Worin liegt der Unterschied zwischen Auftragseingangsbestätigung und Auftragsbestätigung?
Eine Auftragseingangsbestätigung bedeutet lediglich, dass Ihr Vertragswunsch beim Anbieter eingegangen ist, dieser aber noch keine verbindliche Vertragszusage macht. Sie sind jedoch an Ihren Vertragswunsch gebunden, auch wenn der Anbieter diesen für einen endgültigen Vertragsschluss noch annehmen muss. Das bedeutet, dass Sie an Ihren Vertragswunsch auch vor Annahme des Anbieters gebunden sind.
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Sie eine Auftragsbestätigung des Anbieters bekommen haben. Der Anbieter muss Ihnen die Bestätigung innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens zuschicken. Angemessen ist aus Sicht der Verbraucherzentrale ein Zeitraum von maximal 2 Wochen, nachdem Sie Ihre Bestellung aufgegeben haben. Danach sind Sie in der Regel nicht mehr an Ihr abgegebenes Angebot gebunden. Hat der Anbieter das Angebot zuvor angenommen, steht Ihnen noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Was gilt beim Widerrufsrecht und der Vertragslaufzeit?
Verbraucher:innen steht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen, also bei Onlineverträgen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Vertrag geschlossen wird, also dann, wenn Sie die Auftragsbestätigung bekommen haben. Der Vertragsschluss findet hier jedoch in vielen Fällen vor Leistungsbeginn statt, sodass die Widerrufsfrist bei der Schaltung des Anschlusses meist abgelaufen ist. Das bedeutet, Sie müssten sich schnell entscheiden, falls Sie widerrufen möchten.
Verbraucher:innen dürfen nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag gebunden sein. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Da viele Verbraucher:innen schon während der Bauphase einen Vertrag abschließen, beginnt der Vertrag oft schon Monate, bevor das Internet bereitgestellt werden kann.
Gut zu wissen: Der erste reguläre Kündigungszeitpunkt eines laufenden Glasfaservertrages ist in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung und nicht nach der Schaltung des Anschlusses. Achten Sie auf den Kündigungszeitpunkt im Bestätigungsschreiben. Weisen Sie den Anbieter bei einem fehlerhaften Datum darauf hin und fordern Sie ihn zur Korrektur auf.