Wer sich also ganz bewusst in Kenntnis der Chancen, aber auch der Risiken für das Eigenheim als Altersvorsorge entscheidet oder bereits entschieden hat, kann die Riester-Förderung auch für diese Form der Altersvorsorge erhalten. Die Produkte, die unter diesem Etikett am Markt verkauft werden, sind aber höchst unterschiedlich.
Man unterscheidet:
- Bausparverträge: Hier sind während der Sparphase die Einzahlungen förderfähig. Die Zulagen erhöhen dann das Bausparguthaben. Ist der Vertrag nach einigen Jahren zuteilungsreif, kann das Guthaben für den Immobilienerwerb eingesetzt und das Bauspardarlehen ausgezahlt werden. Sodann sind die laufenden Tilgungsleistungen förderfähig. Die Zulagen wirken dann wie Sondertilgungen.
- Darlehensverträge: Hier sind die jährlichen Tilgungsleistungen förderfähig, Zulagen fließen als Sondertilgung in den Vertrag.
- eine Kombination aus Bausparvertrag und Darlehensvertrag (meist: Zwischenkredit oder Vorausdarlehen): Der Immobilienerwerb wird mit einem Darlehensvertrag finanziert, der durch einen später zuteilungsreifen Bausparvertrag abgelöst wird. Bei dieser Variante fließt die Förderung in den Bausparvertrag und nach der Ablösung des Zwischenkredits in das Bauspardarlehen.
- Außerdem ist auch eine Entnahme von Vermögen aus Riester-Sparverträgen zum Zeitpunkt des Eigenheimerwerbs sowie zur späteren Darlehenstilgung möglich.
- Generell gilt, dass Darlehen teuer sind und jeder Euro, der zu einer rascheren Tilgung beiträgt, gut investiert ist, weil Darlehenszinsen in der Regel höher sind als Sparzinsen. Das ist ein Vorteil, der für die Einbindung der Riester-Rente in die Eigenheimfinanzierung spricht. Allerdings stehen dieser Option auch eine ganze Reihe von Nachteilen gegenüber, etwa:
- Sie müssen Steuern bezahlen: Auf einem Wohnförderkonto wird Buch geführt über die geförderten Beiträge und Tilgungsleistungen sowie Zulagen. Der Stand wird jährlich pauschal um 2 Prozent erhöht. Mit Rentenbezug müssen Sie den Stand des Wohnförderkontos auf einen Schlag oder über 18 Jahre verteilt versteuern. Im Grunde unterstellt man rechnerisch, dass Ihr Riester-Sparvertrag Ihre Immobilie ist, dass diese 2 Prozent pro Jahr an Wert gewinnt und dass Sie daraus eine (fiktive) Rente erhalten, welche voll mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist.
- Sie dürfen die Immobilie nicht nach Belieben vermieten oder verkaufen, wenn Sie die Förderung nicht verlieren wollen. Denn gefördert wird die Immobilie nur, wenn sie selbst genutzt wird.
- Wer sein Wohnförderkonto durch eine Ausgleichszahlung in einen anderen Riester-Sparvertrag reduzieren möchte, benötigt dafür die Zustimmung eines Anbieters. Jüngste Erfahrungen aus unserer Beratungspraxis zeigen, dass Verbraucher die Steuerlast aus ihrem Wohnförderkonto nicht so einfach wieder loswerden können.
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