Formales zur Patientenverfügung
Selbst wenn Sie bereits eine Patientenverfügung haben, können Sie sich beraten lassen und die Verfügung jederzeit abändern. Sie können genauere Erklärungen zum Beispiel handschriftlich nachtragen. Schreiben Sie dann das aktuelle Datum dazu.
Wenn Sie die volljährig sind, also Ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, können Sie eine Patientenverfügung erstellen. Voraussetzung ist, dass Sie die medizinischen Maßnahmen verstehen und die Risiken abschätzen können, also einwilligungsfähig sind. Eine Patientenverfügung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erstellt wurde und mit Unterschrift und Datum versehen ist.
In einer Patientenverfügung werden zum einen die Krankheitssituationen erfasst und zum anderen die medizinischen Maßnahmen, die Sie sich wünschen oder die Sie ablehnen. Decken Sie dabei typische Krankheitszustände ab, in denen Sie nicht mehr selbst über Ihre Behandlung entscheiden können.
Dazu zählen:
- Todesnähe
- Unheilbare Krankheit im Endstadium
- Hirnschädigungen
- Koma
- Hirnabbau (Demenz)
- Andere Zustände, die aus Ihren individuellen Krankheiten entstehen können
Bestimmen Sie für jeden dieser Fälle, welche Maßnahmen Sie sich wünschen oder ausdrücklich nicht wünschen.
Wichtig sind folgende Fragen:
- Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden?
- Soll eine künstliche Ernährung eingestellt werden?
- Soll eine künstliche Beatmung eingestellt werden?
- Sollen starke Schmerzmittel verabreicht werden?
- Sie können auch weitere Detailfragen klären, zum Beispiel zu Ihrer individuellen Krankheit
Sie sollten Ihre Patientenverfügung stützen, indem Sie Ihre Motivation und Gedanken möglichst präzise schildern. Gehen Sie auf Ihre Moralvorstellungen, religiösen Ansichten und Situationen, die Sie bewegen, ein.
Wenn Sie wissen, dass Sie eine Krankheit haben, für die die Patientenverfügung gelten soll, erwähnen Sie sie.
All das dient dazu, dass im Zweifel der Betreuer oder Bevollmächtigte Ihren Willen ermitteln kann.
Bringen Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig auf den neusten Stand. Ihre Einstellung zu den verschiedenen Wünschen kann sich im Laufe der Zeit ändern.
Hausarzt kann individuell und kompetent helfen
Grundsätzlich empfehlen die Verbraucherzentralen, zu einer Patientenverfügung den Rat eines Arztes einzuholen. Das kann zum Beispiel Ihr Hausarzt sein - er wird Ihren Gesundheitszustand in der Regel gut kennen und kann individuell und kompetent helfen. Fragen Sie ihn nach einer Beratung, wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen oder anpassen möchten!
Lassen Sie sich dabei insbesondere die medizinische Bedeutung von Begriffen wie Wiederbelebungsmaßnahmen, künstlicher Ernährung und /oder künstlicher Beatmung erklären. Als Laie sind sie kaum vollständig zu erfassen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine solche Beratung (können stark schwanken) nicht, da es sich nicht um eine Kassenleistung handelt.
Füllen Sie Formulare mit Bedacht aus
Die Patientenverfügung soll jeder Mensch nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen erstellen - auch das ist wichtig, damit sie wirksam sind. Daher raten wir zur Vorsicht insbesondere bei Musterformularen aus dem Internet, in denen die Formulierungen vorgegeben sind. Häufig haben Ärzte ein Musterformular von der Ärztekammer - auch diese Vorlagen sollten Sie intensiv lesen, besprechen und an Ihre Wünsche anpassen.
Als Formulierungshilfe können Sie dagegen vorgefertigte Textbausteine nutzen, die Sie genau nach Ihrem Willen zusammenstellen und anpassen. Entscheiden Sie, was zu Ihnen passt.
Hilfreich kann es außerdem sein, eine Patientenverfügung mit Verwandten oder Freunden zu besprechen. Sie können sie als Zeugen auf der Patientenverfügung unterschreiben lassen. Das ist ein Beleg dafür, dass sich diese Menschen gut mit Ihren Wünschen auskennen. Dadurch sind sie sicherer bei Gesprächen mit dem Arzt und können sich eventuell besser durchsetzen.
Der Arzt oder die Ärztin kann außerdem unter der Patientenverfügung bestätigten, dass Sie die erforderliche Einwilligungsfähigkeit besessen haben.
Die Ermittlung Ihres mutmaßlichen Willens
Falls Sie sich gegen eine Patientenverfügung entschieden haben oder falls die Patientenverfügung mal nicht zutrifft, muss Ihr mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Dafür werden Angehörige oder auch der Bevollmächtigte und Betreuer befragt, was Sie in einer solchen Situation wollten. Auch frühere schriftliche Äußerungen von Ihnen, in denen Sie etwas über Ihre Wünsche und Ängste niedergeschrieben haben, werden beachtet. Vielleicht haben Sie beim Besuch eines Verwandten im Krankenhaus etwas geäußert? Oder bei einer Dokumentation im Fernsehen? Schreiben Sie auf, was Sie sich wünschen und wovor Sie Angst haben.
All das ist entscheidend, um den Willen des Betroffenen zu ermitteln, um herauszufinden, ob er eine medizinische Behandlung gewünscht hätte oder nicht.
Einige Rechtschutzversicherungen übernehmen Kosten
Fragen Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung nach: Einige Versicherer übernehmen die Kosten einer juristischen Beratung. Ein Notar ist für die Patientenverfügung nicht erforderlich. Er kann aber sinnvoll sein, besonders, wenn Streit zu erwarten ist.
Sie können zur fertigen Patientenverfügung dann eine Hinweiskarte im Portemonnaie mit sich tragen und das Dokument zu Hause, beim Arzt und bei Zeugen hinterlegen.