Rechnungszahlung direkt beim Shop oder über einen digitalen Bezahldienstleister: Was ist der Unterschied?
Bei einem herkömmlichen Rechnungskauf gehen Sie einen Vertrag mit dem Shop ein und begleichen Ihre Rechnung über Ihr normales Bankkonto – in der Regel per Überweisung.
Werden Rechnungskäufe und Lastschriften über einen Online-Zahldienst abgewickelt, verlassen sich die Händler auf die Absicherung durch die Dienstleister. Denn die Zahldienste bieten "Factoring ohne Regress". Das heißt, der Zahlungsdienst kauft die vermeintliche Forderung vom Shop und dieser bekommt sein Geld. Die Eintreibung der Forderung übernimmt der Zahlungsdienst in eigener Verantwortung.
Wie können Sie Identitätsdiebstahl beim Zahlungsdienstleister erkennen?
Verbraucher:innen berichten immer wieder über Probleme, dass jemand sich bei einem Shop für sie ausgegeben hat. Dabei können Sie zwischen zwei Szenarien unterscheiden:
- Ihr bestehender Account bei dem Zahlungsdienstleister wird gehackt, bzw. die Betrüger:innen erhalten Zugriff auf Ihre Login-Daten. Lesen Sie mehr zu gehackten Accounts.
- Betrüger:innen legen neue Accounts bei den Zahlungsdienstleistern unter Ihrem Namen an.
Im ersten Fall erhalten Sie Zahlungsaufforderungen, obwohl Sie selbst nie etwas bestellt haben. Im zweiten Fall erhalten Sie unter Umständen nicht einmal diese, wenn die Kommunikation über eine E-Mail-Adresse erfolgt, die von den Betrüger:innen festgelegt wurde. Oft erfahren Sie von dem Betrug erst dann, wenn sich ein Inkassounternehmen bei Ihnen meldet.
Das können Sie tun, wenn Sie Mahnungen oder Inkassoschreiben erhalten, aber nichts bestellt haben.
Falls Sie eine Mahnung oder ein Inkassoschreiben erhalten haben, und sicher sind, dass Sie nicht bestellt haben, verhalten Sie sich wie folgt:
- Wichtig: Bewahren Sie erst einmal Ruhe und bezahlen Sie nicht sofort.
- Nehmen Sie sich die Zeit die Forderung zu prüfen – egal, was in dem Schreiben angedroht wird.
- Werden Sie aktiv – auch wenn Sie nichts bestellt haben.
- In jedem Fall ist es ratsam, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Mahnung, Inkassoschreiben, Identitätsdiebstahl: So reagieren Sie richtig auf die verschiedenen Szenarien
Mahnung erhalten
Manchmal erfahren Sie von der Betrugsmasche erst durch eine Mahnung des Zahlungsdienstes – per Brief oder E-Mail.
Es gilt:
- Widersprechen Sie der Forderung unverzüglich und schriftlich. Hier finden Sie einen Musterbrief.
- Ignorieren sollten Sie die Mahnung nicht. Tun Sie nichts, erfährt der Zahlungsdienstleister auch nichts von dem Identitätsdiebstahl. Es kann zu einem Inkassoverfahren kommen oder ein Mahnverfahren wird eingeleitet.
- Haben Sie widersprochen, können Sie alle weiteren E-Mails, Briefe und darin enthaltenen Drohungen ignorieren. Denn ein Widerspruch reicht!
Inkassoschreiben erhalten
In den meisten Fällen erfahren Sie von einem Betrug jedoch erst dann, wenn ein Inkassoschreiben im Briefkasten landet.
Vorherige Mahnungen sind in dem Fall meist nicht bei Ihnen angekommen, weil diese per E-Mail an eine gefälschte E-Mail-Adresse geschickt wurden, die von den Betrüger:innen angelegt wurde. Auch hier gilt:
- Widersprechen Sie der Forderung unverzüglich schriftlich. Schicken Sie am besten auch eine Kopie der Anzeige mit, die Sie bei der Polizei gestellt haben.
- Inkassounternehmen müssen jetzt den Beweis liefern, dass Sie den Vertrag wirklich abgeschlossen haben.
- Haben Sie der Forderung widersprochen, können Sie weitere Zahlungsaufforderungen ignorieren.