Bei einer Auslandreise-Krankenversicherung sind neben dem Beitrag die Versicherungsbedingungen entscheidend.
Die wichtigsten Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung wegen Krankheit oder Unfallfolgen sind der Kostenersatz für
- eine ambulante Heilbehandlung, also der normale Arztbesuch,
- ärztlich verordnete Arznei-, Verbands- und Heilmittel sowie Hilfsmittel,
- stationäre Heilbehandlungen (besondere ärztliche Leistungen / Operationen, Krankenhausleistungen, einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung),
- den Aufenthalt einer Begleitperson, wenn Kinder unter 18 Jahren ins Krankenhaus kommen,
- den Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus und zurück in die Unterkunft,
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz,
- einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland (oder besser einen "medizinisch sinnvoll und vertretbaren Rücktransport" ins Inland) und die Überführung im Todesfall oder die Bestattungskosten im Ausland.
Der Schutz gilt weltweit. Sie können frei eine Ärztin oder einen Arzt wählen.
Den Arztbesuch im Ausland müssen Sie sofort selbst bezahlen. Bewahren Sie unbedingt die Originalrechnung mit Angaben zur Diagnose auf und reichen Sie sie nach Rückkehr zur Erstattung bei der Versicherungsgesellschaft ein.
Wenn ein Krankenhausaufenthalt im Ausland notwendig wird, sollten Sie mit Ihrem Krankenversicherer Kontakt aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären. Ist ein Tarif mit Selbstbeteiligung vereinbart worden, müssen Sie diese Summe aus eigener Tasche bezahlen.
Die folgenden Leistungen übernimmt eine Auslandsreise-Krankenversicherung in der Regel nicht:
- Behandlungen im Ausland, die der Grund für die Reise waren
- Krankheiten, bei denen schon vor der Reise klar war, dass sie behandelt werden müssen
- auf Vorsatz beruhende Krankheiten oder Verletzungen
- Krankheiten, Unfälle und Todesfälle, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an inneren Unruhen entstehen
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen
- Behandlung von Suchtkrankheiten
- psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen sowie Hypnose
- Behandlungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Schwangerschaftsabbruch und Entbindung (ausgenommen akute Komplikationen)
- Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte
Es gibt Auslandsreise-Krankenversicherungen als Kurzzeitpolicen, die nur für die Dauer einer Reise gelten. Jahrespolicen dagegen gelten für beliebig viele Reisen im Jahr. Allerdings darf eine Höchstreisedauer pro Reise (oft sechs bis acht Wochen) nicht überschritten werden.
Die Jahresprämien betragen für Einzelpersonen zum Teil um die zehn Euro, Familien zahlen einen etwas höheren Beitrag. Für Kinder müssen Sie meist bis zu einem bestimmten Höchstalter keinen Familientarif abschließen. Familientarife sind aber für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, teils auch für Partner, die im selben Haushalt leben, sinnvoll, da dann beide Partner gemeinsam etwas günstiger versichert sind. Teurer wird es für ältere Personen ab einem Alter von etwa 60 Jahren.
In bestimmten Fällen wichtig: Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
Urlaubsreisen werden oft lange vor dem Reisetermin gebucht. In der Zwischenzeit kann viel passieren. Falls Sie die Reise dann nicht oder erst verspätet antreten können, müssen Sie dem Reiseveranstalter, dem Reisebüro oder dem Hotelier die Stornokosten bezahlen. Auch kann es passieren, dass eine Reise vorzeitig abgebrochen oder auch ungeplant verlängert werden muss.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung springt in solchen Fällen ein. Der Versicherer zahlt die Reiserücktritts- oder Stornokosten, bei einem Reiseabbruch etwa Umbuchungskosten sowie nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Wenn Sie die Reise erst verspätet antreten, erstattet er Nachreisekosten, also zum Beispiel einen Ersatzflug. Achtung: Das tut er allerdings nur bis zur Höhe der Stornokosten, die anfallen würden, wenn Sie die Reise gar nicht antreten.
Außerdem zahlt eine Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseabbruchkostenversicherung, falls Sie einen schweren Unfall haben oder im Urlaub krank werden und den Aufenthalt deshalb verlängern müssen.
