3. Heizungsaustausch planen und Angebote einholen: Worauf Sie achten sollten
Haben Sie sich für ein neues Heizsystem entschieden? Holen Sie bei Ihren Heizungsfachbetrieben vor Ort mehrere individuelle Angebote ein. Vergleichen Sie die Kosten und Leistungsangebote für die neue Heizung gut und wählen Sie einen seriösen Fachbetrieb für Ihre Heizungsmodernisierung.
Folgende Fragen sollten Sie mit Ihrem Heizungsinstallateur vor dem Austausch klären, um böse Überraschungen zu vermeiden. Ein guter Betrieb sollte zu allen Fragen ausreichende Informationen geben können – ist das nicht der Fall, holen Sie weitere Angebote ein.
Wir empfehlen die Angebote von einer unabhängigen Energieberatung prüfen zu lassen, insbesondere bei hohen Investitionen in neue Systeme – wie etwa einer Solarthermie-Anlage oder Wärmepumpe. Die Fachleute können die geplante Dimensionierung überprüfen und Ihnen mögliche Maßnahmen zur Optimierung des Angebots und passende Förderprogramme nennen. Entsprechende Beratungsangebote gibt es zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen.
- Wann ist ein guter Zeitpunkt für die Heizungsmodernisierung?
- Wie lange müssen Sie bis zur Installation der neuen Heizung warten?
- Welche Erfahrungen hat der Betrieb mit dem gewünschten Heizsystem?
- Wer entsorgt die alte Heizungsanlage?
4. Fördermittel und Zuschüsse in Anspruch nehmen
Mit dem Klimapaket und der Bundesförderung für effiziente Gebäude hat die Bundesregierung ihre Förderung für effiziente und klimafreundliche Heizungsanlagen verbessert. Die Zuschüsse des Bundes für den Heizungsaustausch werden über die KfW abgewickelt. Aber auch Länder und Kommunen fördern weiterhin den Heizungsaustausch. Die Förderung für ein geplantes Vorhaben kann verbessert werden, indem einzelne Förderprogramme, je nach Vorgabe der Richtlinien, kombiniert werden. Beispielsweise das Kombinationsverbot von BEG EM (Einzelmaßnahmen) mit BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude) wurde zum 01. Januar 2024 aufgehoben.
Um eine BEG-Förderung für einen Heizungstausch zu beantragen, müssen Sie ab dem 31.08.2024 einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Ausstiegsklausel vor Antragstellung abgeschlossen haben. Wenn Sie den den Heizungstausch ab dem 01.01.2024 bis zum 31.08.24 beauftragt haben, können Sie den Förder-Antrag noch bis zum 30.11.2024 nachreichen.
Informieren Sie sich daher frühzeitig über mögliche Förderprogramme, die damit verbundenen Bedingungen und lassen Sie sich unabhängig beraten.
5. Heizung optimieren: Heizungspumpe, Heizkörper, Rohre und Co. aufeinander abstimmen
Die neue Heizung soll im ganzen Haus für Komfort sorgen und dabei verlässlich arbeiten. Dafür ist es wichtig, dass alle Heizungskomponenten gut aufeinander abgestimmt sind und die Heizung zu optimieren: Heizungspumpe, Heizungsrohre, Heizungsregelung, Heizkörper oder Thermostate.
Die meisten Heizungsanlagen sind standardmäßig "witterungsgeführt", sodass das System automatisch auf die Außentemperatur reagiert. Moderne Heizungen bieten darüber hinaus die Möglichkeit, den Kessel mit dem Internet zu verbinden und die Heizung beispielsweise über Wettervorhersagen oder eine App von unterwegs steuern zu lassen.
Dämmen Sie außerdem Ihre Heizungsrohre und Armaturen im Heizungsraum – so vermeiden Sie unnötige Wärmeverluste und sparen Heizkosten.
In den meisten Häusern arbeiten noch alte Heizungspumpen – ein Umtausch lohnt sich: Bei einer neuen, elektronisch geregelten "Hocheffizienzpumpe" sparen Sie bis zu 130 € im Jahr.
Ihre Heizkörper sind unterschiedlich warm oder die Heizung erzeugt Störungsgeräusche? Lassen Sie – durch einen Heizungsfachbetrieb – einen hydraulischen Abgleich durchführen. Dieser sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung im ganzen Haus und Sie sparen zusätzliche Heizkosten und die Behaglichkeit wird gesteigert. Außerdem sorgt der Abgleich für einen wirtschaftlich optimalen Betrieb von Brennwertkessel oder Wärmepumpe.
Und zu guter Letzt: Lassen Sie für einen dauerhaft störungsfreien Betrieb Ihre Heizung regelmäßig warten!
6. Sie benötigen in Zukunft kein Gas mehr? Denken Sie an ihren Gasanschluss und Zählerausbau
Gasanschluss: Rückbau oder Stilllegung?
Wenn Sie in Zukunft kein Gas mehr benötigen, dann sollten Sie aus Sicherheitsgründen Ihren Gasanschluss vom Netzbetreiber stilllegen oder zurückbauen lassen. Stellen Sie dazu einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Netzbetreiber. Den Unterschied zwischen Stilllegung und Rückbau erklärt die Bundesnetzagentur hier.
Zählerausbau:
Zudem sollten Sie Ausbau des Gaszählers bei Ihrem Gasnetzbetreiber beantragen. Solange der Zähler noch verbaut ist, werden voraussichtlich auch Kosten für den Zähler entstehen, das sind Grundkosten für den Betrieb der Messstelle. Schicken Sie zum Zählerausbau einen schriftlichen Antrag an Ihren Netzbetreiber. Eine Kündigung des Gasliefervertrages bei ihrem Gaslieferanten reicht nicht aus. Manchmal finden Sie auch Formulare online bei Ihrem Netzbetreiber auf der Internetseite. Wer Ihr Netzbetreiber ist, steht in der Regel auf Ihrer Gasrechnung. Planen Sie mindestens zwei Wochen Vorlaufzeit ein, besser mehr.
Gasliefervertrag:
Es ist wichtig, den Gasliefervertrag rechtzeitig zu kündigen. Die Stilllegung eines Anschlusses begründet nicht zwingend ein Sonderkündigungsrecht.