Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes
Die Seite 1 des Ausweises enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, darunter die Adresse, das Baujahr des Gebäudes und die Art der Anlagentechnik, sowie die Anzahl der Wohnungen. An dieser Stelle finden sich auch Aussagen, ob erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, zur Gebäudebelüftung und gegebenenfalls zur Gebäudekühlung sowie zur Inspektionspflicht für Klimaanlagen. Außerdem ist auf der ersten Seite vermerkt, welches Verfahren zur Berechnung der energetischen Qualität des Wohngebäudes eingesetzt wurde: für einen bedarfsorientierten oder verbrauchsorientierten Energieausweis.
Es gibt zwei Berechnungsverfahren, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden: Erfolgt die Ermittlung auf Grundlage eines berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem "Bedarfsausweis". Die Kennwerte für den Energiebedarf sind dann auf Seite 2 des Dokuments ausgewiesen, während die dritte Seite unausgefüllt bleibt. Über dem Farbband auf Seite 2 sind die Treibhausgasemissionen ausgewiesen, die im alten Ausweis CO2-Emissionen hießen. Sie sind auch in neuen Verbrauchsausweisen anzugeben und zudem nicht mehr als freiwillige Angabe gekennzeichnet. Die Treibhausgasemissionen beschreiben die Klimabelastungen, die der Gebäudebetrieb verursacht. Kommen erneuerbare Energien im Gebäude zum Einsatz, wird ermittelt, inwieweit die gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung dieser Energien erfüllt werden. Diese Angaben finden Sie unten links auf Seite 2.
Wird im Ausweis der gemessene Energieverbrauch ermittelt, spricht man von einem "Verbrauchsausweis" und die Kennwerte für den Energieverbrauch sind auf Seite 3 dargestellt. In diesem Fall bleibt die zweite Seite unausgefüllt. Die Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche an – kurz: kWh/(m2a). Je höher der Kennwert ausfällt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes. Eine zusätzliche Hilfe, um die Energieeffizienz von Häusern zu vergleichen, geben die Farben des Bandtachos und die Einteilung der Gebäude in Energieeffizienzklassen (A+ bis H). Anhand der Farben und von Vergleichswerten kann ein Haus eingestuft und mit anderen, typischen Häusern verglichen werden.
Achtung: Die Kennwerte beziehen sich nicht auf die Wohnfläche des Gebäudes, sondern auf die auf Seite 1 ausgewiesene sogenannte Gebäudenutzfläche A(N). Diese ist die gesamte Raumfläche welche beheizt oder gekühlt wird. Sie kann anhand von Gebäudeplänen exakt ermittelt werden, darf aber auch entsprechend den Rechenvorschriften mit dem beheizten Volumen oder der Wohnfläche geschätzt werden. Sie ist Regel etwas größer als die Wohnfläche.
Primärenergiekennwert
Im Energieausweis ist von einem Primärenergiebedarf und einem Endenergiebedarf die Rede. Als Primärenergie wird die ursprünglich aufgewendete, gesamte fossile Energiemenge - inklusive Verluste - bezeichnet, die durch den Abbau, die Lieferung und die Verarbeitung des Energieträgers entsteht. Der Primärenergiekennwert (PE-Kennwert) bildet somit die gesamte Kette der Energiebereitstellung ab, also - je nach Brennstoff - von der Ölquelle, dem Bergwerk oder dem Baum bis zu Heizung. Er zeigt die Umweltauswirkungen des Hauses an und ist vor allem im Hinblick auf den Klimaschutz von Interesse.
Endenergiekennwert
Bei der Betrachtung der so genannten Endenergie wird nachträglich berücksichtigt, ob regenerative Energieträger wie die Sonne oder Holz als nachwachsender Rohstoff genutzt werden. Diese stehen entweder ohne großen Aufwand für Bohrung, Transport und Aufbereitung zur Verfügung oder binden beim Nachwachsen das Treibhausgas CO2.
Wird das Haus mit regenerativen Energien beheizt, ist der Primärenergiekennwert (PE-Wert) in der Regel kleiner, also besser als der Endenergiekennwert. Bei fossilen Brennstoffen wie Öl oder Erdgas ist der PE-Kennwert immer größer als der Endenergiekennwert. Ob der Gesamtwert für die Primärenergie für das Gebäude größer oder kleiner ist als der Endenergiekennwert, hängt vom Anteil der verwendeten Brennstoffe ab, die zur Energieversorgung kombiniert werden können. Ein guter PE-Kennwert allein muss aber nicht bedeuten, dass eine gute Bilanz vorliegt. So kann ein Haus mit einer Pelletheizung leicht einen guten Primärenergiekennwert erreichen, bei unzureichender Wärmedämmung aber dennoch Energiekosten wie ein Haus mit schlechterer Bewertung verursachen.
Seite 4 des Energieausweises enthält für Hauseigentümer:innen in knapper Form kostengünstige Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes. Sind keine Empfehlungen zur Sanierung möglich, beispielsweise weil das Gebäude bereits umfassend saniert wurde, muss die Person, die den Ausweis ausstellt, dies auf dem Formular vermerken.
Auf Seite 5 finden sich abschließend einige Erläuterungen zu den Angaben im Ausweis sowie den Berechnungsverfahren.