Wer ist der Ansprechpartner für Garantieleistungen bei Solarstromanlagen?
Ansprechpartner (rechtlich: "Schuldner") der Garantie ist der Garantiegeber. Dieser muss sich aus den Garantiebedingungen ergeben und ist meist der Hersteller der jeweiligen Komponente. In den Garantiebedingungen sollte angegeben sein, an wen sich Betroffene konkret wenden sollen – mit Adresse, Telefonnummer, Fax- und E-Mail-Adresse. Wichtig: Ein Verweis auf den Verkäufer ist unzulässig, es sei denn der Garantiegeber überlässt Verbraucher:innen die Wahl zwischen Garantiegeber und Verkäufer.
Bei Versicherungen für PV-Anlagen auf ausreichenden Schutz achten
Eine Versicherungspflicht für Solarstromanlagen gibt es nicht. Aber einige Schäden können sehr teuer werden, deshalb ist es empfehlenswert, die Anlage abzusichern. PV-Anlagen lassen sich meist für einen kleinen Aufpreis über die Wohngebäudeversicherung/Elementarschadenversicherung versichern. Daneben gibt es reine Photovoltaik-Versicherungen, in denen dann weitere Aspekte (wie z.B. auch Diebstahl oder Vandalismus) abgedeckt sein können. Diese sind allerdings teurer und lohnen sich meist nur für größere Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung.
Falls Sie ein Steckersolar-Gerät angeschafft haben, sollten Sie auf jeden Fall den Versicherer über die Montage der Anlage informieren. Die kleinen Balkonkraftwerke lassen sich im Rahmen der Hausratversicherung, gegebenenfalls mit einer Elementarschadenversicherung, versichern.
Falls Sie bei der Finanzierung auf Fremdkapital (z.B. einen Bankkredit) setzen, sollten Sie aber zumindest in den Anfangsjahren eine spezielle Anlagenversicherung haben. Häufig ist dies sogar vertraglich vorgeschrieben. So eine Anlagenversicherung kann auch eine Pauschalzahlung enthalten, wenn die Anlage gerade keinen Strom erzeugt. Das hilft ungemein bei der Kredittilgung, wenn die PV-Anlage zum Beispiel durch einen technischen Fehler gestört ist.
Unabhängig davon, für welche Police Sie sich entscheiden, folgende Schäden sollte sie in vielen Fällen berücksichtigen:
- Diebstahl
- Wasser und Frost
- Sturm und Hagel
- Elementargefahren wie Schneedruck, Lawinen
- Ertragsausfall
- Brand, Blitzschlag und Überspannung durch Blitz
- Bedienungsfehler
- Kurzschluss
- Grobe Fahrlässigkeit bis zu mindestens 2500 Euro
- Tierbisse bis mindestens 1000 Euro.
Insbesondere in gefährdeten Gebieten kann auch der Hochwasserschutz ein Aspekt sein, vor allem wenn zur PV-Anlage im Keller auch ein Stromspeicher installiert wird.
Achten Sie bei Ihrem Versicherungsangebot auch darauf, welche Schäden ausgeschlossen bzw. nicht erfasst werden! In jedem Fall sollten Sie Ihrem Versicherer die geplante Installation schon vor Arbeitsbeginn melden. Denn manche Gesellschaften betrachten die Anlage als anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung. Außerdem ist auch schon die Installationsphase mitversichert, wenn Sie die Police bereits vor der Lieferung und dem Montagebeginn abgeschlossen haben.
Als Betreiber:in einer Photovoltaikanlage können Sie haften, wenn Dritte einen Schaden durch Ihre Anlage erleiden. Das kann beispielsweise durch ein Feuer sein, das aufs Nachbardach übergreift oder ein Solarmodul, das vom Sturm heruntergerissen und auf ein Auto geschleudert wird. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Ihre Sonnenstromgewinnung durch Ihre private Haftpflichtversicherung bzw. Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HuG) abgedeckt ist und sich von Ihrem Versicherer eine entsprechende Bestätigung geben lassen. Alternativ dazu können Sie sich über eine eigene Photovoltaik-Betreiber-Haftpflichtversicherung absichern.