Bevor Sie Ihre Waschmaschine in der Wohnung installieren, sollten Sie mit Ihrem Vermieter klären, ob das erlaubt ist, damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Besonders wichtig ist, dass Sie bei einem Wasserschaden abgesichert sind.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Vermieter können verlangen, dass Sie eine vorhandene Waschküche nutzen – sofern Sie offen ist und Sie regelmäßig rein können.
- Versicherungen kommen in der Regel nicht für Wasserschäden auf, wenn Sie die Waschmaschine länger unbeaufsichtigt lassen.
- Reparaturkostenversicherungen lohnen sich meistens nicht.
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Was gilt für Waschen und Trocknen in der Mietwohnung?
Als Mieter:in kann Ihnen in der Regel nicht verwehrt werden, eine Waschmaschine in seiner Wohnung aufzustellen. Auch dann nicht, wenn eine Waschanlage vorhanden ist. Das entschied das Amtsgericht Hameln (AG Hameln WuM 94, 426). Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, eine vorhandene Waschküche zu nutzen, ist unwirksam (LG Aachen NzM, 2004, 459), zumindest wenn eine Familie dann nur alle drei Wochen waschen kann (AG Köln WuM 2001, 276).
Umgekehrt dürfen Sie eine Waschküche auch dann benutzen, wenn im Mietvertrag nichts darüber steht.
Wenn Sie Wäsche in der Maschine waschen, achten Sie besonders darauf, dass kein Wasser ausläuft und die eigene oder eine darunter liegende Wohnung beschädigt. Sie müssen aber nicht während des kompletten Waschvorgangs in der Wohnung bleiben.
Kleinwäsche dürfen Sie auch in der Wohnung oder auf dem Balkon zum Trocknen aufhängen. Größere Wäschestücke (zum Beispiel Bettwäsche und große Handtücher) gehören dagegen in den Trockenkeller oder auf den Speicher. Hängen Sie Ihre Wäsche in der Wohnung zum Trocknen auf, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie ausreichend lüften und heizen, damit kein Schimmel entsteht.
Welche Policen sichern mich gegen Wasserschäden und Reparaturen ab?
Versicherung gegen Wasserschäden
Waschmaschinen bergen die Gefahr von Wasserschäden. Während die Maschine läuft, muss sie aber nicht in jedem Fall beaufsichtigt werden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ist bei nur kurzer Abwesenheit von zwei bis drei Stunden (also der üblichen Dauer eines Waschvorgangs) der eingetretene Schaden von der Versicherung zu ersetzen und zwar auch dann, wenn die Maschine keinen Aquastop hat (Az. 10 U 1124/99).
Grob fahrlässig ist es dagegen, wenn Sie am Samstagmorgen die Waschmaschine anstellen und dann ins Wochenende fahren. Wer längere Zeit abwesend ist, muss sich bei einer Maschine ohne Aquastop vorher vergewissern, dass der Wasserzulauf gesperrt ist (Landgericht Frankfurt, Az. 2/26 O 285/97). Andernfalls kann es sein, dass Sie den eingetretenen Schaden nur teilweise ersetzt bekommen oder auch ganz auf den Kosten sitzenbleiben.
Die genannten Urteile beziehen sich auf Waschmaschinen ohne Aquastop. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie den Wasserzufluss aber für alle Maschinen unterbrechen, wenn Sie sie längere Zeit nicht benutzen.
Achtung: Der Aquastop funktioniert nur, wenn das Gerät an den Strom angeschlossen ist. Ziehen Sie bei der Waschmaschine also vor dem Urlaub den Stecker, schützt der Aquastop nicht dagegen, dass ein Schlauch abgeht und Wasser austritt.
Üblicherweise muss die Hausratversicherung zahlen, wenn aus der Waschmaschine austretendes Leitungswasser den Hausrat beschädigt oder zerstört. Während die Hausratversicherung für Schäden am eigenen Hausrat aufkommt, reguliert die Haftpflichtversicherung die Schäden an fremdem Eigentum – also zum Beispiel der Wohnung unter Ihnen.
Wer eigene und fremde Schäden durch austretendes Wasser absichern möchte, braucht also beide Versicherungen: eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung.
Reparaturkostenversicherungen
Manche Händler bieten beim Kauf eines Elektrogerätes für ein paar Euro eine Geräteversicherung an, die in gewissem Umfang Reparaturkosten übernimmt. Ihr Geld wert sind sie jedoch meist nicht. So ist das Wegegeld für den Fachmann, der die Waschmaschine reparieren soll, nicht unbedingt eingeschlossen. Es ist auch möglich, dass Sie bei einem Austausch des Gerätes eine gebrauchte Maschine bekommen.
Auch Selbstbehalte können eine Geräteversicherung unattraktiv machen. Mit der gesetzlichen Gewährleistung sowie gegebenenfalls noch einer zusätzlichen Hersteller- bzw. Händlergarantie sind zumindest innerhalb der Frist viele Schäden bereits gedeckt. In den ersten beiden Jahren nach dem Gerätekauf ist die Reparaturkostenversicherung im Grunde unnötig und springt auch überwiegend nicht ein, solange Gewährleistungsansprüche bestehen. Deshalb gilt es, den Nutzen einer solchen Police gegen die Kosten gut abzuwägen.
Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.