Jeder Verbraucher hat einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto), auch Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Die Mindestfunktionen, die ein Basiskonto erfüllen muss, sind: Bareinzahlungen und Auszahlungen,
- Ausführungen von Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen sowie
- Bargeldloses Zahlen (Zahlungskarte).
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Bietet die Bank oder Sparkasse gemeinhin die Möglichkeit, ein Konto online zu führen, so muss sie dies auch für das Basiskonto anbieten. Die Bank darf angemessene Kontoführungsgebühren verlangen.
Früher hatten viele Verbraucher keinen Zugang zu einem eigenen Girokonto, um ihre privaten Zahlungen bargeldlos abwickeln zu können Mit Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) im Jahr 2016 wurden Kreditinstitute verpflichtet, mit einem berechtigten Verbraucher einen Basiskontovertrag abzuschließen
Für die Einrichtung ist es erforderlich, bei einer Bank einen Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos zu stellen. Hierfür soll das gesetzlich vorgesehene Formular verwendet werden, welches die Bank dem Verbraucher kostenfrei zukommen lassen muss, wenn er mitteilt, dass er dort ein Basiskonto eröffnen will. Hat die Bank einen Internetauftritt, so muss das Formular dort auch zum Abruf zur Verfügung stehen. Außerdem finden Sie hier den gesetzlich vorgesehenen Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos.
- Falls erforderlich kann mit dem Antrag direkt verlangt werden, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto eingerichtet wird.
- Die Bank muss den Eingang des Antrags bestätigen und eine Kopie des Eröffnungsantrags beifügen.
- Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, muss die Bank innerhalb von 10 Geschäftstagen die Einrichtung eines Basiskontos ermöglichen.
- Sollte die Bank eine Kontoeröffnung ablehnen, muss sie dies ebenfalls innerhalb von 10 Tagen mitteilen. Eine Ablehnung darf nur aus ganz bestimmten Gründen erfolgen, beispielsweise dann, wenn bereits ein funktionierendes Konto vorhanden ist. Wegen einer schlechten Schufa oder laufender Pfändungen ist sie nicht erlaubt.
- Die Bank muss eine Ablehnung in Textform erklären und den Verbraucher über seine Rechte informieren. Das gesetzlich vorgesehene Formular für einen Überprüfungsantrag an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde ist beizufügen.
- Hat der Verbraucher dort eine Überprüfung der Ablehnung beantragt und stellt die BaFin fest, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgte, ordnet sie die Eröffnung eines Basiskontos an.
- Lehnt auch die BaFin eine Kontoeröffnung ab, so kann gegen diese Entscheidung vor dem zuständigen Landgericht geklagt werden.
- Bei einer Ablehnung durch die Bank kann der Verbraucher, statt einer Überprüfung durch die BaFin wahlweise auch direkt eine Klage erheben.
vzbv vergleicht europaweit Basiskonten: in Deutschland am teuersten
In Deutschland werden im Jahr 2023 in der Spitze die teuersten Basiskonten innerhalb der EU angeboten. Das ergab ein europaweiter Vergleich von Basiskonto-Entgelten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Bis zu 27,83 Euro pro Monat kostet im Jahr 2023 hierzulande ein Konto mit grundlegenden Funktionen. Andere EU-Länder bieten Basiskonten kostengünstig oder gar kostenlos an.
Der vzbv fordert in Deutschland eine maximale Höhe für Basiskonto-Entgelte festzulegen.
Weitere Informationen zum Vergleich der Basiskonten des vzbv finden Sie hier.