Unter den Versicherungsschutz der Reisrücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung fallen also folgende Risiken:
- der Nichtantritt einer Reise,
- der verspätete Antritt einer Reise,
- der vorzeitige Abbruch einer Reise,
- die verspätete Rückkehr von einer Reise,
- die Nichtinanspruchnahme von Reiseleistungen (zum Beispiel einen Mietwagen oder eine Safari).
Versicherte Rücktritts- oder Reiseabbruchgründe können sein:
- Todesfälle in der Familie (beachten Sie, wie weit entfernte Verwandten der Versicherer darin einschließt!)
- schwere Unfallverletzungen,
- unerwartete schwere Erkrankung,
- unvorhersehbare Komplikationen bei einer Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit,
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken,
- Organspende oder -empfang,
- erhebliche Schäden am Eigentum der versicherten Person durch zum Beispiel Feuer oder strafbare Handlungen Dritter,
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung,
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit,
- Wiederholungsprüfungen für Schüler:innen und Student:innen, die in die versicherte Reisezeit fallen.
Der Versicherer zahlt bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, oft abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann bis zu 20 Prozent der Stornokosten betragen. Achten Sie also darauf, dass Sie Tarife ohne Selbstbehalte wählen.
Versichert sollten nicht nur die Reisenden sein, sondern auch "Risikopersonen". Risikopersonen sind zum einen Mitreisende und zum anderen nahe Verwandte. Dies können je nach Versicherungsbedingungen folgende Personen sein:
- Ihr Ehepartner / Lebensgefährte,
- Ihre Angehörigen,
- die Angehörigen Ihres Ehepartners / Lebensgefährten,
- Enkelkinder,
- Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Alle diese Personen sind je nach Vertrag mit durch die Versicherung geschützt.
Wenn es vor einer geplanten Reise Probleme gibt und Sie die Versicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies dem Versicherungsunternehmen unverzüglich mitteilen und gleichzeitig die Reise stornieren. Die Versicherung wird Nachweise zu den Gründen von Ihnen verlangen, zum Beispiel ein ärztliches Attest als Nachweis der Krankheit, oder eine Sterbeurkunde beim Tod eines Verwandten.
Der Beitrag für eine Reisetritts- oder Reiseabbruchversicherung hängt vom Reisepreis und dem Leistungsumfang und in den meisten Tarifen vom Alter des Versicherten ab.
Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich ein Jahresvertrag. Dann ist jede einzelne Reise im Jahr bis zum versicherten Reisepreis abgesichert. Familien sollten einen Familienjahresvertrag abschließen. Versicherungsschutz besteht dann auch für einzelne Familienmitglieder, wenn sie allein Reisen.
In bestimmten Fällen wichtig: Erweiterung Kfz-Haftpflichtversicherung und Autoschutzbrief für Reisen mit dem eigenen Fahrzeug
Wer mit dem eigenen Auto unterwegs ist, hat in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in Europa im geographischen Sinn und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, zum Beispiel die Kanarischen Inseln.
Ob darüber hinaus Versicherungsschutz besteht, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Wer also mit dem eigenen Auto weit fährt, sollte bei seinem Kfz-Versicherungsunternehmen nachfragen, ob und wie weit der Versicherungsschutz anzupassen ist. Zudem sollte die sogenannte Grüne Karte und auch der „Europäische Unfallbericht“ im Gepäck sein.
Eine Panne oder ein Unfall auf der Autobahn oder ein Diebstahl des Fahrzeugs im Ausland – die Liste der möglichen Schadenfälle auf der Fahrt in den Urlaub ist lang.
Mit dem Autoschutzbrief bieten die Versicherer Unterstützung bei Panne, Unfall, Diebstahl, Krankheit, Verletzung oder Tod. Der Versicherer organisiert und bezahlt dann eine ganze Reihe von anfallenden Kosten.
Mehr zur Kfz-Versicherung im Ausland lesen Sie in diesem Beitrag.
