1. Versicherungen, die jeder haben sollte
Zu allererst sollten Sie Risiken versichern, bei deren Eintritt der Ruin droht. Mögliche Schäden in Millionenhöhe kann kaum jemand verkraften.
Das Wichtigste in Kürze:
Besondere Situation: Im Studium
Student:innen brauchen in vielen Bereichen noch keine eigene Versicherung, da sind sie oft noch über die Eltern mitversichert. Für diese spezielle Situation haben wir einen eigenen Beitrag erstellt:
Zu allererst sollten Sie Risiken versichern, bei deren Eintritt der Ruin droht. Mögliche Schäden in Millionenhöhe kann kaum jemand verkraften.
Auszubildende sind laut Gesetz versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wer ins Ausland reist (egal ob privat oder beruflich), der braucht außerdem eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Bei Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung können Sie dagegen ruhig zurückhaltender sein. Mehr dazu lesen Sie unten im nächsten Abschnitt.
Sind Sie nach einem Unfall oder einer Krankheit berufs- oder erwerbsunfähig, bekommen Sie schon nach einer kurzen Übergangszeit kein Krankengeld mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer dauerhaft nicht arbeiten kann, hat damit ein großes finanzielles Problem: Die Leistungen der gesetzlichen Versorgung reichen bei weitem nicht aus, um genug Geld zur Verfügung zu haben. Auszubildende haben meist keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diesen Schutz gibt es nämlich erst nach einigen Jahren im Arbeitsleben.
Lediglich bei einem Arbeits- beziehungsweise Wegeunfall haben Sie als Auszubildende/r Schutz gegen Unfälle und Berufskrankheiten über die Berufsgenossenschaft. Unter den Versicherungsschutz fallen auch weitere Tätigkeiten rund um die Arbeit, zum Beispiel die Teilnahme am Betriebssport oder an Betriebsausflügen und -feiern.
Deshalb sollte für Sie der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung höchste Priorität haben. Nur sie bietet umfassenden Schutz gegen dauerhaften Einkommensausfall bei Krankheiten und Unfällen. Wirkliche Alternativen gibt es nicht.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet derjenige, der jemand anderem einen Schaden zufügt, in unbegrenzter Höhe, manchmal sogar unabhängig vom eigenen Verschulden. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall die notwendigen Haftpflichtversicherungen abschließen, allen voran eine Privathaftpflichtversicherung.
Viele junge Leute sind aber erst einmal über die Familie abgesichert. Wenn Ihre Eltern eine Privathaftpflichtversicherung haben, gelten auch Kinder bei den meisten Anbietern als mitversicherte Personen. Oft sind sie auch über einem Alter von 18 Jahren mit versichert, wenn sie noch zur Schule gehen oder eine Berufsausbildung absolvieren. Prüfen Sie darum die Bedingungen in der Versicherung Ihrer Eltern.
Spätestens nach der Ausbildung oder einer Heirat ist aber Schluss damit. Dann brauchen Sie Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung!
Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung wird kein Fahrzeug zugelassen. Als Halter:in eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Sonstige Haftpflichtversicherungen sind bei speziellen Risiken zu prüfen. Sie können zum Beispiel wichtig sein für
Wer die nötigsten Versicherungen hat und schon genug verdient, kann sich weitere Versicherungen zumindest überlegen. Einige sind wichtig, falls Sie sich in einer besonderen Lage befinden – zum Beispiel, weil Sie schon ein Haus oder eine Wohnung besitzen.
Wenn Sie durch einen Schaden (zum Beispiel nach einem Brand in Ihrer Wohnung) den gesamten Hausrat (Möbel, Geräte, Kleidung…) wiederbeschaffen müssen, kann das teuer werden. Prüfen Sie, ob Sie dafür eine Hausratversicherung abschließen.
Wenn Sie zwar bei den Eltern ausziehen, aber gar keinen eigenen Hausstand gründen (indem Sie zum Beispiel ein Zimmer zur Untermiete nehmen), sind Sie eventuell trotzdem durch die Hausratversicherung der Eltern geschützt. Erkundigen Sie sich in einem solchen Fall, bevor Sie einen eigenen Vertrag abschließen.
Besitzen Sie ein Neufahrzeug oder ein wertvolles Gebrauchtfahrzeug, sollten Sie eine Kaskoversicherung abschließen. Das gilt insbesondere, wenn Sie Ihr Fahrzeug über Kredit finanziert haben.
Mit einer Teilkaskoversicherung können Sie das eigene Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust versichern – und zwar in Fällen wie einem Brand, bei Diebstahl und Unwettern wie Sturm, Hagel und Überschwemmung.
Die teurere Vollkaskoversicherung leistet zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung auch für Schäden durch mut- und böswillige Handlungen anderer (zum Beispiel Vandalismus) und für Schäden durch selbstverschuldete Unfälle.
Eine Unfallversicherung bietet zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos keinen umfassenden Schutz, da nur etwa zehn Prozent aller dauerhaften Einkommensausfälle unfallbedingt sind. Der weitaus größere Teil ist die Folge einer Krankheit.
Darum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe oben) für die allermeisten sehr viel besser geeignet und deutlich wichtiger als eine Unfallversicherung.
Wenn Ihre Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, sind Sie als Auszubildender meist mitversichert. Der Abschluss einer eigenen Rechtsschutzversicherung ist dann nicht notwendig.
Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung wie Zahnzusatzversicherung, Wahlleistung bei einem stationären Aufenthalt (Ein- oder Zweitbettzimmer mit Chefarztbehandlung) sollten Sie – wenn überhaupt – erst abschließen, wenn alle wichtigen Lebensrisiken abgesichert sind.
Auszubildende haben im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Danach werden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung für maximal weitere 72 Wochen gezahlt (das heißt Krankengeld). Dieses Krankengeld deckt nicht das gesamte vorherige Nettoeinkommen ab.
Eine private Krankentagegeldversicherung, um das auszugleichen, lohnt sich für junge Leute aber selten, erst recht nicht in der Ausbildung.
Wenn Sie Hinterbliebene zu versorgen haben, ist zusätzlicher Todesfallschutz notwendig. Das ist besonders dann wichtig, wenn Ihr Einkommen das finanzielle Rückgrat der Familie ist. Konstellationen, in denen Ihre Familie ohne Sie Unterstützung braucht, können gemeinsame Kinder sein oder ein Partner, der nicht selbst arbeitet oder nur in Teilzeit.
Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen für Hinterbliebene in der Regel nicht aus. Diesen Todesfallschutz können Sie über eine Risikolebensversicherung vereinbaren.
Die gesetzliche Rente reicht vielfach jetzt schon, erst recht in Zukunft nicht mehr aus, um den vom Arbeitsleben gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Im Alter drohen Ihnen drastische Versorgungslücken. Dies macht zusätzlich private Altersvorsorge zwingend erforderlich.
Wer das Thema lange verschiebt, muss immer mehr Geld in die Altersvorsorge investieren oder hat die Gelegenheit irgendwann ganz verpasst. Zum Start von Ausbildung, Studium oder beim ersten Job ist darum ein guter Zeitpunkt, sich mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen.
Wichtig: Lassen Sie sich unabhängig beraten, zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale. Und vergleichen Sie verschiedene Angebote und Möglichkeiten! Bei der Altersvorsorge werden Sie vergleichsweise viel Geld anlegen. Umso wichtiger ist es, dass das Verhältnis von Preis und Leistung stimmt!
Die Riester-Rente kann wegen der staatlichen Förderung als Einstiegsprodukt für Auszubildende gut passen. Auch die steuerlich geförderte betriebliche Altersvorsorge sollten Sie prüfen. Die Lebensversicherer bieten zur Altersvorsorge die private Rentenversicherung an. Die Rente wird dann ab Rentenbeginn lebenslang gezahlt.
Aber auch reine Geldanlageprodukte wie Bank- und (ETF)-Fondssparpläne sind für die Altersvorsorge gut geeignet. Vorteil hier: Mit den passenden Anbietern sind die Kosten extrem niedrig. Sie geben also wenig von Ihrem Geld ab. Sie sind allerdings auf die Entwicklung des Aktienmarktes angewiesen. Kurzfristig können die Kurse dort kräftig in den Keller gehen. Das Risiko, dass sich das stark auswirkt, ist bei langfristigen Anlagen aber niedrig. Und für junge Leute geht es bei der Altersvorsorge ja um einen Ruhestand in 40 oder noch mehr Jahren.
Falls Sie über Wohneigentum – zum Beispiel ein Wohngebäude – verfügen, sind erhebliche Vermögenswerte vorhanden. Der Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren über eine Wohngebäudeversicherung ist im Verhältnis zum Wert des Gebäudes verhältnismäßig preiswert und daher dringend zu empfehlen. Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an dem Gebäude.
Wohnen Sie zur Miete, müssen Sie sich um eine solche Versicherung nicht kümmern.
Der Bruch einer Glasscheibe stellt kein wirkliches finanzielles Risiko dar. Sie brauchen diesen Versicherungsschutz nicht.
Der "einfache" Fahrraddiebstahl ist zwar ärgerlich, eine zusätzliche Absicherung über die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrraddiebstahlversicherung ist deshalb aber nicht notwendig. Überlegen Sie sich diesen Schutz nur bei sehr teuren Fahrrädern.
Bei dieser Versicherung gibt es viele Fußangeln, die es den Versicherern erlauben, den Versicherungsschutz zu verneinen. Deshalb sollten Sie auf den Abschluss verzichten. Außerdem besteht meist noch Versicherungsschutz über die Außenversicherung der Hausratversicherung.
Informationen zu Versicherungen für Auslandsreisen haben wir hier zusammengestellt.
Weil berechtigte Schadenersatzansprüche der Bei-/Mitfahrern (auch Ehegatte und Kinder) bereits durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, ist diese Versicherung überflüssig.
Nur Sie als Fahrer:in haben gegenüber Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Verletzen Sie sich bei dem Unfall, werden die medizinisch notwendigen Kosten von Ihrem Krankenversicherer übernommen.
Gegen mögliche dauerhafte Folgen eines Unfalls schützt Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem besten Verhältnis von Kosten zu Nutzen. Die sollte jeder in Betracht ziehen, der von seinem Arbeitseinkommen lebt.
Zu elektronischen Geräten wie Smartphones werden oft Verträge angeboten, dass eine Versicherung zum Beispiel die Kosten für gesprungene Displays übernimmt. Solche Verträge sind oft unverhältnismäßig teuer und ein Smartphone ist meist auch nicht ein so wertvoller Gegenstand, dass Sie ihn nicht ersetzen könnten. Auf solche Versicherungen sollten Sie verzichten.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.