wollen.
Dann gibt es nicht immer ein Widerrufs-Recht.
Gibt es immer ein Widerrufs-Recht?
Nein.
Nicht für jede Sache gibt es ein Widerrufs-Recht.
Für diese Sachen gibt es zum Beispiel kein Widerrufs-Recht.
- Sachen, die nicht mehr weiterverkauft werden können.
Zum Beispiel Kosmetik oder Lebensmittel.
- Sachen, die für Sie persönlich gemacht wurden.
Zum Beispiel ein Glas mit Ihrem Namen.
Bei diesen Sachen kann man auch keinen Widerruf machen:
- Lebensmittel
- Einzelne Zeitungen und Zeitschriften
- Bahntickets
- Pauschalreisen
- Karten für Konzerte
- Karten für Veranstaltungen mit einem bestimmten Termin
- Waren mit geöffnetem Siegel
Ein Siegel ist ähnlich wie ein Aufkleber.
Wenn die Ware aufgemacht wurde,
ist der Aufkleber ab.
Dann kann man keinen Widerruf mehr machen.
- Bei bestimmten Dienstleistungen.
Zum Beispiel:
- bei Partnervermittlungen
- Beratungen
- Übersetzungen
Das ist wichtig:
Das Widerrufs-Recht kann weg sein,
wenn der Dienstleister seine Aufgabe schon erfüllt hat.
Dann müssen Sie aber vorher Ja gesagt haben zu dieser Widerrufs-Art.
- Das gilt bei digitalen Inhalten
Digitale Inhalte sind zum Beispiel:
- Musik aus dem Internet
- Filme aus dem Internet
Bei digitalen Inhalten ist es oft so:
Sie können keinen Widerruf mehr machen,
sobald Sie angefangen haben die Musik oder
den Film herunterzuladen.
Aber: Sie müssen zu diesem Vorgehen vorher ausdrücklich zugestimmt haben.
Das bedeutet: Sie haben Ja zu diesem Vorgehen gesagt.
Bekomme ich beim Widerruf mein Geld zurück?
Ja, Sie bekommen Ihr Geld zurück.
Innerhalb von 14 Tagen.
Das muss der Verkäufer machen.
Sie bekommen auch das Geld für den Versand zurück.
Aber es gibt beim Versand eine Ausnahme:
Wenn Sie einen Express-Versand bestellt haben,
bekommen Sie das Geld dafür nicht zurück.
Der Express-Versand ist ein besonders schneller Versand.
Manchmal ist es so:
Sie müssen das Geld für den Rück-Versand von einer Sache bezahlen.
Aber nur,
wenn das so in dem Vertrag stand.
Das ist wichtig:
Vielleicht haben Sie die Ware kaputt gemacht.
Oder der Verkäufer kann die Ware nicht mehr verkaufen.
Dann müssen Sie die Ware bezahlen.
Dazu sagt man auch: Wert-Ersatz
Das geht aber nur,
wenn das im Vertrag stand.
Das heißt:
Sie dürfen die Ware aber
- auspacken
- testen
- aufbauen
Zum Beispiel: bei Möbeln
Bei Dienstleitungen ist es so:
Sie müssen die Dienstleistung bis zu dem
Zeitpunkt von dem Widerruf bezahlen.
Zum Beispiel:
Die Minuten von einer Beratung, die Sie gemacht haben.
Aber nur, wenn das im Vertrag stand.