In bestimmten Fällen wichtig: Mallorca-Klausel oder Traveller-Police für den Mietwagen
Wer im Ausland einen Mietwagen leiht, schließt in der Regel mit dem Mietvertrag zumindest auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab, besser noch einen Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung. Es gilt dann die Deckungssumme des jeweiligen Urlaubslandes. Da diese sehr niedrig sein kann, ist der zusätzliche Abschluss der sogenannten "Mallorca-Police" dringend zu empfehlen. Diese ist eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen. Sie gilt in Europa im geographischen Sinn und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Der Abschluss ist dringend zu empfehlen.
Der Hintergrund: Als Autofahrer sind Sie im Ausland in einigen Ländern nicht genügend abgesichert. Der Versicherungsschutz richtet sind nach den Regeln des jeweiligen Urlaubslandes. Gehen die Ansprüche eines Geschädigten über die häufig sehr niedrigen Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus, müssen Sie als Unfallverursacher den Rest selbst bezahlen. Die Mallorca-Police hebt den Kfz-Haftpflichtschutz auf deutsches Niveau an.
Um diesen zusätzlichen Versicherungsschutz sollten Sie rechtzeitig vor der Abreise kümmern. Häufig ist der Schutz der "Mallorca-Police" in der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
Für Fahrten außerhalb von Europa ist der Abschluss einer Traveller-Police zu empfehlen. Sie erhalten weltweiten Versicherungsschutz. Diese Police können Sie entweder über Ihren Kfz-Versicherer oder beim ADAC abschließen.
Mehr zum Thema Mietwagen im Ausland lesen Sie hier.
Nicht zu empfehlen: Die Rundum-sorglos-Pakete
Versicherungsprodukte, die als Rundum-sorglos-Pakete von den Reisebüros und Online-Portalen verkauft werden, decken fast alle Reiserisiken ab: Reisekranken-, Reiserücktritts- und Reiseabbruch-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung. In den meisten Fällen sind diese Pakete überflüssig. Besser ist es, den vorhandenen Versicherungsschutz um notwendige Reiseversicherungen zu ergänzen.
Spezielle Reiseunfallversicherungen sind nicht sinnvoll. Wenn Sie invaliditätsbedingte Einkommensausfälle nach einem Unfall absichern wollen, sollten Sie einen preisgünstigen und leistungsstarken Vertrag abschließen, der Sie in allen Lebenslagen schützt – und nicht nur im Urlaub. Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung lesen Sie hier.
Nicht zu empfehlen: Reisegepäckversicherung
Großer Ärger steht dann bevor, wenn unterwegs Reisegepäck abhandenkommt. Das heißt aber nicht, dass eine Versicherung für diese Fälle sinnvoll ist. Sie bietet für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz. Denn Sie müssen auf Ihr Gepäck so sorgfältig achten, als ob es überhaupt nicht versichert sei.
Kann Ihnen der Versicherer vorwerfen, nicht ausreichend auf Koffer und Taschen achtgegeben zu haben, wird Ihnen ein Mitverschulden angerechnet und entsprechend weniger oder auch gar kein Geld erstattet. Haben Sie einen solchen Schaden zum Beispiel zu 80 Prozent zu verantworten, würde der Versicherer 20 Prozent des Schadens ausgleichen.
Versichert sind Ihr Reisegepäck und das der mitreisenden Familienangehörigen und aller weiteren im Versicherungsschein genannten Personen gegen Verlust und Beschädigung. Das gilt aber nur für Zeiträume, in denen sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsbetriebes, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet. Wird beispielsweise das Gepäck durch Einbruchdiebstahl aus Ihrem Hotelzimmer entwendet, ist dieser Verlust im Rahmen einer Hausratversicherung mit gedeckt.
Als Reisegepäck gelten alle Sachen des persönlichen Bedarfs, die Sie während der Reise dabeihaben. Dazu zählen auch die am Körper getragene Kleidung, Reiseandenken und Geschenke, die Sie während der Reise kaufen. Außerdem sind amtliche Ausweise und Visa versichert.
Nicht - oder nur unter bestimmten Voraussetzungen - versichert sind dagegen Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und andere Dokumente. Auch für Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen besteht kein Versicherungsschutz. Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren von Reisgepäck sind nicht versichert.
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