Die Riester-Rente ist - wie auch die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) - eine Form, mit staatlicher Förderung privat fürs Alter vorzusorgen.
Eingeführt wurde die nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte Rente im Jahr 2002, um die gesetzliche Rente zu ergänzen bzw. die allgemeine Absenkung des damaligen Rentenniveaus auszugleichen.
Die Riester-Rente war in der Vergangenheit, obwohl die gesetzlichen Regeln schwer zu verstehen waren, für einige Sparer ein guter Baustein, privat für das Alter vorzusorgen. In der aktuellen Situation gilt das nur noch eingeschränkt.
Wer "riestert" muss zu einem gesetzlich festgelegten Personenkreis zählen. Die Förderung besteht in der so genannten Ansparphase aus direkten Zulagen. Ebenso kann die gesamte Sparleistung im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe angegeben werden und so zusätzlich zu Steuersparnissen führen. Dies prüft das Finanzamt mit der so genannten Günstigerprüfung. Ist die Summe der Zulagen niedriger als die Steuerersparnis wird die Differenz ausgezahlt.
In der Rentenphase wird das Kapital bis zum Tod ausgezahlt. Auf die Rente muss Einkommensteuer gezahlt. Wer den Vertrag ab dem Jahr 2012 geschlossen hat, kann die Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch nehmen.
Der Gesetzgeber hat für die Riester-Rente ein umfangreiches Regelwerk erlassen. Die Normen für die Zulagen sind in § 79 Einkommensteuergesetz (EStG) und für die Steuererleichterungen durch den Abzug der Sonderausgaben in §10a EStG sowie im sogenannten Altervorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geregelt.